APA-Faktencheck:
In der Corona-Pandemie hat sich zuletzt ein Spannungsfeld aufgebaut, in dem Impfgegner immer wieder darauf hinweisen, sich in einer Diktatur zu sehen. Dabei wird der Covid-Impfpass mit NS-Pässen verglichen. Die APA machte dazu einen Faktencheck.
Wien, 25. November 2021 | Ein oft geteiltes Facebook-Posting zeigt etwa ein Bild eines alten Gesundheitspasses.
Der Begleittext spricht davon, dass man ohne “genealogischen” Pass keinen Zugang zum sozialen bzw. Arbeitsleben hatte und spielt auf eine sich wiederholende Geschichte an. Doch weder handelte es sich beim genealogischen Pass um einen Gesundheitspass noch entschied der Gesundheitsstatus im Nationalsozialismus über den Zugang zum öffentlichen Leben.
Einschätzung:
Der Gesundheitspass hatte im Nationalsozialismus keine flächendeckende Relevanz und führte zu keinen Bewegungseinschränkungen, wenn man ihn nicht dabei hatte. Andere Pässe wie der Ahnennachweis hatten im Nationalsozialismus mehr Bedeutung. Hier stand aber einzig die Abstammung einer Person im Mittelpunkt und nicht der Gesundheitszustand. Ein Vergleich mit heutigen Impfzertifikaten ist unzulässig.
Überprüfung:
“Dieser Gesundheitspass hat mit Abstammungsnachweisen, wie sie in der NS-Zeit etwa Beamte beibringen mussten, nichts zu tun”, sagte Winfried Süß vom Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung auf Anfrage der APA. Der Pass sei von NS-Organisationen wie der Hitlerjugend (HJ) oder dem Amt für Volksgesundheit der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) ausgegeben worden, um dort Ergebnisse von Untersuchungen zu dokumentieren. Es habe sich um kein Dokument gehandelt, das den Zugang zum sozialen bzw. Arbeitsleben geregelt hätte und sei lediglich für gesundheitsfürsorgerische Leistungen wie Kuraufenthalte erforderlich gewesen.
Zwar habe es Pläne gegeben, erbbiologische und gesundheitliche Daten zu verknüpfen, diese seien allerdings nicht über Ansätze hinausgekommen, so Süß. Im praktischen Leben hätte der Gesundheitspass kaum Bedeutung gehabt. “Kurz gesagt: eine Bewegungseinschränkung ergab sich durch das Nicht-Mitführen dieses Ausweises auf keinen Fall, das geht übrigens schon aus dem ‘Kleingedruckten’ unten hervor: der Pass brauchte Nichtärzten nicht vorgelegt zu werden”, sagt der Historiker.
Philipp Osten, Leiter des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, verweist gegenüber der APA darauf, dass es eine Strategie des NS-Regimes gewesen sei, gesundheitliche Aufklärung mit rassistischer Hetze und somit Gesundheits- mit Abstammungszeugnissen zu verbinden. “Rassistisch Verfolgten wurde der Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen untersagt”, die Kennzeichnung sei über das gestempelte “J” für “Jüdisch” im Pass und den Judenstern erfolgt. “Die HJ führte Gesundheitspässe mit einer vorgezogenen Wehrtauglichkeitsprüfung ein, deren Daten auch direkt bei den Parteibehörden lagen. Der im Posting abgebildete Pass sieht genauso aus wie der der Hitlerjugend”, sagt Osten.
Auch Robert Jütte, von 1990 bis 2020 Leiter des Instituts für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung in Stuttgart, bestätigte der APA, dass der Gesundheitspass sowohl in der Hitlerjugend als auch in der arbeitenden Bevölkerung zur Kontrolle der gesundheitlichen Verfassung diente. Jütte verweist auf eine Stelle im “German Basic Handbook” , wo vom Einsatz des Passes im Arbeitsdienst berichtet wird.
Laut Universitätsprofessor Herwig Czech von der MedUni Wien war das abgebildete Dokument in Wien nicht in Gebrauch. Der abgebildete Gesundheitspass hatte ihm zufolge keine den gesamten NS-Staat betreffende Gültigkeit bzw. Relevanz. Dies belegt auch der deutsche Historiker Michael Buddrus in seinem 2003 erschienenen Buch “Totale Erziehung für den totalen Krieg”.
Mit dem im Posting erwähnten “genealogischen Pass” kann laut Jütte “nur der sogenannte Ahnenpass gemeint sein, der bei bestimmten Anlässen (z. B. Heirat, Verbeamtung etc.) vorzulegen war”. Faktisch ist es nicht falsch, dass Juden – die weder einen Ahnenpass noch einen Ariernachweis ausgestellt bekamen und folglich auch nicht mitführen konnten – systematisch aus dem gesellschaftlichen, öffentlichen und dem Arbeitsleben ausgeschlossen wurden. Das lag allerdings ausschließlich an ihrer jüdischen Herkunft.
Der Vergleich, der von Impfgegnern bezüglich der Verfolgung von Juden im Nationalsozialismus gezogen wird, fußt laut Czech auf einer “Analogie, die sich aus so vielen Gründen verbietet”. Hier würden sich Menschen “in die Position einer Gruppe fantasieren”, mit der sie nichts gemein hätten. Jeder habe heute die Wahl, sich eine Corona-Impfung verabreichen zu lassen. Für Juden im NS-Regime war die Marginalisierung, ab 1941 mit dem sogenannten “Judenstern” auf der Brust auch optisch, jedoch alternativlos .
Die von Impfgegnern zunehmend gezogenen Vergleiche der heutigen Situation in der Pandemie mit der Situation der Juden im Nationalsozialismus zwang zuletzt auch die KZ-Gedenkstätte Mauthausen zu einem Statement. Auf Facebook wurde ein Text veröffentlicht, wonach man sich entschieden “gegen die Vereinnahmung von Impfgegner*innen” wehrt: “Einschränkungen im Alltagsleben und eine anstehende Impfpflicht sind mit den Taten der Nationalsozialisten in keiner Weise zu vergleichen. Sich auf eine Stufe mit Opfern dieser Verbrechen zu stellen, weil man vorübergehend nicht alle gewohnten Annehmlichkeiten genießt, ist eine unterträgliche Anmaßung.”
(apa)
Titelbild: APA Picturedesk