Die Impfpflicht sei ein „notwendiger und gerechtfertigter Schritt“ so Karoline Edtstadler (ÖVP). Das Gesetz soll Anfang Dezember zur Begutachtung vorliegen. Auftakt macht ein Runder Tisch.
Wien, 27. November 2021 | Die Bundesregierung hat den Zeitplan für ihr Gesetz zur ab Februar 2022 geplanten Corona-Impfpflicht vorgelegt: In der Woche vom 6. Dezember soll der Entwurf vorliegen, das soll eine “ordentliche Begutachtung von mindestens vier Wochen” ermöglichen. Das Gesetz könne dann nach Beschluss von Nationalrat und Bundesrat mit Anfang Februar in Kraft treten, so das Gesundheitsministerium am Samstag in einer Mitteilung. Zusätzlich sollen Experten schon vorab eingebunden werden.
Experten kommen
Österreich ist eines der ersten Länder, das konkret in die Umsetzung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht gehe. “Dies ist eine weitreichende Maßnahme und daher ist es uns enorm wichtig, dieses Gesetz auf eine breite Basis zu stellen und möglichst viele unterschiedliche Stakeholder in den Prozess einzubinden”, so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).
Zum Auftakt laden er und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am 30. November zu einem Runden Tisch mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verfassungsrecht, Gesundheit, dem Verfassungsdienst, der Bioethikkommission sowie Vertreterinnen und Vertretern von SPÖ und NEOS. In den kommenden Wochen sollen dann weitere Gespräche mit Expertinnen und Experten etwa aus dem medizinischen Bereich, mit Interessensvertretungen wie den Sozialpartnern und zivilgesellschaftlichen Organisationen folgen.
Zu wenig Stiche
Die Anreizsysteme für die Corona-Schutzimpfung würden zwar Wirkung zeigen, so Mückstein. Mittlerweile seien 70 Prozent der Gesamtbevölkerung zumindest teilweise immunisiert und zwei Drittel hätten einen ausreichenden Impfschutz, um vor schweren Verläufen geschützt zu sein. “Aus epidemiologischer Sicht wissen wir aber: Das reicht nicht aus. Wir müssen alles tun, um uns bestmöglich vor bevorstehenden Infektionswellen zu schützen.” Für die angekündigte Impfpflicht sei jedenfalls eine solide gesetzliche Grundlage notwendig, betonte Edtstadler. “Die Einführung der allgemeinen Impfpflicht greift natürlich in Grundrechte ein, ist aber ein notwendiger und gerechtfertigter Schritt angesichts der dramatischen Situation.“
(apa)
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