Nicht rechtskräftig
Wolfgang Fellner ist am Landesgericht für Strafsachen wegen übler Nachrede zu 120.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er bezeichnete ein Gedächtnisprotokoll von Katia Wagner als “frei erfunden”. Tonaufnahmen belegten jedoch Wagners Aussage. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wien, 11. November 2021 | Seine Ex-Mitarbeiterin Katia Wagner klagte ihn, weil er ein von ihr angefertigtes Gedächtnisprotokoll über ein Abendessen mit ihm gegenüber der Tageszeitung “Der Standard” fälschlicherweise als “frei erfunden” bezeichnete. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
“Kurz aufzippen”
Wagner wirft wie mehrere andere Frauen Fellner sexuelle Belästigung vor, was der “Österreich”-Herausgeber vehement bestreitet. Im Zuge dieser Causa erschien Ende Mai ein Artikel im “Standard”, der sich um das Gedächtnisprotokoll Wagners dreht. In diesem ist festgehalten, dass Fellner Wagner bei einem Abendessen im April 2015 etwa gefragt habe, welches Kleid sie trage und ob er es “kurz aufzippen” solle. Auch sagte er zu ihr, dass er sie liebe und hoffe, dass das gewürdigt und erwidert werde. Auf kurz oder lang müsse er sie ohnehin heiraten und sie sei ein “super schönes Wesen” und “geil”.
Fellner blieb bei seiner Vernehmung zunächst dabei, dass er die ihm vorgehaltenen Aussagen so nicht getätigt habe. Er bezweifelte, dass Wagner nach so langer Zeit den Wortlaut so exakt wiedergeben könne und bemerkte, dass er selbst sich nur “ansatzweise” an den Gesprächsinhalt des Abendessens erinnern könne. Es sei jedoch “undenkbar”, dass er sie aufgefordert haben soll, ihr Kleid aufzuzippen. Auch, dass er sie früher oder später heiraten müsse, sei so “sicher nicht” gefallen. Er machte zudem auf eine Ungereimtheit aufmerksam, wonach sie am 16. April 2015 nicht wie vermerkt nach Laa an der Thaya, sondern nach Kitzbühel gefahren seien.
Fellner bekennt sich schuldig nach Tonaufnahmen
Der Anwalt Wagners, Michael Rami, befürchtete nach Fellners Vernehmung, dass dieser es mit der Wahrheit nicht so genau nehme. Er legte überraschenderweise einen Audiomitschnitt und ein Audioprotokoll vom Abendessen vor. Die Aufnahme hat Wagner ohne das Wissen Fellners angefertigt. “Jede einzelne Ihnen vorgehaltene Äußerung ist so gefallen”, sagte Rami.
Nachdem sich Fellner kurz mit seinen Anwälten besprochen hatte, bekannte er sich schuldig. Er und seine Anwälte stellten außer Streit, dass das Audioprotokoll der Wahrheit entspricht, woraufhin der Audiomitschnitt nicht vorgespielt wurde. Die Aussage, dass das Gedächtnisprotokoll “frei erfunden” sei, sei aber nicht aus böser Absicht erfolgt, sondern aus “tiefster Überzeugung”, sich nach so langer Zeit nicht derartig detailliert an ein Gespräch erinnern zu können, so Fellner. Er könne sich somit nur bei Wagner entschuldigen, bleibe aber dabei, dass das Abendessen “grob aus dem Zusammenhang gerissen” sei und die Aussagen weder ehrenrührig seien, noch sexuelle Avancen darstellen würden. Zudem hielt er Wagner vor, den Mitschnitt “illegalerweise” angefertigt zu haben.
120.000 Euro – 30.000 Euro unbedingt
Der Richter schlug einen Vergleich vor, den Rami ablehnte und für die Verhängung einer strengen Strafe eintrat. Wagner sei im Laufe der Zeit in der Tageszeitung “Österreich” “übel verleumdet” worden, zudem handle es sich um ein archetypisches Beispiel einer Belästigung.
Der Richter verurteilte Fellner zu einer Geldstrafe von 120.000 Euro, davon drei Viertel bedingt. Der Strafrahmen nach Paragraf 111 Abs 1 und 2 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen vor. Als Milderungsgründe führte der Richter an, dass der Medienmacher ein unbescholtener Bürger sei und sich geständig zeigte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Anwalt Fellners, Georg Zanger, keine Erklärung abgab. Er hat dafür drei Tage Zeit.
(bf/apa)
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