Feiert ein Bundesland einen besonderen runden Geburtstag, kann es vom Bund eine sogenannte „Jubiläumsgabe“ in Millionenhöhe erhalten. Nach welchen Kriterien diese bemessen ist und ob man überhaupt eine erhält, hängt aber von der jeweiligen Bundesregierung ab.
Wien, 4. November 2021 | Die Vergabe der sogenannten Jubiläumsgabe an Bundesländer gibt es seit Bestehen der Zweiten Republik. Seit damals ist sie offensichtlich intransparent und willkürlich. Es gibt nämlich kein Gesetz, welches vorschreibt, zu welchen runden Geburtstagen die Länder ein Geldgeschenk vom Bund erhalten. Oder wie hoch dieses dann zu sein hat. Immerhin geht es um Millionenbeträge, Steuergeld wohlgemerkt.
Aus dem Finanzministerium heißt es dazu „Die Höhe der Jubiläumszuschüsse liegt im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, wobei die Beträge bei runden Jubiläen tendenziell höher sind als bei halbrunden Jubiläen. Wenn ein Jubiläumszuschuss vergeben werden soll, so wird dafür ein Zweckzuschussgesetz erarbeitet und muss im Parlament beschlossen werden“.
Auch wofür das Geld eingesetzt werden soll, lässt einen großen Interpretationsspielraum. So heißt es etwa im aktuellen Budget „Der Zweckzuschuss ist zur Stärkung der Identität und Vielfalt in Niederösterreich für kultur-, bildungs- und gesellschaftspolitische Projekte zum Thema 100 Jahre Niederösterreich zu verwenden“.
Türkis-Grün treibt es auf die Spitze
Und genau hier zeigt sich das Problem mit der Willkür. War in den letzten Jahren noch ein Muster bei den Geldgeschenken zu erkennen (Tirol, Kärnten, Salzburg erhielten für ihre runden Jubiläen jeweils 4 Mio. Euro), schießt man mit der Gabe an Niederösterreich quasi den Vogel ab. Selbst nach mehrmaligem Urgieren im Finanzministerium konnte keine Antwort gegeben werden, warum das tief schwarz-türkise Bundesland Niederösterreich plötzlich mit einem mehr als doppelt so hohen Betrag bei seinen Feierlichkeiten unterstützt wird (Zackzack berichtete).
Niederösterreich feiert nämlich nächstes Jahr seine 100-jährige Trennung von Wien und erhält dafür 9 Mio. Euro, während die Bundeshauptstadt als zweite Jubilarin bisher leer ausgeht. Im Finanzministerium beruft man sich darauf, dass Wien bisher kein Ansuchen diesbezüglich an den Bund gestellt habe. Erst am 27. Oktober habe man eine Stellungnahme zum Budgetbegleitgesetz eingebracht und fordere nun denselben Betrag vom Bund. Derzeit sei die Sache in Begutachtung, heißt es. Hier stellt sich allerdings die Frage, was denn genau begutachtet werden muss. Die Sachlage ist eindeutig, zu einer Trennung gehören immer zwei.
SPÖ bringt Antrag ein
Auch in Sachen Burgenland hat sich noch nichts bewegt. Dort werden heuer ebenfalls 100 Jahre Bestehen gefeiert, man hat auch schon vor längerer Zeit ein Ansuchen an das Finanzministerium gestellt. Im Budgetbegleitgesetz, das im November beschlossen wird, bildet sich aber bisher nur Niederösterreich ab.
Das will sich die SPÖ so nicht gefallen lassen und bringt im morgigen Budgetausschuss einen Abänderungsantrag ein. Sie fordert für das Burgenland vier Millionen Euro und für Wien denselben Betrag, den Niederösterreich erhält. Immerhin habe man sich 1922 voneinander getrennt, da sei es nur fair auch in der gleichen Höhe beschenkt zu werden, heißt es.
Auffällig dabei ist, dass es sich bei Wien und dem Burgenland um die einzigen beiden Bundesländer ohne ÖVP-Beteiligung in der Landesregierung handelt. Kärnten, wo die Volkspartei den Juniorpartner stellt, hatte 2020 bei seinem 100-jährigen keine Probleme mit der Jubiläumsgabe.
(bp)
Titelbild: APA Picturedesk