Freitag, März 29, 2024

Blümel verliert gegen Pensionisten auch vor OLG – »Vergesslich oder korrupt«-Tweet

»Vergesslich oder korrupt«-Tweet

Finanzminister Gernot Blümel ist mit seinem Wunsch auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Tweet, die ÖVP sei “vergesslich oder korrupt”, erneut gescheitert. Das OLG Wien sieht in den Chatnachrichten “eine gewisse nepotistische Haltung” naheliegend.

Wien, 11. November 2021 | Der Pensionist Wolfgang Pechlaner hatte Anfang März – unter Bezug auf die Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel – unter anderem gepostet: “Die jetzige türkise Führung ist nur mehr korrupt und machtgeil. Und wenn mich auch der laptoplose Blümel klagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt.” Blümel klagte ihn tatsächlich, und zwar strafrechtlich wegen übler Nachrede und beim Handelsgericht auf Unterlassung samt Einstweiliger Verfügung.

Gerichte entscheiden unterschiedlich

Erstes war zumindest einmal in erster Instanz erfolgreich, Pechlaner wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 4.200 Euro verurteilt – und hat dagegen Berufung eingelegt. Die Richterin argumentierte damals, dass sie den Begriff “korrupt” nicht freigeben könne, ansonsten könnte diesen zum Beispiel auch die “Kronen Zeitung” verwenden.

Zweiteres ist nunmehr auch in zweiter Instanz gescheitert. Denn das von Blümel nach der Ablehnung einer Einstweiligen Verfügung (per Rekurs) angerufene Oberlandesgericht Wien war derselben Meinung wie das Handelsgericht.

Tatsachensubstrat gegeben

Der Durchschnittsadressat dieses Twitter-Postings werde die inkriminierte Äußerung nicht so verstehen, dass dem Kläger strafbares Handeln vorgeworfen werden soll – sondern als kritische Wertung des Handelns der “türkisen Führung” inklusive Blümel, wird im OLG-Beschluss, der ZackZack vorliegt, ausgeführt.

Die Formulierungen “mögen zwar eine grob formulierte Unmutsäußerung und Wertung sein”. Aber Artikel 10 der Menschenrechtskonvention schütze “nicht nur stilistisch hochwertige, sachlich vorgebrachte und niveauvoll ausgeführte Bewertungen, sondern jedwedes Unwerturteil, das nicht in einen Wertungsexzess gipfelt”. Einen solchen habe P. nicht begangen. Denn für seine Äußerung liege ein “hinreichendes, wenn auch dünnes Tatsachensubstrat” vor. Also sei die von Blümel inkriminierte Äußerung vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

“Eine gewisse nepotistische Haltung”

Der Finanzminister habe zwar recht damit, dass die gegen ihn geführten Ermittlungen allein eine solche Äußerung nicht rechtfertigen könnten. Aber, merkt das OLG Wien an, die bekannten Chat-Nachrichten zwischen Blümel und Thomas Schmid, beziehungsweise Schmid und Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann (über den “kurzen Termin” wegen Spende und Italien-Problem, “tu es für mich”), würden “eine gewisse nepotistische Haltung” der für die ÖVP handelnden Personen nahelegen. Außerdem verweist das OLG auf Blümels U-Ausschuss-Aussage, er habe keinen Laptop – und merkt an: “Kurz darauf wurden Fotos veröffentlicht, die den Kläger am Laptop arbeitend zeigen.”

Gegen diese Entscheidung des OLG kann Blümel allenfalls noch ein außerordentliches Rechtsmittel – einen Revisionsrekurs – einlegen. Dafür müsste er allerdings nachweisen können, dass das OLG eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung für Rechtseinheit, Rechtssicherung und Rechtsentwicklung falsch beurteilt hat. Pechlaner freut es jedenfalls. Für den Prozess gesammeltes Geld werde er spenden.

(bf/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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28 Kommentare

  1. Ist diesem Menschen nichts peinlich? Sitzt als Finanzminister ohne Basiswissen an einer Schaltstelle der Macht und nützt diese nur zum persönlichen Vorteil. Geht in Wien Wahlwerben als ob das FM-Amt locker “nebenher” zu machen wäre, führt uns Bürger an der Nase herum – und klagt dann einen Bürger weil der seine Meinung sagt – im Österreich??!!! So jemand muss sofort zurücktreten wenn er auch nur ein Stück Ehrgefühl in sich trägt – in diesem Fall müssen wir Bürger*innen ihn eben abwählen, und das schnellstens! Traurig genug wieviel wir diesem (und seinen Kolleg*innen) Menschen Gehalt zahlen …. Pfui kann ich da nur sagen, schämen soll er sich!!!

  2. Es wurden 2 Möglichkeiten als Antwort gestellt. Wie kann man in einem Selbsbedienungsladen auf falsche Beratung klagen?

    Blümel hat sich seine “Rufschädigung” selbst zugefügt. Damit hat er dem Amt geschadet, eigentlich reif für eine Anzeige.

    Der Richter in der 1.Instanz war wohl auch nicht ganz bei der Sache.

  3. “Vergesslich oder korrupt” – Das wäre der nächste Slogan für ein zackzack-Merchandise T-Shirt. Und noch eine griffige Zeile dazu. Aber das müsst Ihr Euch ausdenken. Macht doch mal so eine Serie mit Politsprüchen und Idiotien, die heutzutage einfach jeder kennen muss. Damit wir nicht so schnell vergessen und die anderen auch nicht.

    • Man kann dem Bümel vieles nachsagen, aber so vergeßlich ist er bestimmt nicht gewesen. Daher hat es der Pensionist mit ODER schon richtig ausgedrückt. Entweder oder – eine Milchmädchenrechnung

  4. Wollen wir solche Leute als Finanzminister? Zunächst die Nullen vergessen und dann den vergessenen Laptop im Kinderwagen spazieren geschickt. Ist das der neue türkise Weg?

  5. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Korruption

    Das Milliarden an Familien und schwarze Konzerne zugeschanzt wurde ist klar, das schwarze Bundesländer bevorzugt und rote ignoriert werden ist offiziell…
    Das Milliarden versickern ist jeden bewusst, daß Kurz Überteuerte Tests kaufte offiziell (Schweizer sagen es stinkt) und lief direkt übers Blümchen…
    Wie er Dokumente zurückgehalten hat und der BP einschreiten musste zeigte er vertuscht was….
    Da steckt Korruption dahinter und Blümchen gehört vor Gericht, er ist der Geldhahn für all die Aktionen…
    Das ist nicht vorbei, da wird noch viel aufkommen….auch wenn türkis grün es aussitzen wollen…

  6. die ÖVP sei “vergesslich oder korrupt”

    Ich würde das oder gegen und tauschen…
    Und die ÖVP existiert nur durch die Personen die darin arbeiten….

    • Mit dem “oder“ hat sich der Pensionist schon richtig ausgedrückt, denn daß er nicht vergesslich ist weiß jeder: also stimmt das zweite.

  7. Hoffentlich muß nicht der Steuerzahler die Prozeßkosten tragen, wenn der Finanzminister nicht privat klagte

  8. Der Finanzminister verliert gegen einen Pensionisten. Geld ist nicht alles, Herr Blümel.

  9. Das es so ist, pfeifen doch die toten Spatzen und Tauben schon von den Dächern! Herr Pechlaner hat es eben ausgesprochen.

  10. Ein Skandal ist es ja auch, dass Pechlaner überhaupt einmal verurteilt wurde. Die halbe Welt (nicht nur halb Europa) windet sich, wie korrupt es in Österreichs Regierung mit Kurz zugeht, und bei uns darf man das nicht aussprechen?
    Da hätte dem Pechlaner doch die Richterin beim Handelsgericht mit derselben Berechtigung genauso gut 4200 für das Wort“vergeßlich“ aufbrummen können, dann könnte man wenigstens drüber lachen. Sie wollte wohl nicht riskieren wegen unlauteren Wettbewerbs als Satirikerin angezeigt zu werden – dann schon lieber unter einer korrupten Regierung Karriere machen

  11. Eigentlich fällt es ja unter falsche Aussage, denn daß er so vergeßlich ist glaubt ja niemand im Ernst. Es war ja reine Verarschung des Unterausschusses, die von Blümel, sowie von Kurz und den ÖVP-Vertretern dort, betrieben wurde. Und damit eine Verarschung des Parlaments und mit ihm des österreichischen Volkes. Und wenn er aber wirklich nur vergeßlich wär, wieso läßt man ihn dann als Finanzminister arbeiten? Das ist eine schlimme Schande für die ÖVP, selbst wenn da keiner korrupt wäre. So und so – seine Unschuld hat der Finanzminister ja schon bewiesen als er ein paar Nullen vergaß.

  12. Ui, verloren? Zuerst das Gedächtnis und jetzt den Prozess? So ein Pech aber auch!

    • Er hat auch keinen Laptop, er besitzt ein Notebook und einen Notizblock den er sich aus einer Rolle Klopapier gebastelt hat.

  13. Wieder die Überwachungs- und Einschüchterungstaktik der AustrofaschistInnen in der ÖVP.

  14. Gratulation! Nun muss das Skandal-Urteil vom Wiener Straflandesgericht noch behoben werden!
    Alma? Schau mal nach was dort passiert ist.

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