Freitag, April 19, 2024

Pilnacek-Freispruch könnte weitreichende Folgen haben

Das ist ein Unterüberschrift

Abgesehen vom konkreten Urteil stieß Richterin Julia Matiasch in ihrer Urteilsbegründung eine rechtspolitische Debatte an. Wenn ihr Urteil hält, wird der Bruch des Amtsgeheimnisses künftig in manchen Fällen straffrei.

Thomas Walach

Wien, 03. November 2021 | Richterin Julia Matiasch glaubt Christian Pilnacek, dass er reine Absichten hatte, als er geheime Informationen an eine Kurier-Journalistin weitergab. Das ist eine Einzelfallentscheidung. Doch ein anderes Argument Matiaschs könnte weitreichende Auswirkungen haben.

Es geht beim Verfahren gegen Pilnacek um eine Anzeige. Die zuständige Staatsanwaltschaft wollte aufgrund dieser Anzeige kein Ermittlungsverfahren einleiten. Weil es um einen Fall von öffentlichem Interesse ging, berichtete sie das an die Oberstaatsanwaltschaft. Von dort gelangte die Information zu Pilnacek, der sie weitergab. Dass Pilnacek Geheimnisverrat beging sei unzweifelhaft, sagte die Richterin. Er habe sich dadurch aber nicht strafbar gemacht. Matiasch sagte in ihrer Urteilsbegründung, das Interesse des Staates sei dadurch nicht verletzt worden. Denn der Staat habe, so die Richterin, kein Anrecht darauf, die Entscheidung über Einleitung eines Ermittlungsverfahrens geheimzuhalten.

Ein Urteil mit Folgen – sofern es hält

“Eine unglückliche Formulierung” findet Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Man müsse differenzieren: Ist der Entscheidungsprozess in der Justiz bereits abgeschlossen, dann wäre die Weitergabe der Information zwar immer noch Geheimnisverrat, aber nicht strafbar. Denn da schon alles entschieden wäre, würden auch keine Interessen verletzt. Anders läge die Sache, wenn – wie im Fall Pilnacek – die endgültige Entscheidung noch nicht getroffen wurde. Dann würde das Interesse der Justiz, ohne öffentlichen Druck zu einer Entscheidung zu gelangen, sehr wohl verletzt. Matiasch spricht diesen Punkt in ihrer Urteilsbegründung selbst an: Die Justiz müsse das aushalten und wäre auch bei öffentlichem Druck in der Lage, objektive Entscheidungen zu treffen. “Ein Fehlurteil”, sagt Mayer. Strafrechtler, die ZackZack befragte, schließen sich dieser Einschätzung an.

Ein Wiener Strafverteidiger verweist auch auf eine Bestimmung des Staatsanwaltschaftsgesetzes: Laut §35a müssen Einstellungen in Fällen von öffentlichem Interesse ohnehin von der Oberstaatsanwaltschaft veröffentlicht werden – aber eben erst nach Abschluss des justizinternen Prozesses.

Jedenfalls weicht Richterin Matiasch mit ihrer Entscheidung von der bisherigen Rechtspraxis ab. Denn die Justiz gab in der Vergangenheit Medien keine Auskunft über den Inhalt von Anzeigen. Das wäre Verletzung des Amtsgeheimnisses. Hält Matiaschs Urteil, würde das eine Neuauslegung des Gesetzes bedeuten. Die Justiz könnte dann, wie aktuell Pilnacek, Informationen über Anzeigen weitergeben, wenn dadurch die Interessen der angezeigten Person nicht verletzt würden.

Titelbild: APA Picturedesk

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72 Kommentare

  1. Dass CP Geheimnisverrat begangen hat ist wohl unumstritten. Warum hat er das gemacht? Niedrige Beweggründe? ich würde vermuten ja und daher ist er doch als Gesetzeshüter untragbar. Da braucht es einen untadeligen ehrenwerten Menschen und keinen Machtmenschen, Strippenzieher und Verfahrenserschlager.

    Wichtig wäre auch ein min. vier Augenprinzip und eine maximale Amtsperiode von 5 Jahren, damit die Damen und Herren erst gar nicht die Gelegenheit haben, ein innoffizielles Netzwerk aufzubauen. CP “In der Justiz wird viel geredet.” – gemeint ist wohl in Hinterzimmern und das sollte nicht sein.

  2. Pilnacek – Holzer – Fuchs. Solange der Film “Trio infernal” gespielt werden kann, hat Österreich ein Problem.

  3. also hier sehe ich folgende Möglichkeiten:

    A) die Richterin ist Familie bei Pilnacek
    B) Pilnacek weiß über die Richterin gewisse Dinge die er im Fall des Falles nutzt ( wie jetzt) und die Richterin ist sich darüber im Klaren

    oder

    C) die Richterin kennt die Seilschaften und kam in den Strudel Partei ergreifen zu müssen weil noch genug Pilnaceks zum daschlogn in der Behörde sitzen

    Bin mir sicher die Richterin hätte diesen Prozess lieber abgegeben !

    Man kann sichr eruieren welchen Hintergrund diese Richterin bezüglich System Fuchs und Co hat bzw. Pilnacek als “Chef ” der Justiz hat immer Absichten wenn er etwas weitergibt !

    Die Richterin bitte in s Archiv abbestellen. Unsere Justiz … ohne Worte , befangen und massivst abhängig ! Feige Charakter die ALLES tun .

  4. Pilnacek ist der lebende Beweis dieses Justizsystems, welcher durch diesen Freispruch wieder weiter untermauert wurde
    Lieber Herr Bundespräsident, wir sehen täglich, dass wir so sind wie sie glauben, dass wir nicht sind

  5. Ja so sind die Weiber, unantastbar und unkorrekt. Einfach auf Position gehieft und dann gehts dahin. Der mob und der Pöbel muss dieses dann büssen.

  6. Ohne Zweifel habe Pilnacek Geheimnisverrat begangen, sagte die Richterin, doch das sei nicht vorsätzlich geschehen! Und sie spricht Pilnacek trotzdem frei.

    Ein gefinkelter Rechtsexperte wie Pilnacek macht so etwas nur zufällig und unabsichtlich? Diese kuriose Ansicht dieser Richterin ist nicht nachvollziehbar.

    Wird es bei Kurz genauso beurteilt? Ja, er hat zwar, aber es war ja nicht absichtlich von ihm?

    Oh, Sancta Justitia!

  7. Der Staatsanwalt geht in Berufung,also die Hoffnung auf ein gerechtes Urteil lebt.

  8. Könnte es sein dass diese Richterin Angst hat, Pilli könnte vollumfänglich und allmächtig sein Amt wieder antreten? Weil dann wäre sie im Falle eines Schuldspruchs natürlich gefährdet, bei der sogenannten “Hofpartie” zu landen. Nein, die “Gleicheren” finden sichtbar immer ein Loch, wo sie durchschlüpfen können. Dank der vielen Helfer und Helfershelfer…….Jeder Hendldieb wird verurteilt, was natürlich einfach ist beim Pöbel, bei den Tieren……

  9. Die Begründung der Richerin für einen Freispruch , dürfte m.E. der casus knaksus sein……( Geheimnisverrat muss geeignet sein um ein öffentliches oder ein berechtigtes privates Interesse zu verletzen )……schon sehr eigenartig……

  10. Dass das Urteil Freispruch lautet, dürfte den gelernten “Pöbel” eh nicht besonders überraschen. Dass es trotz Schuld dann einen Freispruch gibt, dies zu beurteilen, muss auch anderen überlassen werden. Gäbe es dieses Schlupfloch nicht, könnte es ja auch nicht eingesetzt werden. Interessant viel mehr ist, dass man “bei den Richtigen” solche Schlupflöcher findet. Irgendwie passt für mich der Vergleich mit der Geschwindigkeitsüberschreitung schon, was entsteht da für ein Schaden? Strafe gibt es trotzdem. Auf die Vorbildunktion eines Sektionschefs will ich eh nicht eingehen, diese sollte selbstverständlich sein. Ich hoffe nur, dass diverse Urteile von Richtern nicht aus Angst heraus entstehen.

  11. Wenn es also folglich so ist, daß wenn ein Rechtsbruch ohne Absicht passiert dieser nicht strafrechtlich relevant ist …. warum muss ich dann immer Strafe zahlen wenn ich zu schnell mit dem Auto fahre? Das geschieht jedenfalls immer ohne Absicht … ??? Fragen über Fragen? Dieses Urteil ist mir ein großes Rätsel….

    • und niemanden schadet !!! – somit bin ich zu 100 % bei Ihnen – werde mir in Zukunft überlegen, ob ich eine Strafe bezahle;-)

  12. In unserem tollen Rechtsstaat kannst ja vieles machen, und Gesetze schauen vorbei.
    Es gilt immer Unschuldvermutung.
    Hauptsache in den Boulevardmedien wird das jeweilige politische Bild geschönt.
    Somit ist der “Pöbel” “zufrieden”, und die Politiker können wieder ihren Machenschaften nachgehen.
    Mich würds interressieren was unser Bundeskurzi so macht.
    Gesehen hab ich von dem Hans Wurst schon länger nichts mehr.

  13. Der suspendierte höchste Beamte der Justiz pflegt spezielle Kontakte zu einer Presse- und Kurier-Journalistin. Nowak -Salomon die beiden Vorgesetzten. Danke, keine weiteren Fragen und alles Gute den fab four der Branche…

  14. In Ö werden in Hinterzimmergesprächen Journalisten auf (die weiße) Linie gebracht, in Hintergrundtelefonaten durch höchste Beamte über Missstände informiert und in Hintergrundgesprächen des Doppel-Ex-Kanzlers über üble Netzwerke aufgeklärt. Wenn man trotz dieser Fürsorge seiner investigativen Arbeit nachgeht, gibt es Beton von allen Seiten: Hackerangriffe, Sachbeschädigung, Einschüchterung, Denunziation, Bekanntgabe der Wohnadresse, Klagen. Entweder der Journalist ist bereit eine “Hur” zu sein oder nicht. Seine Entscheidung.

    • Bekanntgabe der Wohnadresse in der Causa Nationalratspräsident sehr hilfreich; wo sonst hätten sie den Haufen gesetzt, seine Fans?

  15. Vor dem Gesetz sind alle gleich, nur manche sind gleicher.

    WOW, unfassbar …

    Also wenn dieses Urteil hält, dann Prost Malzeit!

    • Das ist ja nun noch nicht raus, diinzs.
      Außerdem, der Pilnacek ist tief gefallen. Den freut das Leben nicht mehr, grade auch, nachdem zu allem Überfluss auch noch der Große Kurz vom Thron geschossen worden ist und Türkis sich in der plötzlich neuen politischen Welt noch nicht so recht zurechtfindet. Pilnacek ist ziemlich tief unten und hart aufgeprallt – auch ohne gerichtliche Verurteilung wäre das ein trauriges Schicksal.

      Er kann jetzt nur noch auf eine Neuauflage der Koalition ÖVP-FPÖ hoffen – dann würde er wohl wieder ein mächtiger Mann in der Justiz werden. Wer weiß, vielleicht sogar Minister. Ich glaube nicht, dass der Kickl was gegen ihn hätte.

  16. “Schuldig des Geheimnisverrats! Aber nicht zu verurteilen.”

    Das find ich schon cool, diese Gegenüberstellung. Man stellt deine Schuld einwandfrei fest, aber eine Verurteilung muss an einen Schaden gebunden sein. Einerseits kann man die Rasercommunity nur ermuntern, weiterzumachen. Denn solange niemand zu Schaden kommt, ist auch 360km/h im Ortsgebiet zwar festgestellte Schuld, aber nicht zu verurteilen.

    Abgesehen vom pädagogischen Ansatz, der ausdrückt: “Pille, kannst brav so weitermachen, es wird dir nix passieren.”, kann die Richterin doch bitte nicht wissen, ob jemand zu Schaden gekommen ist. Das wäre ja erst in einem gesonderten Verfahren feststellbar. Und wir wissen, dass solche komplexen Geschichten auch erst in 5 Jahren einen Schaden offenbaren können, der heute noch nicht absehbar ist.

    Wie auch immer, die Losung der Urteilsbegründung lautet: Der Angeklagte wurde freigesprochen, da seine Schuld zweifelsfrei erwiesen wurde.

    • So ist das sehr schön formuliert.
      Ich stell mir mal vor, in Deutschland würde ein Richter so ein Urteil bzw. so eine Urteilsbegründung liefern. Wär sicher nicht unmöglich, aber dann gäb es eine Reaktion nicht bloß bei einem Außenseiter-Medium. Das wär im Spiegel, in der Zeit, in der SZ, in der taz … Und alle würden sagen, gottseidank gibt es eine zweite Instanz!

      Offensichtlich (!) schuldig des GeheimnisVERRATs (!) – aber nicht zu verurteilen. Das hat etwas! Österreich liefert doch immer wieder geniale Sätze.
      Mein Favorit ist: “Wer zahlt, schafft an. Ich liebe das!”

      • Das denke ich auch, dass das in D viel prominenter diskutiert werden würde. In Ö hingegen läuft überall die Headline über die Bildschirme: “Der Angeklagte wurde freigesprochen.” Das ist der Medienskandal dahinter. Und darum geht das vielfach auch bei Gerichten durch. Es gibt keine Kontrolle, keine wirkliche Kontrolle durch die ösiantischen Medien.

        Dieses Problem besteht seit 20 Jahren massiv. Und dieses Problem ist ein weiteres Kind Schüssels. Verrat ist part of the game.

    • 360km/h im Ortsgebiet: Das disqualifiziert Sie.
      Selbst in der Causa impfen wird das Verwaltungsrecht herangezogen, um Nonkonforme zu maßregeln?

  17. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Aber egal. Für Leute wie Pilnacek gilt wahrscheinlich immer das altbewährte Sprüchlein: “Wenn Du glaubst, es geht nicht mehr, kommt von wo ein Lichtlein her.” Für die Pilnaceks gibt es immer ein juristisches Zaubersprüchlein, das uns staunenden Heloten vorführt, wie Fisch zu Fleisch und Wein zu Wasser wird. Wie aus Tag Nacht und aus Sonne Mond ward. Wie ein Amtsgeheimnis gar keins mehr ist, wenn man nur den richtigen gut dehnbaren Gummi findet, der es zum Allgemeingut erklärt, wenn nur die Motivation des Verräters auch die richtige ist. Darf man das als Gesinnungsjustiz bezeichnen? Justizia hat verbundene Augen, nicht weil sie nichts sehen darf, sondern weil sie sich nicht durch einen äußeren Eindruck blenden lassen möchte. Hier hatte Frau Matiasch wahrscheinlich keine Augenbinde getragen.

    • Ganz so stimmt das nicht, Hologram. Der Pilnacek ist tief gestürzt. Er ist raus aus seiner machtvollen Position im Justizministerium, hängt jetzt herum, sein Sebastian Kurz ist gestürzt und hat seine neue Rolle noch nicht gefunden, die verdammte WKStA ist schuld daran und arbeitet sadistisch weiter und quält und quält und quält seine Freunde … Der Ruf ist auch dahin. Also, dem Pilnacek geht’s wirklich nicht gut. Er kämpft halt tapfer dagegen, dass er ganz untersteht, zu allem Überfluss auch noch rechtskräftig verurteilt wird.

      Gut, dass er noch Verbündete in der Justiz hat wie Matiasch. Aber das ist nur ein schwacher Trost für einen, der so hoch oben war und so tief gefallen ist wie Pilnacek.

      Vielleicht träumt er jetzt von Rache – also davon, wie er dank einer Art Hitler-Stalin-Pakt-Situation (also einer Kurz-Kickl-Koalition, oder einer ÖVP-FPÖ-Koalition ohne Kurz von mir aus) rehabilitiert wird und seine Feinde, die WKStAler, daschlogn kann. Jaaaa, der Tag wird kommen, da ist die ÖVP zurück im Justizministerium, und dann setzt es KONSEQUENZEN.

      Andernfalls gäb’s ein klägliches, fast peinliches Karriere-Ende, auch ohne direkte Verurteilung.

  18. Die Ösi_Justiz liegt am Boden.
    Nicht nur hat Pilnacek mit seinem ÖVP_System massgeblich – daschlogs es … – zum feudalen Justizgehabe für eine Partei beigetragen, sondern mit diesem “Freispruch”, er ist nicht rechskräftig, ich weiss, wird die Justiz ad absurdum geführt – wenn die Richterin meint:
    das müsse die Justiz schon aushalten ?
    Es geht nicht um die “Justiz” (sie besteht ja nicht nur aus allwissenden Richterinnen usw,), sondern darum das – wie sie selbst zugibt – eine Straftat begangen wurde!
    Man kann halt keine Justiz haben, wo jeder kleine Hendldieb verurteilt und verfolgt wird… und kaum “derwischts” einen der eignene Leit … dann macht man sich einfach einen schönen Tag…?
    Gehts noch?

    • Wären Sie auch dann dieser Meinung, wenn so eine Freunderl-Justiz zugunsten einer Person ausgefallen wäre, die Sie schätzen oder die Ihrer politischen Orientierung nahe stünde?

      In Österreich denkt man doch gern in Stammeskategorien und erwartet sich Loyalität. Was hat die Richterin anderes gemacht, als einem Kollegen und ihr vielleicht auch politisch Nahestehenden einen Freundesdienst zu erweisen?

      So, wie ich die Österreicher kenne, wird das in der Regel akzeptiert. Man ärgert sich nur, wenn jemand von einem feindlichen “Stamm” das Privileg des amtlichen oder staatlichen Freundschaftsdienstes zugute kommt.

      Natürlich ist das Urteil problematisch. Die zwei Artikel von ZackZack dazu zeigen das auf. Aber wie sieht es mit der Heuchelei aus?

      Mögen Sie Menschen, die nicht loyal sind, Herr Pregetter?

      Man kommt dem Dilemma nur dann aus, wenn man einsieht: Politik ist keine Familienangelegenheit, nicht privat – man sollte in der Politik nicht menscheln, sondern die Kälte und Härte der Verfahren respektieren, in denen ein Freund nicht einfach nur noch ein Freund sein darf, und in dem das Gemeinwohl über dem Parteiwohl steht.

      • Ich kann Ihrer Ansicht wenig bis nichts abgewinnen – denn es geht hier um Amtsmissbrauch und nicht darum, ob Plinacek im Schanigarten bis halb eins morgens gesüffelt hat, obwoh es einen Lockdown gab, wie unser BP – der sich zum Impfstrassenbetreiber o h n e Gewerbeschein mauserte …
        Es ist auch keine Familienangelegenheit, nur weil man sich halt so “kennt”?
        Nachdem der Tatbestand und damit die Schuld ja unstrittig si d, ist das Urteil noch um einige Dimensionen unverständlicher – und klar rechtswidrig!
        Bleibt wohl nur zu hoffen, dass die 2. Instanz korrigierend eingreifen wird. Anderersseits zeigt es auf, wie verwoben und mächtig Pilnacek war – und immer noch ist?
        Gut, dass er weg ist !

  19. der pilnacek wir scho wissen, wie man da heil rauskommt. der hat sicher noch ein paar trumpfe im justizapparat

  20. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.
    Es könnte von der Staatsanwaltschaft noch berufen werden.

  21. Die Justiz in Österreich ist eine Schande für ein Land innerhalb der EU, man braucht sich also nur den Mantel der Demokratie Umhängen, egal auch wenn das innenfutter von Korruption zerfressen ist, nach außenhin verurteilen wir Länder wie Polen usw. Aber selber ist unsere Justiz in einen erbärmlichen zustand, wenn dieses Urteil hält war’s das mit Gerechtigkeit.

    • Sie meinen, es gibt in Österreich keine nächste Instanz?

      Sind Sie persönlich auch dann gegen Freunderl-Justiz, wenn Sie mit einer Freundesleistung hintenherum Ihren Freund oder Kollegen vor einer Verurteilung retten könnten?
      Hätten Sie also selber die Kälte und Härte und Konsequenz, die Sie im vorliegenden (in der Tat bedenklichen) Fall vermissen?

      • Sollte das Gesetz nicht für alle gleich sein? Wenn die die das Gesetz vertreten es vorsätzlich brechen, finden sie das in Ordnung? Wenn ich das Gesetz vorsätzlich breche, muss ich auch dazu stehen, den Otto Normalbürger trifft die volle Härte der Justiz, und die die das Gesetz vertreten bzw. den Staat und der Allgemeinheit dienen, die mit einem Schwur beeidigt haben, das Land von außen und auch von innen zu schützen, gerade solchen Personen (die schon die Moralische Verpflichtung hätten) sollte man mit aller Härte und strenge zeigen das das Gesetz über alle steht.

        • Allerdings bin ich der Meinung, dass vor dem Gesetz alle gleich sein müssen – mein Feind genauso wie mein Freund. Das eben ist das Problem in einem Land, in dem die Freunderlwirtschaft, Freunderljustiz etc. so normal ist. Der Freund ist dann eben nicht gleich – und der Feind auch nicht.

          Das ist nicht bloß eine Frage von oben und unten – und die oben werden mehr geschont (was allerdings auch stimmt), sondern ein generelles Problem. Die Österreicher verstehen oft nicht, dass es vor dem Gesetz keinen Freund und keinen Feind gibt. Dass es vor dem Gesetz nicht “menscheln” darf.

          Lesen Sie unter diesem Gesichtspunkt die Forums-Beiträge! Die Bewertung kommt fast ganz aus dem rabiaten Feindschaftsgefühl. Würde man ein Pro-Türkis-Forum vor sich haben, käme die Bewertung ganz aus einem ebenso rabiaten Freundschaftsgefühl. Man kommt aus dem Menscheln nicht heraus – aus der Gruppenloyalität, der “Familie” oder dem “Stamm”. Man wertet immer gemäß den Stammesgefühlen, nicht wirklich neutral, wie das Gesetz es verlangt.

          —-

          Sollten Amtsinhaber strenger beurteilt und bestraft werden als solche, die kein Amt innehaben?

          Amtsinhaber WERDEN strenger beurteilt und bestraft als Normalbürger.

          Erstens stehen sie viel stärker unter öffentlicher Beobachtung. Verstöße fallen dadurch häufiger auf.

          Zweitens ist die Fallhöhe größer. Beispiel Pilnacek. Der tiefe Fall ist eine Strafe für sich.

          Drittens: Die größeren Heuchler sind die Normalbürger. Die bilden sich ein, sich in dieser Hinsicht alles leisten zu können. Bei Amtsinhabern fällt Heuchelei viel stärker und unangenehmer auf, wird also eher vermieden (bleibt aber trotzdem häufig zu beobachten), oder sie wird in raffinierteren, unterhaltsameren Formen gepflegt.

  22. Es ist wurscht, ob wer “zu Schaden” kommt oder nicht. Amtsgeheimnis ist Amtsgeheimnis. Vielleicht ist das manchmal gar nicht von außen beurteilbar, ob jemand zu Schaden kommt!!!

    Abgesehen davon, wollen wir, dass in Zukunft nur mehr die Raser gestraft werden, die einen Schaden verursacht haben???

    Was soll denn das? Ich will dass es das Amtsgeheimnis weiterhin gibt. Liebe Justiz…. Nein, liebe Verfahrensrichterin, liefern sie uns nicht weiter, der Willkür aus….die nimmt ohnehin schon überhand. Es reicht!

    • Genau, als illustrierendes Beispiel:

      Ok, ich fahr mit 260km/h durchs Ortsgebiet. Wenn niemand und nichts zu Schaden kommt, dann wars ja ok, und ich bin nicht zu verurteilen. Das schafft schon interessante Präzedenzfälle, auf die man sich berufen könnte, auch wenn die in Österreich nicht bindend sind. Das finde ich eine interessante Rechtsauslegung jedenfalls.

      Ich hab die Urteilsbegründung nicht gelesen, ich hab weiß auch nicht, ob die Richterin in türkise Seilschaften zu einem Netzwerk verwoben wurde. Diese Begründungen, die nun kursieren, sind in jedem Fall in der nächsten Instanz zu bewerten. Wenn man in ein Netzwerk verwoben ist, dann kommt man da auch nicht leicht raus. Man formuliert dann Begründungen, die nicht halten werden, entscheidet aber im Sinne des Netzwerks. Das ist durchaus eine Methode, um sich schadlos zu halten.

  23. Wischiwaschigradstyle … von Polen, Ungarn und Türken kann man lernen wie Justizkorruptistan die demokratischen Werte untergräbt … wengg da “Generalprävention” warrats gwengg … zumindest in einem nicht von “Familia” unterwanderten Vorgaukelrechtssystem … die Gier im Selbstbedienungsladen ist unermesslich … und auch Richter haben menschliche Schwächen … hörten wir womöglich gerade ein Urteil der künftigen ÖVP Justizministerin? Der Preis ist heisss …

    • Bevor die Eurofighter in Österreich gelandet sind, flossen über 50 Millionen Euro in die Taschen der politischen Entscheidungsträger.
      Ein korrupter Deal, dafür ist EADS in Amerika auch verurteilt worden! Das wäre auch in Ö möglich gewesen.
      Korruption mit Versicherungsschutz hat dies verhindert!
      Die korrupten Blutsauger leben weiterhin auf Kosten ihres Wirts, dem Steuerzahler, solange es diesen nicht kratzt!

  24. Man muss einmal den Artikel lesen, welchen diese Journalistin damals verfasste.
    Dieser Artikel war ja nach der Anzeige der WKSTA gegen Pilnacek geschrieben worden und für mich eine massive Vorarbeit die WKSTA zu verunglimpfen und zu stürzen und unblaubwürdig zu machen.
    So hat damals Jabloner diese Anzeige der WKSTA auch nicht als Straftat, sondern als Streit mit Pilnacek bezeichnet, was ja allein schon den dringenden Verdacht eines Amtsmissbrauchs für mich beinhaltet hat, vor allem was man heute hierzu bereits weiß.
    Wenn man dann noch über den Chef der Presse und bei Österreich, etc. hier in diesem Formum liest, und dass alle Wahlen bisher gekauft und das Volk mit Steuermitteln betrogen wurde, dann muss man diesen hier behandelten Fall ja auch mindestens in diesem Kontext betrachtend gibt es damit sehr wohl weitere Opfer, nämlich die WKSTA, den Rechtsstaat und die Bevölkerung.

  25. Matiasch spricht diesen Punkt in ihrer Urteilsbegründung selbst an: Die Justiz müsse das aushalten…..

    Korruption und Amtsmissbrauch in der Justiz….
    Das muss sie aushalten….sind auch Standbeine der korrupten Justiz…

  26. Die schwarz türkisen haben sich doch oft aufgeregt wenn Daten weiter gegeben werden….und die WKStA wie Staatsanwälte angepatzt….
    Und jetzt gibt er geheime Unterlagen weiter und der Richterin ists Wurscht….

    Parraljustiz….beweis….

  27. Richterin Julia Matiasch (ÖVP) glaubt Christian Pilnacek, dass er reine Absichten hatte, als er geheime Informationen an eine Kurier-Journalistin weitergab.

    Das ist Pervers….für mich Amtsmissbrauch und geheime Informationen an türkisnahe Medien weitergeben….

    Ich hoffe es gibt Einspruch und die Richterin gehört wegen Amtsmissbrauch angezeigt…

    Wer setzt eine Parteinahe Richterin ein die in den eigenen Reihen urteilen soll…

  28. Wie mächtig der tiefe Staat mittlerweile bereits ist, beweist doch am besten das korrupte Verhalten des DabeiVdB und der DabeiPartei als solche. Was dem Pöbel mittlerweile von der (besten beider Welten) korrupten Regierungskoalition geboten wird, spottet jeder Beschreibung. Jetzt ist auch endlich (sehr vorteilhaft für die BastiBoys) wieder ein anderes MainThema am Tapet, gemischt mit Angst und Schrecken, perfekte pädagogische Mittel, um den Pöbel wieder auf Kurs zu bringen. Die Justiz wird ihr Scherflein dazu beitragen (auch komplizierte juristische Sachverhalte sind für den Pöbel nicht fassbar, somit uninteressant) die letzten Unkenrufer dieses, bis in die Grundfeste korrupten Systems, zum Schweigen zu bringen. Und die Spitzen unseres Staates werden sich zufrieden lächelnd, bei Champagner und Zigarre weiter gütlich tun…
    Gute Nacht Österreich!

  29. Nicht „könnte“. „Hat“.

    „Nichts denken“ heisst mancher Orts am Land „ins Narrenkastl schauen“. Also, wer sich bei dem „Urteil“ nichts denkt, schaut buchstäblich ins „Narrenkastl“. Und der, der sich dabei was denkt schaut erst recht ins „Narrenkastl“.

    • Wenn man als Konservativer so entschlossen konservativ ist, wie Sie, Huabngast, als Linker entschlossen links oder progressiv (?) sind, dann ist Pilnacek sowieso unschuldig. Warum? Er ist dann ja einer von “uns” – den Türkisen, den Konservativen. Sie würden Linke gradeso kategorisch verteidigen. Loyalität geht immer vor. Die Gruppe muss zusammenhalten.

      Solche Loyalität ist natürlich ziemlich oft Narretei, aber eben eine so übliche, dass sie als Narretei kaum noch auffällt. Klar, dass für einen Rapidler das Foul von einem Rapidler an einen Red Bullen immer entweder gar keins war oder dass es irgendwie bauchgefühlsmäßig schon gerechtfertigt und auf jeden Fall nicht so schlimm war, wie der gekaufte gelb-zückende Schiedsrichter es gehalten hat … Und umgekehrt. Wie FOUL doch immer DIE ANDERN spielen!!

      Nur wenige Menschen haben die Fähigkeit, den Schiedsrichter zu geben. Oder den unparteiischen Sportreporter. Stammesloyalität ist gefragt, nicht neutrales Abwägen. Man will dazugehören – dazu muss man gruippenloyal sein. Dann ist der Pilnacek von vorn herein unschuldig, und das aktuelle Gerichtsurteil bestätigt nur, was man (als Konservativer) ohnehin annimmt.

      Das funktioniert “links” genauso.

      Aber nicht bei mir.

  30. Reine Absichten – ob das bei seinen weiteren Verfahren auch so gesehen wird?

    • Menschen haben immer irgendwie “reine Absichten”. Gefühlt sind sie “rein”. Darin unterscheiden sich Hitler und Mahatma Gandhi und der knurrende Kurt und der mal wieder philosophierende Leo Brux nicht. Unser Hirn funktioniert so: Wir fühlen uns gerechtfertigt. Auch wenn wir eine Bank überfallen, vier Wiener totschießen, Umfragen frisieren, die Gewaltenteilung in Frage stellen, Flüchtlinge zu zigtausend im Mittelmeer ersaufen lassen …

      Was genau soll der Ausdruck “reine Absichten” im Fall Pilnacek bedeuten?
      Es würde mich freuen, wenn das genauer erläutert würde.

      • Wenn die Antwort ein ebensolches Geschwafel wie Ihr Text wird, dann kann er/sie sich die Antwort darauf sparen.

        • Da hab ich Sie also überfordert, Kamille?
          Ich bin sicher, Sie hatten bei Ihrem Posting ganz “reine Absichten”. Gar kein Ressentiment. Sie haben auch gründlich über meinen provokativen Gedanken nachgedacht.

          Ich weiß nicht, zu welchen “Schandtaten” Sie neigen, Kamille, aber ich gehe davon aus, dass Sie solche “Schandtaten” mit reinen Absichten begehen würden. Sie würden Ihre “Schandtaten” also selbstverständlich nicht als “Schandtaten” wahrnehmen.

          Das haben Sie mit mir und mit dem Rest der Menschheit gemeinsam

          Aber es kommt natürlich nur selten vor, dass mal ein Mensch dieses Faktum erkennt bzw. einsieht. Der homo sapiens ist halt immer auch ein homo idioticus.

          Welche Teesorte eignet sich eigentlich zur Linderung von Geistesschmerzen?

  31. mE ausschlaggebender ist aber §35b des Staatsanwaltschaftsgesetzes.

    Der legt nämlich fest, dass Auskünfte an die Medien über laufende Verfahren den Staatsanwaltschaften (sic) vorbehalten sind.

    Entscheidend in diesem Zusammenhang: Christian Pilnacek – auch wenn er zum damaligen Zeitpunkt die DIENST(!)aufsicht über die Staatsanwaltschaft(en) inne hatte IST NICHT und WAR NIE DIE STAATSANWALTSCHAFT.

    Wenn er also als NICHT-STAATSANWALT die Medien über laufende Verfahren informiert, dann verstößt er damit gegen §35b Staatsanwaltschaftsgesetz.

    Und dahingehend würde wohl in einem (allfälligen) Berufungsverfahren die Frage des Amtsmissbrauches zu prüfen sein.

    • In diesem Zusammenhang wäre auch die Frage des “Schutzzweckes der Norm” des § 35b zu erörtern und behandeln.

      Und bei genauer Betrachtung, wird man wohl zu keinem anderen Ergebnis kommen können, dass es GERADE der Schutzzweck des § 35b Staatsanwaltschaftsgesetz ist, dass keine andere Behörde als die fallführende Staatsanwaltschaft selbst zu beurteilen und entscheiden in der Lage ist, ob einer derartigen Information der Medien “schutzwürdige Interessen” entgegen stehen.

  32. wovor wir uns alle aber hüten sollten – vor pauschalierten angriffen auf die justiz,
    auch wenn uns dieses urteil nicht gefällt.
    wir begeben uns sonst auf die gleiche stufe wie hanger & co.

    im übrigen ist das ein erstinstanzliches urteil. ob die StA in berufung geht werden wir sehen.

    im übrigen gehört dieses bashen der justiz von allen seiten zum grossen problem, dass wir – eh nicht nur, sondern auch anderswo – in diesem land haben.

    man könnte es demokratiekrise nennen.

    https://www.hagerhard.at/blog/2021/11/houston-wir-haben-ein-problem-2/

    • “wovor wir uns alle aber hüten sollten – vor pauschalierten angriffen auf die justiz”
      Dann habe ich schlechte Nachrichten für Sie.

    • Man muss die Situation der (kleinen) Richterin sehen. Ich sehe das so wie beim ersten Urteil beim Bruder des ehemaligen ÖVP Sprechers. In der zweiten Instanz ist das anders.

    • Die Kritik, wie sie Thomas Walach und Heinz Mayer formulieren, ist kein Justiz-Bashing, sondern präzise Rechts-Kritik.

      Das ist etwas anderes als das, was die Türkisen contra WKStA gemacht haben, oder was die meisten Foristen sich leisten, wenn es sich um unliebsame Urteile handelt. (Letztere Gruppe – mich eingeschlossen – kann aber den mildernden Umstand für sich anführen, dass wir eben keine Juristen sind und drum vielleicht einen Schritt zu pauschal werden, während die ÖVP genug Juristen in ihren Reihen hat, die sachliche Rechtskritik vom Bashen unterscheiden können.)

      Wenn die Richterin sagt, Pilnacek habe offensichtlich (!) GeheimnisVERRAT (!) begangen, aber in guter Absicht, dann kann ich (als Laie) nicht anders als mich wundern und mich fragen, ob das ein Fall von Freunderljustiz ist: Eine Krähe hackt der andern kein Auge aus.

  33. man kann nur hoffen, dass dieses urteil nicht hält, denn dann wäre dem wahnsinn endgültig tür und tor geöffnet. vielleicht findet sich ja auch wer, der die richterin ordentlich durchleuchtet

  34. In einer Demokratie weiß die Bevölkerung alles über die Regierung, in einer Diktatur weiß der Staat alles über die Bevölkerung.

    Auf einer Skala von 1 bis 10 wo sind wir aktuell und wohin gehen wir?

    Die KPÖ ist demokratischer als die ÖVP, dieses Österreich steht schon jetzt Kopf.
    Irgendwann wird auch der letzte Depp im Dorf begreifen, dass diese ÖVP nicht gut für die Republik ist und seine Mistgabel aus dem Stall holen.

    • Versteh ich nicht.
      Es gibt immerhin eine nächste Instanz. Außerdem macht ein Fehlurteil noch keine Diktatur.
      Die ÖVP wird immerhin von 20x mehr Österreichern gewählt als die KPÖ – das gehört halt auch zur Demokratie.

      Was ich aber vor allem nicht verstehen kann, Noricum, ist, wieso jetzt konservative Wähler keine konservative Partei mehr wählen sollen. Konservativ heißt in Österreich auch immer Freunderlwirtschaft und Freunderljustiz und Freunderlpersonalpolitik und Freunderlfinanz – überall. Man ist eben nett zu seinen Freunden, und das ist so angenehm menschlich und damit grenzt man sich von den kalten, harten, anmaßenden, unmenschlichen Piefkes hervorragend ab.

      Ich glaub ja nicht, dass sich die Österreicher so schnell gegen diese ihre geliebte Tradition und Folklore wenden werden. Also finden sie die ÖVP und die Türkisen und die FPÖ nicht so unangenehm, wenn es bei denen mal wieder merklich korrupt riecht.

      • Es sei nur darauf verwiesen, dass bei der letzten Nationalratswahl die Mehrheit der gültigen Stimmen gegen die ÖVP gefallen sind, wenn Sie schon von den “Österreichern” sprechern. 100% der gültigen Stimmen erhielt die ÖVP nicht.

        • Bei allen Nationalratswahlen fällt die Mehrheit der Stimmen gegen alle Parteien. Keine schafft 50%.
          Was folgt daraus?
          Keine Partei darf die Regierung mit einer anderen zusammen bilden?

          Die Österreicher haben 2017 und 2019 die Möglichkeit geschaffen, Bundeskanzler zu werden und die österreichische Politik hauptsächlich zu bestimmen. Darüber besteht doch wohl Einverständnis, geri. Sie haben diese Möglichkeit NUR dem ÖVP-Kandidaten gegeben, da sich eine andere Mehrheit nicht angeboten hat, weder die mit der SPÖ noch mit der FPÖ. Beide waren damals nicht koalitionsfähig, die einen wegen der Parteikrise, die anderen wegen Ibiza. Also musste es Türkis-Grün werden.

          In Deutschland haben die Deutschen praktisch Olaf Scholz zum Kanzler gewählt – obwohl er weniger als 30% der Stimmen bekommen hat. Es war aber trotzdem indirekt eine Kanzlerwahl. Scholz hätte auch eine Direktwahl gegen jeden anderen Kandidaten – hätte es sowas gegeben – gewonnen. Man kann also sagen: Für die Deutschen insgesamt war Scholz die erste Wahl. So war auch Kurz für die Österreicher 2019 die erste Wahl. (Das ist er inzwischen nicht mehr.)

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