Donnerstag, April 18, 2024

Pilnacek-Prozess: Staatsanwaltschaft geht in Berufung

Pilnacek-Prozess:

Der Prozess gegen den suspendierten Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek geht in die zweite Runde. Die Staatsanwaltschaft beruft gegen den Freispruch.

 

Innsbruck/Wien, 04. November 2021 | Am Mittwoch sprach Richterin Julia Matiasch Christian Pilnacek vom Vorwurf „Verletzung des Amtsgeheimnisses“ frei – ZackZack berichtete. Zwar habe Pilnacek unzweifelhaft Geheimnisverrat begangen, doch dadurch sei niemand geschädigt worden, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Außerdem glaubte Matiasch Pilnacek, der sagte, dass er nicht die WKStA angreifen, sondern lediglich einen Missstand aufdecken wollte.

Pilnacek hatte wohl über die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) erfahren, dass gegen Journalistin Anna Thalhammer eine Anzeige der WKStA vorlag. Pilnacek will seine Quelle nicht bekannt geben, aber zwei Seiten aus dem entsprechenden Akt landeten am selben Tag auf seinem Handy, als er von der OStA angelegt wurde. Pilnacek berichtete Kurier-Journalistin Ida Metzger von der Anzeige und sagte, er wolle „was für Thalhammer machen.“

Die zuständige Staatsanwaltschaft Innsbruck beruft gegen das Urteil vom Mittwoch, wie ihr Sprecher Hansjörg Mayr im Ö1-Mittagsjournal mitteilte. Verrat von Amtsgeheimnissen ist nur dann strafbar, wenn dadurch schutzwürdige Interessen verletzt werden. Richterin Matiasch hatte argumentiert, dass kein Interesse des Staates verletzt werde, wenn Informationen über eine Anzeige geleakt würden.

Weitere Verfahren laufen

Rechtsexperten bezeichneten das gegenüber ZackZack als „Fehlurteil“. Das sieht auch die Staatsanwaltschaft Innsbruck so. Die sieht es sehr wohl „als öffentliches Interesse, dass grundsätzlich eine Anfangsverdachtsprüfung nicht öffentlich erfolgen soll, und daher eben das Geheimnis zu wahren ist.“

Gegen Christian Pilnacek laufen noch weitere Ermittlungen sowie ein Disziplinarverfahren, er ist suspendiert. Die Nachrichten an Kurier-Redakteurin Metzger waren auf Pilnaceks Handy gefunden worden. Das hatte die Staatsanwaltschaft Wien sichergestellt, als sie gegen Pilnacek in einem weiteren Fall von mutmaßlichem Geheimnisverrat ermittelte.

(tw)

Titelbild: APA Picturedesk

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19 Kommentare

  1. Wenn dieses Urteil hält, darf sich dann die ÖVP in Zukunft nicht mehr beschweren, dass angeblich Gerichtsakten geleakt werden oder gilt das für die roten Netzwerke nicht.

  2. In Österreich werden nur ca. zwei Prozent der angezeigten Verdächtigen tats. verurteilt. Besonders bei Korruption, Absprachen usw. hat man kaum etwas zu befürchten.

    Man muss sich schon besonders dämlich anstellen um nicht eine Ausrede zu finden, zudem muss der Staatsanwalt grad Zeit und Lust haben, sonst wird eingestellt.

    Es braucht in der Justiz ordentliche Kontrollen und harte Saktionen, sonst hört sich der Missbrauch der Amtsgewalt nie auf. Die Justiz ist offenbar mehr am Image in der Öffentlichkeit als am Rechtsstaat interressiert, sonst wäre Pilnacek nicht nur suspendiert sondern entlassen wegen Geheimnisverrat, der ja ganz offenkundig vorliegt. Das Strafrecht kann doch hier nicht der Anspruch oder die Messlatte sein.

    Hier ein Blick hinter die Kulissen:

    https://www.bmpillegal.at/

  3. Wenn man die verschreckten Gesichter der Staatsanwälte im ersten Verfahren gesehen hat als sie Pilnacek fixierte, konnte man die wirkliche Macht dieses ExSchattenjustizministers (aufgebaut und erfunden von Schüssel) quasi spüren.
    Ein weiteres seltsames juristisches Detail dieses Verfahrens, daß die (offensichtlich befangene) Richterin durchgehen ließ, war die Tatsache, daß Pilnacek seine Quelle nicht preisgab-ist einem Schuldeingeständnis gleichzusetzen…
    Die gute Nachricht, die StAInnsbruck hat berufen. Alles andere als eine Verurteilung in 2.Instanz, wäre ein weiterer Justizskandal ohne gleichen.
    Ich hoffe, daß es heller wird Österreich!

  4. Wäre noch eine Frage offen , warum ist die Richterin dem Pilnacek voll inhaltlich gefolgt……

  5. Ad § 310 StGB: Wenn alle Welt erfährt, dass fünf WKStaatsanwälte mich angezeigt haben, könnte diese Bekanntgabe mE nicht nur geeignet sein, ein öffentliches, sondern auch ein berechtigtes Interesse von mir zu verletzen.
    PS: Die StaW hatte nach der Anzeige eh nicht mal Ermittlungen eingeleitet, weil sie der Ansicht war, dass jemand den Eindruck erwecken kann, ich hätte die Namen von verdeckten Ermittlern des Verfassungsschutzes (die fürs Verfahren irrelevant waren) in den Akt aufgenommen und sie so dann dem U-Ausschuss geliefert/aufgedeckt,
    also dass jemand diesen Eindruck erwecken kann, ohne dass ein “objektiver” Betrachter (Leser der “Presse”) den Eindruck hat, es werde damit auch nur irgendein möglicherweise rechtlich relevanter Vorwurf erhoben.

  6. Schwarze Richterin….was erwarten wir….
    Nur das das bei der Justiz möglich ist….zeigt wo die Justizministerin in Wirklichkeit steht….

  7. Hat sich lang Zeit gelassen nach dem Skandal Urteil. Bei mir hätts eine Sekunde gedauert!!

  8. Pilnacek war sowas wie der „Tatortreiniger“ der ÖVP.
    Tatortreiniger sind Spezialisten, die nach einem Gewaltverbrechen oder einem Unfall, die Spuren am Ort des Geschehens beseitigen.

    Auch dem, nun seit Ende Feber suspendierten mächtigen Beamten, wurden diverse Chats zum Verhängnis. Er steht im Verdacht das Amtsgeheimnis verletzt zu haben.

    Bereits legendär: “Wer vorbereitet Gernot auf seine Vernehmung?”

    Auch zeigt er sich ganz als „Familienmensch“.

    In Zusammenhang mit einer offenen Leitungsfunktion merkt Pilnacek an: Man könne doch seine „Frau ein wenig fördern“.

    Wesentlich bedenklicher allerdings ist seine Meinung zum Rechtsstaat:

    „Einem vom VfGH fehlgeleiteten Rechtsstaat kann man nicht mehr dienen.“

    https://www.hagerhard.at/blog/2021/06/mani-pulite/

  9. Unser Land ist so tief unterwandert von der ÖVP dass ich nicht mehr sehe wie wir da wieder rauskommen. Achso, linke Zööööööööööööööööön!

  10. Bleibt zu hoffen dass diesbezüglich ein gewisser Herr Fuchs nix zu melden hat…..

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