Dienstag, Dezember 10, 2024

Prozess gegen “Ibiza-Detektiv” – Liveticker

Liveticker

Seine Arbeit erschütterte die Republik und stürzte eine Regierung. “Ibiza-Detektiv” Julian Hessenthaler steht wegen Drogenhandels vor Gericht. Er spricht von konstruierten Vorwürfen.

Thomas Walach

13:23 | Schluss für heute.

Zeuge K. wird entlassen. Morgen um 09:00 geht’s weiter. Bis dann!

13:20 | Es gibt in diesem Verfahren ein grundsätzliches Problem: Die Anklage beruht ausschließlich auf den Aussagen der beiden Belastungszeugen K. und H. Sachbeweise gibt es keine.

Diese Zeugen verstricken sich regelmäßig in Widersprüche. Das betrifft auch frühere Aussagen in den Ermittlungen der SOKO-Ibiza auf der Suche nach den Video-Hintermännern. Dieser Akt (nennen wir ihn “Video-Akt”) liegt dem Richter in St. Pölten nicht vor.

Die Verteidigung versucht, die Glaubwürdigkeit der Zeugen in Zweifel zu ziehen. Dazu will sie zeigen, dass die beiden Zeugen zu verschiedenen Vorfällen jetzt anders aussagen, als im Video-Verfahren.

Aber: Staatsanwalt Schneider hat diese Aussagen nicht zum St. Pöltner Akt genommen. Der Richter akzeptiert nur sehr widerwillig oder gar nicht Vorhalte “aus einem Akt, der in Wien liegt.”

Warum Schneider Aktenteile, die den Angeklagten entlasten, nicht zum Akt genommen hat, wird nicht klar. Klar ist: Der Richter ist nicht erfreut.

13:02 | Um keine Verwirrung zu stiften, fasse ich zusammen: Verteidiger Scherbaum versucht, K. in Widersprüche zu verschiedenen Details zu verwickeln. Es ist wie Zähne ziehen. “Warum fragen wir das alles wieder?” fragt der Richter, und “Warum ist das wesentlich?”. Anwalt Scherbaum bleibt unbeirrt.

12:58 | Wenig fröhliches Aktensuchen: “Die 2. Einvernahme von S. haben Sie auch nicht, Herr Rat, oder?”

Der Richter schweigt lange, klopft währenddessen mit dem Stift auf den Richtertisch, sagt schließlich nur: “Nein.”

Dass so viele offenabr relevante Aktenteile nicht im Prozessakt sind, ist ungewöhnlich. Woran das liegt, ist unklar.

12:55 | S., der Betreiber der “EU-Infothek” sagte aus, er habe den Ausweis von K. erhalten. Der habe ihm auch gesagt, es handle sich um einen gefälschten Ausweis. K. bestreitet das.

Zur Aufklärung: Die “EU-Infothek” gehört zum Umfeld des Novomatic-Konzerns. Novomatic wurde durch das Ibiza-Video in Bedrängnis gebracht. Der Konzern hatte daher ein Interesse daran, gegen die Urheber des Videos vorzugehen.

12:52 | Wieder liegt dem Richter ein Aktenstück nicht vor. Verteidigung und Gericht legen jetzt zusammen, um eine komplette Sammlung zu erzeugen. Der Richter ist “not amused”.

12:47 | Woher kam der Ausweis?

Warum hat Zeuge K. angenommen, Fr. K. könne der Ibiza-Lockvogel sein? K. weiß es nicht mehr. Wie kam er an den Ausweis von Fr. K.? Dazu erzählen Zeuge K. und Zeugin H. heute und bei der Polizei insgesamt drei völlig unterschiedliche Geschichten.

12:39 | Sorry, es wird jetzt verwirrend: Verteidiger Auer fragt, ob es bei seinen Besuchen bei K. in der Haft wirklich um Hessenthaler ging und nicht um eine andere Person, P. K. verneint.

Bei einer früheren Einvernahme sagte K. aus, er habe mit Anwalt Auer nicht über Hessenthaler gesprochen. Dennoch habe er Angst gehabt, gegen Hessenthaler auszusagen.

Die Kriminalbeamten wussten also, dass K. über Informationen gegen Hessenthaler verfügte. Dieses Wissen hielten die Polizisten aber nicht in einem Einvernahmeprotokoll fest, sondern in einem Aktenvermerk. Warum ist das wichtig? K. teilte das den Polizisten also informell mit und nicht im Rahmen einer förmlichen Aussage unter Wahrheitspflicht.

12:31 | Auf der Suche nach dem Ibiza-Lockvogel

Zurück zum (nicht gefälschten) Ausweis von Fr. K.: Den hat Zeuge K. an den Betreiber der “EU-Infothek” weitergegeben. Der zeigte den Ausweis Johann Gudenus, um herauszufinden, ob Fr. K. der Ibiza-Lockvogel ist. (Nein, ist sie nicht, Anm.)

12:30 | Die Verteidigung legt eine Liste mit Namen und Geldbeträgen vor, möglicherweise eine Liste von Lieferanten. Worum es der Verteidigung wohl geht: Julian Hessenthaler steht nicht drauf.

12:23 | Auch in Details zur Qualitätsprüfung des Suchtgifts widerspricht K. seiner Freundin H.

12:20 | Es geht wieder um die Übergabe in Sattledt

K. widerspricht der Aussage von H. über diese Übergabe. Sie sagt, das Kokain sei an zwei Tagen in zwei Tranchen übergeben worden. Er sagt, es war nur eine. Es könne aber aber sein, dass die beiden Hessenthaler schon einmal vorher getroffen hätten.

12:10 | Informationen an Hessenthaler?

Der Richter findet dieses Gespräch “eigenartig”. K. habe ja gewusst, dass Auer Hessenthaler vertrat. “Was hätte er denn sagen sollen?”

Zum Hintergrund: K. hat seinem Anwalt Gerersdorfer gegenüber gesagt, dass er gegen Hessenthaler aussagen wolle. Der Richter möchte wissen, ob eine Information über diesen Plan zu Hessenthaler gelangen konnte. Das würde die behaupteten Drohungen Hessenthalers gegen K. und H. erklären. Eine mögliche Quelle ist ein weiterer Zeuge, S., wie K. ebenfalls aus dem Umfeld von Hessenthaler.

12:05 | Hessenthalers Verteidiger Wolfgang Auer hat Zeugen K. mehrmals in der U-Haft besucht. Der Richter will wissen warum. Hat Auer K. beeinflusst, nicht gegen Hessenthaler auszusagen?

K. sagt, er habe Auer gefragt, ob er gegen Hessenthaler aussagen solle. Der habe gesagt: “Lieber nicht.” Zwischen K. und Auer habe ein Vertrauensverhältnis bestanden.

12:02 | Verteidiger Auer weist daraufhin, dass der Anwalt von K., Timo Gerersdorfer, während der Zeugeneinvernahme von H. im Saal war und K. vermutlich über den Inhalt der Befragung informierte.

Gerersdorfer hat in der Pause dem ÖVP-nahen “Exxpress” ein Interview gegeben, in dem er den Prozess – ich paraphrasiere – als “g’mahde Wies’n” bezeichnete.

12:00 | Zeuge K. wird aufgerufen.

11:58 | Fortsetzung der Verhandlung

Hessenthaler ist jetzt im Saal, der Richter informiert ihn über die Aussage der Bealstungszeugin H., weist daraufhin, dass sie widersprüchlich war. “Warum, das wird der Schöffensenat zu beraten haben.”

10:48 | Verhandlungspause bis “kurz vor 12:00”

10:46 | Die Pistole

Umgekehrt habe Hessenthaler sie mit einer Pistole bedroht und gedroht, ihre Familie zu töten, wenn sie oder K. zur Polizei gingen.

Die Zeugin machte ein Foto von der Waffe und einer Patrone  als Beweis.

Scherbaum: “Wie kamen Sie an die Waffe mit der Sie bedroht wurden?”

Die Zeugin sagt, dass Hessenthaler ihr die Waffe später zur Aufbewahrung gegeben habe. Ihre Erklärung dazu ist auch auf mehrere Nachfragen nicht nachvollziehbar.

Der Richter gibt auf: “Ich bin gescheitert, vielleicht kann der Verteidiger noch etwas herausfinden?” Der ist ebenfalls schmähstad. Die Zeugin wird entlassen.

10:41 | Verteidiger Scherbaum fragt, ob die Zeugin Hessenthaler jemals bedroht habe. Der Richter weist darauf hin, dass sie nicht aussagen müsse, wenn sie Gefahr liefe, sich selbst zu belasten.

Die Zeugin bestätigt die Drohung dennoch: “Ich stehe dazu.” Sie habe Hessenthaler in den Schwitzkasten genommen und ihm gedroht, dass ihm etwas antun werde, wenn er ihrem Schatz (Belastungszeuge K., Anm.) gefährlich würde.

Sie hätte aber auch Angst vor Hessenthaler gehabt, schließlich sei sie eine Frau und viel kleiner.

10:40 | Belastungszeuge K. wird von der Polizei als V-Mann geführt. Die Zeugin sagt aus, er habe aber auch die Polizei belogen, “um etwas zu verdienen.”

10:34 | Zeugin: Belastungszeuge K. leide unter Paranoia

Belastungszeuge K. hatte ausgesagt, dass sowohl er als auch die Zeugin durch übermäßigen Kokainkonsum psychisch beeinträchtigt seien und Paranoia entwickelt hätten.

Das sei ja bei Kokainkonsum nicht ungewöhnlich, sagt der Richter. Kann die Zeugin das bestätigen? Sie selbst habe keine psychischen Probleme wegen Kokain, K. aber schon. Er sei auch merhmals in Therapie gewesen wegen seines Kokain-induzierten Wahns.

10:31 | (Eine persönliche Beobachtung: Je länger die Befragung seiner Belastungszeugin dauert, umso resignierter wirkt Staatsanwalt Schneider.)

10:28 | “Hatte den Eindruck, dass K. etwas mit dem Ibiza-Video zu tun hatte.”

Das sagt die Zeugin auf Nachfrage des Richters über den Belastungszeugen K.

10: 27 | Wusste die Zeugin, dass K. für den Betreiber der “EU-Infothek”, S. arbeitete? (Zur Erinnerung: K. und eine weitere Person hatten von S. 55.000 Euro für INformationen über Hessenthaler erhalten.)

Zeugin: “Als das Ibiza-Video rausgekommen ist, war K. in Panik und fragte er Polizisten, was ihm passieren könne.”

10:24 | Weiter zu Drogenhandel. Die Zeugin hatte ausgesagt, Hessenthalter und Zeuge K.  hätten ihr Drogenkäufer vermittelt. Verteidiger Scherbaum fragt nach Namen von Käufern, wer wen wie vermittelt habe. Er bekommt keine klaren Antworten.

10:20 | Zeugin sagt, 2. Hauptbelastungszeuge sei “ein Lügner”

Es geht um einen Ausweis von Fr. K. Belastungszeuge K. habe gesagt, dieser Ausweis sei gefälscht und zwar von derselben Fälscherwerkstatt, die Hessenthaler auch für die Produktion des Ibiza-Videos bauftragt hätte. Das stimmt aber nicht, der Ausweis war echt.

Daraufhin die Zeugen, über den 2. Belastungszeugen der Staatsanwaltschaft K.: “K. ist ein Lügner. Er sagt nicht immer die Wahrheit.”

10:17 | Die Zeugin will dazu nicht aussagen. “So funktioniert das nicht”, sagte der Richter. “Sie müssen aussagen. Wollten Sie Fr. K. aus irgendeinem Grund nicht kennen?”

Es seien “schreckliche Dinge passiert”, daher wolle sie nichts aussagen, sagt die Zeugin unter Tränen. Die Frage bleibt daraufhin unbeantwortet.

10:10 | Verteidiger Scherbaum übernimmt. Er fragt nach einer Aussage aus einer Beschuldigteneinvernahme der Zeugin. Die liegt dem Gericht aber nicht vor.

Der Richter rügt “die im Saal anwesenden Polizeibeamten”, dass das die 3. Einvernahme der Zeugin sei, die er nie zu Gesicht bekommen habe. Und zu Staatsanwalt Schneider: “Kennen Sie das noch, Herr Staatsanwalt, dass man dem Vorsitzenden im Schöffengericht alles vorlegt und er beurteilt, was wichtig ist und was nicht?”

Es geht um die Frage, ob die Zeugin eine bestimmte Person, Fr. K. kenne. Sie verneint.

Der Richter liest ihr aus der Einvernahme vor. Die Zeugin kennt K. demnach sehr gut, sie tauschten höchstpersönliche Details aus und waren offenbar eng befreundet.

Jetzt fiele ihr wieder ein, dass sie K. doch kenne, sagt die Zeugin.

“Dass das nicht sehr glaubwürdig ist, sehen Sie aber ein?”, fragt der Richter.

10:08 | Auer fragt die Zeugin, ob sie mit einer Untersuchung durch einen Sachverständigen einverstanden wäre, die ihre Aussagfähigkeit überprüfen soll.

Die Zeugin hat nichts dagegen. Ob das passiert, will der Richter aber noch nicht entscheiden.

10:03 | Verteidiger Auer fragt nach Widersprüchen bezüglich der Übergabe von “FLEX” (das ist synthetisches, hochreines Kokain). Es ist unklar, bei welcher Übergabe die Substanz gekauft wurde.

Die Zeugin sagt, sie könne sich nicht an Details erinnern. Der Richter gesteht zu, mittlerweile selbst verwirrt zu sein. (Mir geht es auch so.)

09:58 | Die Zeugin ist wegen Handels von 3 kg Kokain verurteilt worden. Verteidiger Auer will wissen, woher jenes Kokain kam, das sie nicht von Hessenthaler hatte.

Hin und her zwischen Richter und Verteidiger. Der Richter weist die Frage als unzulässig ab. Woher anderes Kokain kam sei unerheblich.

09:55 | Richter wendet sich an die Verteidiger Auer und Scherbaum: Die würden nun natürlich versuchen, die vielfältigen Widersprüche aufzuzeigen, in die die Zeugin sich hier und gegenüber ihren polizeilichen Einvernahmen verstrickt hätte.

Viel Sinn sehe er nicht darin, das bis ins Detail zu tun, denn die Widersprüche seien ja offensichtlich und er habe sie bereits herausgearbeitet.

Verteidiger Auer beginnt seine Befragung. Es geht um Details zu Übergaben und Zahlungen.

09:50 | 3. Übergabe

Treffen in Haag, nahe Amstetten. Man habe die Telefone ausgeschaltet, um von der Polizei nicht angepeilt werden zu können.

Zeugin: “Ich wartete im Auto, damit Hessenthaler nicht wusste, dass ich da war. Hessenthaler kam, K. stieg zu ihm ins Auto. Er kam mit einer Tasche zurück.”

Richter: “Was war drin, welche Menge?”

Zeugin: “500g Kokain.”

Dann sei Hessenthaler an den beiden Käufern vorbeigefahren, sodass die Zeugin ihn erkennen konnte.

09:44 | Richter: “Haben Sie zur Qualität des Kokains Wahrnehmungen? Sie haben ja selbst konsumiert und selbst zum Weiterverkauf gestreckt.”

Die Qualität sei sehr gut gewesen, sagt die Zeugin.

“War die Qualität bei den Übergaben gleichbleibend?”

Nein, nicht immer. Zweimal sei sie gut gewesen, einmal nicht.

09:42 | Auf Nachfrage des Richters wieder Verwirrung. Es habe zwei Treffen in Sattledt gegeben. Das sagt die Zeugin jetzt zum ersten Mal. Bei ihren 10 Einvernahmen mit der Polizei kam das nie vor. Warum?

“Ich war bei der Polizei nervös, da ist es mir nicht eingefallen.”

09:37 | Die 2. Übergabe

Eine weitere Übergabe habe in Sattledt in Oberösterreich stattgefunden. Man habe sich bei einer Tankstelle getroffen. Das beschreibt die Zeugin sehr genau. Wer saß wo, wer machte wann welches Autofenster auf etc.

Auch die Mengen weiß sie auf Gramm genau.

09:30 | Richter fragt spezifisch nach einer Übergabe in der Wohnung der Zeugin. Was hat sie dort gesehen?

“Als Hessenthaler kam, saß ich mit K. im Büro. Hessenthaler hatte eine Tasche. Was genau darin war, weiß ich nicht. K. schickte mich hinaus, um einen Kaffee zu machen. Als ich zurück kam, habe ich auf dem Tisch Päckchen gesehen.”

“Mit welchem Inhalt?”

“Ich wusste es nicht, K. sagte, das sei Kokain.”

Das ist ein Widerspruch zu vorherigen Aussagen, wie der Richter betont. Diese Erzählung hatte die Zeugin bisher auf eine andere Übergabe bezogen. Und: Bisher machte die Zeugin stets Angaben über die Menge, die sie bei dieser Übergabe gesehen hatte. Heute kann sie sich nicht mehr erinnern.

09:25 | Bei der Polizei hat die Zeugin aber sehr wohl Angaben gemacht. “Da konnte ich mich noch erinnern.”

Auf Nachfrage: “Da hatte ich meine Aufzeichnungen. Die habe ich jetzt aber nicht.” Der Richter sagt, die Aufzeichnungen seien derart chaotisch – kann die Zeugin daraus wirklich Aussagen über Mengen ableiten?

09:23 | Zeugenbefragung

Richter bittet Zeugin, Übergaben von Drogen möglichst chronologisch zu berichten. Zeugin kann verscheidene Übergaben nicht genau unterscheiden (“Detailfragen bringen mich durcheinander”), auch Daten weiß sie nicht mehr.

Der Richter fragt nach: “Haben Sie mit K. (dem 2. Belastungszeugen) über die Übergaben gesprochen? Haben Sie über Mengen gesprochen?”

“Er sagte mir, dass Hessenthaler kommen und Drogen bringen wird. Über Details möchte ich mich nicht äußern, das bringt mich durcheinander. Welche Mengen das waren, weiß ich nicht.”

09:13 | Zeugin wird weiter einvernommen

Hessenthaler muss den Saal verlassen, die Zeugin möchte nicht in seiner Anwesenheit einvernommen werden. “Wollen Sie warten?” fragt der Richter die Justizwachebeamten. “Es könnte 2, 3 Stunden dauern.”

09:10 | Alle da, die Formalien werden geklärt, wer trägt wann Maske, Protokollberichtigungen der letzten Verhandlung usw.

08:55 | Guten Morgen!

Der Prozess gegen den mutmaßlichen “Regisseur” des Ibiza-Videos am Landesgericht St. Pölten geht in wenigen Minuten weiter. Die Staatsanwaltschaft wirft Julian Hessenthaler vor, rund 1,25 kg Kokain verkauft zu haben. Hessenthaler bestreitet das. Die beiden Hauptbelastungszeugen würden für Gegenleistungen falsch aussagen. Beim letzten Verhandlungstermin hatten die Belastungszeugen sich in zahlreiche Widersprüche verwickelt. Der wichtigste Belastungszeuge, ein eheamliger Mitarbeiter Hessenstahlers, hatte zugegeben, dass die Plattform “EU-Infothek” für seine Anwaltskosten in einem Drogenverfahren aufkam und ihm und einer weiteren Person 55.000 Euro für Informationen über Hessenthaler bezahlt hatte. Für seine Aussage habe er jedoch kein Geld bekommen. Die Verhandlung wurde vertagt.

Zum Kontext: Die SOKO Ibiza unter ihrem damaligen Leiter und heutigem Kripo-Chef Andreas Holzer hatte Hessenthaler mit erstaunlichem Aufwand europaweit suchen lassen, zur Verwunderung europäischer Partnerbehörden auch weitgehende Maßnahmen wie Telefonüberwachungen beantragt. Dabei waren Hessenthaler nur Bagatelldelikte, darunter die in Österreich illegale verdeckte Videoaufnahme und Urkundenfälschung vorgeworfen.

Titelbild: APA Picturedesk

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