Samstag, April 20, 2024

OGH gibt »Falter« gegen ÖVP recht – Walkampfkostenüberschreitung bewusst geplant

Walkampfkostenüberschreitung bewusst geplant

Der “Falter” hat im Rechtsstreit mit der ÖVP nun auch vor dem OGH Recht bekommen. Damit ist der Vorwurf des “Falter” zulässig, dass die ÖVP bewusst geplant habe, die Kosten für den Wahlkampf 2019 zu überschreiten. Damals Generalsekretär: Karl Nehammer.

Wien, 15. Dezember 2021 | Eine “außerordentliche Revision” der ÖVP gegen entsprechende Urteile des Handelsgerichtes Wien und des Oberlandesgerichtes Wien hat das Höchstgericht nun zurückgewiesen.

Dem “Falter” waren im Wahlkampf 2019 Unterlagen sowohl über den aktuellen als auch über den Wahlkampf der ÖVP 2017 zugespielt worden. 2017 hatte die ÖVP – das war bereits bekannt – die Kostengrenze massiv überschritten. Neu war im Bericht aber, dass die ÖVP die Überschreitung schon im Budget stehen hatte, während sie öffentlich noch die Einhaltung der Wahlkampfkosten zusagte. Außerdem schloss der “Falter” aus den Unterlagen, dass 2019 eine neuerliche Überschreitung bzw. die Verschleierung der tatsächlichen Wahlkampfkosten geplant gewesen sei. Das wollte die ÖVP nicht stehen lassen und klagte auf Unterlassung.

ÖVP plante bewusst die Wahlkampfkosten zu überschreiten

Im April hatte das Handelsgericht Wien zwar entschieden, dass der “Falter” die Behauptung, dass die ÖVP die Wahlkampfkosten-Überschreitung “vor dem Rechnungshof verbergen will”, unterlassen und widerrufen muss. Gleichzeitig wurde dem Wochenmagazin laut dem erstinstanzlichen Urteil aber erlaubt zu schreiben, dass “die ÖVP bewusst plane”, die gesetzliche Wahlwerbungsausgabenbeschränkung zu überschreiten und “bewusst die Öffentlichkeit über ihre Wahlkampfausgaben täuscht”.

Dagegen hatte die ÖVP berufen. Dieser Berufung hatte das Oberlandesgericht Wien mit Urteil vom 29. Juli (2 R 75/21w) “nicht Folge gegeben”. Auch dagegen hatte die ÖVP eine “außerordentliche Revision” eingelegt. Mit dem nun veröffentlichten Beschluss vom 20. Oktober (6 Ob 177/21d), der der APA vorliegt, hat der Oberste Gerichtshof auch dieses Rechtsmittel zurückgewiesen.

“Nach den Feststellungen der Vorinstanzen waren maßgebliche Positionen, obwohl sie dem Wahlkampf zuzuordnen waren, nicht als Wahlkampfkosten gebucht. In der inkriminierten Veröffentlichung sind auch auszugsweise Tabellen abgedruckt, die die unterschiedlichen Buchungsmethoden veranschaulichen”, begründete der Oberste Gerichtshof seine Entscheidung. “Wenn die Vorinstanzen bei dieser Sachlage die Äußerungen im inkriminierten Artikel insoweit als von einer ausreichenden Faktenbasis gedeckt einstuften, ist darin keine vom Obersten Gerichtshof im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung zu erblicken. Vor dem Hintergrund des festgestellten Sachverhalts ist auch die Schlussfolgerung der Vorinstanzen nicht zu beanstanden, dass die Manipulationen bewusst erfolgten”, schreibt der OGH in seinem Beschluss.

Nehammer damals zuständig

ÖVP-Chef und Bundeskanzler Karl Nehammer, der zwischen Jänner 2018 und Jänner 2020 Generalsekretär der ÖVP war, äußerte sich im Pressefoyer nach dem Ministerrat zurückhaltend zu dem OGH-Beschluss: Er kenne das Urteil noch nicht, meinte er auf eine entsprechende Frage. In der Zeit, in der er für den Wahlkampf verantwortlich war, sei man deutlich unter der Grenze geblieben, dazu würden dann ohnehin auch alle Informationen vorliegen.

(bf/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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8 Kommentare

  1. jedenfalls muss man Medien wie dem Falter und ZZ Unterstützung zukommen lassen. Ein weiteres Beispiel, wie freie Berichterstattung unterdrückt werden muss, um das System zu erhalten. Das kostet Geld und Ressourcen. Ich bin stolz darauf, dass auch meine Unterstützungsleistungen einen Gegenpol aufrecht halten.

  2. Danke lieber DabeiVdB, für die wiederholte Angelobung von Rechtsbrechern. Ach so, Sie waren ja nicht informiert, oder doch? Warum also, wider besseren Wissens? Peter Pilz (und einige andere) weiß es, noch aber sagt er es nicht…
    In einem Rechtsstaat müsste der belastete BK wegen Begehung eines Vorsatzdeliktes sofort zurücktreten, zum Glück befinden wir uns aber in Österreich. Und die DabeiInnen, tja, die sind halt an den Trögen dabei, zum Wohle Österreichs. Der Witzekanzler (Hicks) überlegt ja schon ernsthaft, eine private Liaison mit Schmähhammer, den er sehr schätzt, einzugehen.
    Wie lange muss der Pöbel diese Schmierenkomödie noch ertragen?
    Es ist sehr sehr bewölkt…
    Es muss aber heller werden Österreich!

    • Die kurz mitarbeiter gehören lebenslang v allen politischen posten entfernt.

  3. eigentlich ist die gesetzeslage bzgl wahlkampfkostenüberschreitung eine reine wählerverhöhnung.

    da sollte es strafen bis zur aberkennung von mandaten und persönliche haftungen er persönlich verantwortlichen kommen.
    inkl. haftstrafen.

    mich wundert das gesunkene vertrauen in die politik in keiner weise.

  4. Kommt jetzt der Rücktritt von Nehammer und VdB gelobt dann wieder Basti zum neuen alten BK?

    Die Gesetze gelten ja für die “Guten und Mächtigen” sowieso nicht gleich, wie für den Pöbel. Oder was ist jetzt die Konsequenz dieses Urteils? Wird die ÖVP von der nächsten Nationalratswahl ausgeschlossen?

  5. Der Ne Hammer war und ist in allen Vorkommnissen der schwarz – türkisen Skandal, Korruption, Täuschung der Wähler, u. u. u. Partei, eingeweiht und die Grünnen Lakaie, mit ihren Uhudlervorsitzenden und der Stinkefingerdame, haben keinen Genierer und verkaufen ihr eigenes Wahlvolk.

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