Freitag, März 29, 2024

600 Euro Strafe nach Kurz-Beleidigung

In Bregenz wurde ein 67-jähriger aufgrund Beleidigungen gegen Sebastian Kurz zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.  

 

Bregenz/Wien, 19. November 2021 | Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat sich am Bezirksgericht Bregenz erfolgreich gegen Beschimpfungen gewehrt. Laut einem Bericht der “Vorarlberger Nachrichten” wurde ein 67-jähriger Österreicher wegen des Vergehens der Beleidigung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Der Sprecher des Vorarlberger Landesgerichts, Norbert Stütler, bestätigte den Inhalt des Artikels auf APA-Anfrage. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Beschimpfungen per Mail

Der 67-Jährige habe “wüste Beleidigungen” und “wüsteste Schimpftiraden” an die E-Mail-Adresse von Sebastian Kurz geschickt, hieß es. Insgesamt habe er den damaligen Bundeskanzler auf eineinhalb Seiten mit 15 Schimpfworten beleidigt. Dieselbe Post hätten Ex-Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) erhalten. “Ja, das habe ich Kurz geschrieben. Und ich würde es heute wieder tun!”, sagte der Angeklagte vor Gericht. Selbst bezeichnete sich der Mann als “Forscher ohne Gehalt mit Mindestsicherung”.

Das Motiv des Mannes ließ sich nur schwer ergründen, er dürfte sich bei zwei Behandlungen in Krankenhäusern ungerecht behandelt gefühlt haben. Man habe ihn “auf politische Weisung” aus dem Spital “geschmissen”, gab er zu Protokoll. Auch vor Gericht stieß er Beschimpfungen gegen Kurz aus. Richter Christian Röthlin verurteilte den 67-Jährigen letztlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu vier Euro. Zudem hat der Mann auf Grundlage einer Unterlassungsklage zukünftig Beleidigungen gegen Kurz zu unterlassen.

(apa)

Titelbild: APA Picturedesk

LESEN SIE AUCH

Liebe Forumsteilnehmer,

Bitte bleiben Sie anderen Teilnehmern gegenüber höflich und posten Sie nur Relevantes zum Thema.

Ihre Kommentare können sonst entfernt werden.

19 Kommentare

  1. Das wären ohne Mengenrabatt 40 Euro pro Schimpfwort, sofern die weiteren Empfänger nicht noch mitgezählt und gewichtet wurden.

    Ich bin sicher, mit etwas Crowd Funding lässt sich da noch mehr raus holen.

    Beleidigen kann man aber auch ohne Kraftausdrücke, mann kann es z.B. ganz fein machen und mit einem Rundumschlag gleich die halbe Bevölkerung beleidigen:

    “Ich glaube nicht, dass es eine gute Entwicklung ist, wenn immer weniger Menschen in der Früh aufstehen, um zu arbeiten und in immer mehr Familien nur mehr die Kinder in der Früh aufstehen, um zur Schule zu gehen” Dgl gibt es noch andere Aussagen, die eigentlich locker als Beleidigung durchgehen.

    Rechnen wir mal nach, 40 Euro pro Kopf.

    Ich glaube da wird der Hr. Kurz kräftig in die Tasche greifen müssen.

  2. Das freut mich ungemein. Bin kein Basti Freund, nicht mehr, aber Beleidigungen müssen nicht sein. Seine Meinung kund zu tun darf ein Jeder. Doch Beleidigungen sind strafbar- Gott-sei-Dank.

    • Und wenn ich mich nun frage,in welchem Jahr man sie aufgetaut hat in den Alpen? Ist das nun eine Beleidigung? Nein,es ist echt eine Frage,weil ich interessiere mich wirklich was noch so alles in den Alpen herum liegt und drauf wartet,daß es von irgendwem aufgetaut wird. Also rein wissenschaftlich betrachtet.

      So ein Schwachsinn,da sind Sie erfreut,ja toll,wenn man sich alles so anschaut,was der ach sind sind kein Freund mehr von ihm an Beleidigungen und vermutlich anderen strafbaren Handlungen,da gilt die Unschuldsvermutung,eh klar, rausgehaut hat,also wenn da jeder geklagt hätte,dann hätte er gar nicht soviel Geld sche…… können,wie er ja angeblich kann.Und sollten sich die Unschuldsvermutungen als nicht unschuldig herausstellen,boah,dann nützt ihm nicht mal Darmol noch was,weil da kann gar nicht soviel rauskommen,was er dann an Geld braucht.

  3. Message Control ist nicht gleich Mind Control. Gut zu wissen, wie teuer mein Gedankentum bezüglich dem Exkanzler ist. Mit jedem Tag, an dem die Justiz arbeitet, wird dieser Betrag nach unten korrigiert ;-))

    • Zudem hat der Mann auf Grundlage einer Unterlassungsklage zukünftig Beleidigungen gegen Kurz zu unterlassen.
      ‘s scheint “die Beleidigung” ist hier nebensächlich, es geht um die Unterlassung?

    • Ist aber Strafrecht (§ 115 StGB Beleidigung) und nicht Verwaltungsrecht…

  4. Der Basti ist empfindsam geworden. Und a bissl nervös scheint er mir auch zu sein.

  5. komisch

    ich habe am 7. feber 2020 gebloggt mit meme und überschrift:
    sebastian kurz ist ein lügner.

    über twitter, facebook und div foren kamen seither etwa 20.000 leser zusammen.

    ich wurde weder geklagt, noch irgendwie aufgefordert das offline zu stellen.

    warum wohl?
    weil ich dafür beweise vorgelegt habe?

    darf ich also jederzeit unwidersprochen sagen:
    sebastian kurz ist ein lügner.

    https://www.hagerhard.at/blog/2020/02/bundeskanzler-sebastian-kurz-ist-ein-luegner/

      • vor mir nicht – aber vor der wahrheit.

        im übrigen gibts jemanden aus der pr-abteilung des bundeskanzleramtes der meinen newsletter abonniert hat.
        also wissen die zumindest was ich so von mir geb.

  6. Womit sich Kurz zur Zeit “der schwersten Krise seit dem WK II” also beschäftigt …

  7. Gibt es eine Preisliste?
    Gibt es ein Abo?
    Wie sieht’s mit Ratenzahlung aus?
    Gibt es Mengenrabatt? — Kauf “Ungustl” und “Verbrecher” und erhalte den “Wappler” gratis dazu.

    • Was würde eine Ohrfeige kosten? Ich frag nur, es ist für einen Freund.

        • Ich denke das sind alles Fragen, die auch meinen Vater sehr beschäftigen würden!

        • Kommt auf die Torte an,wenn sie schmeckt,dann nehmen sie sicher gerne viele gratis 🙂

          Ab Montag wenn die Konditoreien wieder zu haben,könnte Ihre Oma das Geschäft ihres Lebens machen :), weil sie kann sagen,sie muß auf die Straße trotz LD zwecks psyhischer Gesundheit,Torten backen und werfen,selbiger Grund,und die Leute würden sich über gute Torten freuen,sie soll halt dann bitte so werfen,daß nur ein bissi was im Gesicht hängen bleibt und man den Rest schön essen kann :). Und sie darf sogar Geld dafür nehmen,weil es ist ja dann im Prinzip Essen zum Mitnehmen.

          Und Pensionisten dürfen auch eine gewisse Summe steuerfrei dazu verdienen.

          Also eigentlich alles in allem eine Win-Win für alle. Und sollte ich irgendwelche rechtlichen Aspekte übersehen haben,kein Problem,die Polizisten schauen nur ob sie geimpft ist und alle anderen Ämter sind im Dauerhomeofficeschlaf 🙂

    • Ich sags wie es ist,es frage da einfach nur für mich selber,würde mich echt interessieren,ob es da ein Abo gibt,weil das hätte dann schon was,am besten wäre natürlich,nimm 4 zahl 2 🙂

Kommentarfunktion ist geschlossen.

Jetzt: Polizeiäffäre "Pilnacek"

Denn: ZackZack bist auch DU!