Mittwoch, April 24, 2024

ÖVP-Inseratenaffäre: Beinschab ist Kronzeugin

ÖVP-Inseratenaffäre:

Research-Affairs-Chefin Sabine Beinschab hat sich als Kronzeugin in der ÖVP-Inseratenaffäre zur Verfügung gestellt. Sie wird nicht angeklagt, trägt aber zur Aufklärung bei.

Wien, 29. Oktober 2021 | Knalleffekt in der ÖVP-Korruptionsaffäre um gekaufte Berichterstattung und frisierte Meinungsumfragen: Meinungsforscherin Sabine Beinschab stellt sich der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als Kronzeugin zur Verfügung. Das berichtet das Ö1-Morgenjournal am Freitag. Beinschab hat eine entsprechende Erklärung unterschrieben.

Research-Affairs- Chefin Sabine Beinschab war am 12. Oktober festgenommen worden, nachdem sie mutmaßlich versucht hatte, Beweismittel zu vernichten. Nun packt sie aus. Die Meinungsforscherin hat damit das vermutete Rennen der Kronzeugen gewonnen.

Die Kronzeugenregelung wird in Österreich nur selten in Anspruch genommen. Wer gesteht und wertvolle neue Informationen über den eigenen Tatbeitrag hinaus liefert, kann ohne Anklage davon kommen – eine Besonderheit in Österreichs Rechtssystem, ist doch ansonsten die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung schwerer Straftaten verpflichtet.

ÖVP-Bundespartei und -Spitzenpersonal beschuldigt

Für andere auskunftsfreudige Beschuldigte wird es nun schwieriger, etwas Neues zu den Ermittlungen der WKStA beizutragen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit gegen ÖVP-Chef Sebastian Kurz, die ÖVP-Pressesprecher Johannes Frischmann und Johannes Pasquali, den ehemaligen Medienbeauftragten des Kanzlers Gerald Fleischmann, die Fellner-Brüder, die Ex-ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin und die ÖVP-Bundespartei.

Ihnen wird vorgeworfen, gefällige Berichterstattung und Umfragen gekauft zu haben, um den ehemaligen ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner aus dem Amt zu drängen und durch Sebastian Kurz zu ersetzen. Das sollen sie laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit Inseraten aus dem Finanzministerium bezahlt und dafür teils Scheinrechnungen ausgestellt haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

(tw)

Titelbild: APA Picturedesk

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