Montag, Oktober 14, 2024

Mitteilung gemäß §8a Abs 5 MedienG

Das ist ein Unterüberschrift

Der Antragsteller Anh Tuan „Martin“ Ho hat die Verurteilung der Antragsgegnerin ZackMedia GmbH zur Zahlung einer Entschädigung nach § 6 MedienG beantragt, weil auf der Website zackzack.at in den Veröffentlichungen vom 28. 8. 2021 mit der Überschrift „Die Ho-Kain Affäre“ und vom 29.8.2021 mit der Überschrift “PILZ am Sonntag – Ho-Kain Affäre: Ho und Familie Kurz“ die Behauptungen aufgestellt wurden, in mehreren Lokalen des Antragsstellers werde – teils in großem Stil – mit Drogen wie Kokain gehandelt, die Polizei tue nichts, Heinz-Christian Strache habe behauptet, dass der Antragssteller „der größte Drogendealer Wiens“ sei, eine Antwort auf die Frage, warum organisierter Drogenhandel nicht mit Härte verfolgt werde und der Antragsteller bis heute weitermachen und die Öffnung neuer „Lokale“ in Wien vorbereiten könne sei, dass er mächtige Freunde habe, die Polizei habe Drogen in einem Lokal des Antragstellers sichergestellt, demnächst werde auf ZackZack darüber berichtet, ob der Antragsteller Schutz genieße, weil er in höchsten Polit- und Wirtschaftskreisen vernetzt sei, wodurch suggeriert werde, der Antragsteller stehe im Verdacht, für organisierten Handel mit Suchtgift in den vom ihm betriebenen Gastronomielokalen verantwortlich zu sein. Der Antragsteller sieht dadurch in Bezug auf sich den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht. Das medienrechtliche Verfahren ist anhängig.

Landesgericht für Strafsachen Wien

Abt. 113, am 27.10.2021

Titelbild: APA Picturedesk

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