Freitag, März 29, 2024

Wolfgang Fellner zu 120.000 Euro wegen übler Nachrede verurteilt – Nicht rechtskräftig

Nicht rechtskräftig

Wolfgang Fellner ist am Landesgericht für Strafsachen wegen übler Nachrede zu 120.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er bezeichnete ein Gedächtnisprotokoll von Katia Wagner als “frei erfunden”. Tonaufnahmen belegten jedoch Wagners Aussage. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wien, 11. November 2021 | Seine Ex-Mitarbeiterin Katia Wagner klagte ihn, weil er ein von ihr angefertigtes Gedächtnisprotokoll über ein Abendessen mit ihm gegenüber der Tageszeitung “Der Standard” fälschlicherweise als “frei erfunden” bezeichnete. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

“Kurz aufzippen”

Wagner wirft wie mehrere andere Frauen Fellner sexuelle Belästigung vor, was der “Österreich”-Herausgeber vehement bestreitet. Im Zuge dieser Causa erschien Ende Mai ein Artikel im “Standard”, der sich um das Gedächtnisprotokoll Wagners dreht. In diesem ist festgehalten, dass Fellner Wagner bei einem Abendessen im April 2015 etwa gefragt habe, welches Kleid sie trage und ob er es “kurz aufzippen” solle. Auch sagte er zu ihr, dass er sie liebe und hoffe, dass das gewürdigt und erwidert werde. Auf kurz oder lang müsse er sie ohnehin heiraten und sie sei ein “super schönes Wesen” und “geil”.

Fellner blieb bei seiner Vernehmung zunächst dabei, dass er die ihm vorgehaltenen Aussagen so nicht getätigt habe. Er bezweifelte, dass Wagner nach so langer Zeit den Wortlaut so exakt wiedergeben könne und bemerkte, dass er selbst sich nur “ansatzweise” an den Gesprächsinhalt des Abendessens erinnern könne. Es sei jedoch “undenkbar”, dass er sie aufgefordert haben soll, ihr Kleid aufzuzippen. Auch, dass er sie früher oder später heiraten müsse, sei so “sicher nicht” gefallen. Er machte zudem auf eine Ungereimtheit aufmerksam, wonach sie am 16. April 2015 nicht wie vermerkt nach Laa an der Thaya, sondern nach Kitzbühel gefahren seien.

Fellner bekennt sich schuldig nach Tonaufnahmen

Der Anwalt Wagners, Michael Rami, befürchtete nach Fellners Vernehmung, dass dieser es mit der Wahrheit nicht so genau nehme. Er legte überraschenderweise einen Audiomitschnitt und ein Audioprotokoll vom Abendessen vor. Die Aufnahme hat Wagner ohne das Wissen Fellners angefertigt. “Jede einzelne Ihnen vorgehaltene Äußerung ist so gefallen”, sagte Rami.

Nachdem sich Fellner kurz mit seinen Anwälten besprochen hatte, bekannte er sich schuldig. Er und seine Anwälte stellten außer Streit, dass das Audioprotokoll der Wahrheit entspricht, woraufhin der Audiomitschnitt nicht vorgespielt wurde. Die Aussage, dass das Gedächtnisprotokoll “frei erfunden” sei, sei aber nicht aus böser Absicht erfolgt, sondern aus “tiefster Überzeugung”, sich nach so langer Zeit nicht derartig detailliert an ein Gespräch erinnern zu können, so Fellner. Er könne sich somit nur bei Wagner entschuldigen, bleibe aber dabei, dass das Abendessen “grob aus dem Zusammenhang gerissen” sei und die Aussagen weder ehrenrührig seien, noch sexuelle Avancen darstellen würden. Zudem hielt er Wagner vor, den Mitschnitt “illegalerweise” angefertigt zu haben.

120.000 Euro – 30.000 Euro unbedingt

Der Richter schlug einen Vergleich vor, den Rami ablehnte und für die Verhängung einer strengen Strafe eintrat. Wagner sei im Laufe der Zeit in der Tageszeitung “Österreich” “übel verleumdet” worden, zudem handle es sich um ein archetypisches Beispiel einer Belästigung.

Der Richter verurteilte Fellner zu einer Geldstrafe von 120.000 Euro, davon drei Viertel bedingt. Der Strafrahmen nach Paragraf 111 Abs 1 und 2 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen vor. Als Milderungsgründe führte der Richter an, dass der Medienmacher ein unbescholtener Bürger sei und sich geständig zeigte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Anwalt Fellners, Georg Zanger, keine Erklärung abgab. Er hat dafür drei Tage Zeit.

(bf/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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12 Kommentare

  1. Wenn ein Vorhalt abgestritten wird, und dann, nach Vorspielen eines Audiobeweises erst zugegeben wird, dann ist das für mich KEIN Milderungsgrund mehr sondern ein Erschwernisgrund!

  2. “der Medienmacher ein unbescholtener Bürger sei…”, einfach herrlich. Wenn ich mal vor dem Kadi stehen muss, wünsche ich mir auch so einen moralischen Ritterschlag. Vielleicht würde ich ein Tränchen ins Taschtentüchlein weinen. Hat Fellner vor Lachen sicher auch gemacht.

  3. Er kann sich nicht erinnern, erinnert mich an den Shorty😅🤣😂. Mal schauen was bei den Zweien noch feines an die Öffentlichkeit kommt wegen den Umfragen.😜🤪😝

  4. berechtigte Frauenanliegen schwer in Verruf.
    Gute Nacht Österreich!

  5. Um gleich eines klarzustellen, ich bin der letzte, der dem windigen Geschäftsmann Fellner etwas abgewinnen kann. Ich hoffe auch, daß er in der Inseratenaffäre mit den BastiBoys eine vor den Latz geknallt bekommt. In der Causa Wagner stört mich die Tatsache, daß es sich bei der “armen Frau” um ein instrumentalisiertes, strategisch vorgehendes “Modell” (andere Ausdrücke wären treffender…) handelt. Sie hatte doch die längste Zeit ein intimes Pantscherl mit dem Multimillionär und als sie feststellte, daß sie nicht Frau Fellner werden kann, schaltete sie auf armes sexuell belästigtes Fräulein um. Als sie dann mit ihrem Nagelstudio bankrott ging, schmiß sie sich sofort anderen Persönlichkeiten aus Politik und Medien an den Hals. Nun ist sie “Journalistin” bei KroneTV-eine Beleidigung für jeden seriösen Journalisten. Und welche feine Dame läßt sich für ein Abendessen mit ihrem Angebeteten (Zitate aus Emails) verkabeln? Ein Schelm wer da Böses denkt. Abgesehen davon bringen solche Personen,

  6. Und der Richter verzichtet auf die Beweissichtung, da könnte sich ja womöglich das Sittenbild des Fellners klarer herauskristallisieren … der Ton macht die Musik … und eine Aufforderung mit womöglich alkoholisierter drohender Stimme sollte schwerer wiegen, als eine während eines verkappten Heiratsantrages süssholzgeraspelte Frage nach sitzerleichternder Teilöffnung eines um eine halbe Nummer zu klein gewordenen Bekleidungsstückes …
    Scheint wohl kein besonderes Interesse zu haben, an generalpräventiver Analyse von psychisch angeknacksten Grabschermachotintenspritzern … oh Justitia, was läßt du da in deinem Name schon alles an Vasallen durchgehen ..

  7. Herr Angekagter, ich denke Sie zu verurteilen … wollen Sie nicht noch schnell vor der Urteilsverkündung gestehen, was Ihnen de facto eh schon bewiesen wurde, um ein milderes Urteil zu bekommen ? Und dafür verknack ma dann die Klägerin ordentlich, weil die da einen Beweis ins laufende Verfahren gedrückt hat, den ich vergaß nicht zuzulassen. So austricksen lass ich mich da nicht ! Weil i bin’s, politisch völlig unschuldig, und Karriere brauch ich auch keine.
    Hat den Fellner eigentlich schon mal wer psychiatrisiert ? Weil normal kann so ein Revolverblattlfüller wohl eher nicht sein.

  8. Er bezeichnete ein Gedächtnisprotokoll von Katia Wagner als “frei erfunden”. Tonaufnahmen belegten jedoch Wagners Aussage. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

    Wie das Blümchen….
    Weiß nix, kann sich an nix erinnern nur….bei wurde man bei dem wie Kurz richtig suchen und ermitteln säßen die schon längst in U Haft…was die alles aufgeführt haben um Spuren zu verwischen, in DE säßen die längst in U Haft….aber da die Justiz in grüner Hand ist…passiert ihnen nicht viel….für mich so korrupt wie türkis.

  9. Geständig nach dem abspielen der Tonaufnahme. Warum ist das ein minderungsgrund?

  10. Ui, wird er sich das leisten können, oder muss die Regierung gleich neue Inserate schalten?

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