So bekommt man den Gutschein
Um dem Wiener Handel und der Gastronomie nach dem Lockdown wirtschaftlich unter die Arme zu greifen setzt die Stadt erneut auf Gastro-Gutscheine. Dieses Mal werden sie allerdings nicht zugesandt. Wer den Gutschein will, muss etwas dafür tun.
Wien, 15. Dezember 2021 | Gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Wien werden dafür 4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Da die Mittel aber limitiert sind, werden die Gutscheine unter allen, die eine Rechnung einreichen, verlost.
“Weihnachtszuckerl”
Die Förderaktion mit dem Namen “Weihnachtszuckerl” wurde heute, Mittwoch, von Bürgermeister Michael Ludwig, Finanzstadtrat Peter Hanke sowie Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien, bei einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt. Sie sei ein “Zeichen der Wertschätzung an den Handel, die Gastronomie und an all jene, die mit ihren Weihnachtseinkäufen bisher gewartet haben”, so Bürgermeister Michael Ludwig.
Am kommenden Wochenende sind die Geschäfte ausnahmsweise auch am Sonntag geöffnet. Darauf einigten sich die Sozialpartner Ende November. Auch damit sollen dem Handel und der Gastronomie, die durch den Lockdown um einen großen Teil des Vorweihnachtsgeschäfts umgefallen sind, die Möglichkeit gegeben werden, zumindest einen Teil der entgangenen Umsätze wieder aufzuholen.
Für Einkaufsrechnung gibt es Gastro-Gutschein
Wer an der Aktion teilnehmen möchte, muss am 18. oder 19. Dezember etwas in einem Wiener Geschäft im stationären Handel einkaufen. Der Einkauf muss in einem Geschäft stattfinden, das während des Lockdowns geschlossen hatte – Supermärkte, Drogerien, Apotheken oder dergleichen sind von der Aktion ausgenommen.
Am „Superweihnachtseinkaufswochenende“ 18. & 19. Dezember werden alle Einkäufe im stationären Handel in Wien mit bis zu 50 Prozent refundiert (bzw maximal 100 Euro / Person) – und zwar in Form eines Gastrogutscheins. Eingelöst wird dieser bei teilnehmenden Cafés & Restaurants /5
— Michael Ludwig (@BgmLudwig) December 15, 2021
Jede Person über 16 Jahren kann ab dem 20. Dezember eine Rechnung einreichen und hat dann die Chance auf eine Rückerstattung von mindestens 50 Prozent der Rechnungssumme (maximal aber 100 Euro) in Form von Gutscheinen für die Wiener Gastronomie. Die Gutscheine werden in Werten zu je 25 Euro gestückelt.
Die Stadt Wien und die Wirtschaftskammer Wien stellen für die Aktion je 2 Mio. Euro zur Verfügung. Da die Mittel limitiert sind, sollen die Gutscheine unter allen, die an der Aktion teilnehmen, verlost werden. Die Verlosung werde unter notarieller Aufsicht Anfang Jänner stattfinden. Weitere Informationen zu der Aktion sind auch auf der Webseite wiener-weihnachtszuckerl.at zu finden.
(apa/bf)
Titelbild: APA Picturedesk