Donnerstag, April 25, 2024

Bundesverfassungsgericht: Bekannter Musiker darf als Antisemit bezeichnet werden

Bundesverfassungsgericht:

Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hat eine Unterlassungsklage aufgehoben. Dadurch darf ein bekannter deutscher Musiker als “Antisemit” bezeichnet werden. Der Weg zum Urteil war kein Leichter. Er war steinig und schwer…

Wien, 22. Dezember 2021 | Einer Vortragsrednerin, die den Sänger Xavier Naidoo 2017 als Antisemiten bezeichnet hatte, sind diese Äußerungen zu Unrecht verboten worden. Eine Verfassungsbeschwerde der Frau hatte Erfolg, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. Die Gerichte, die Naidoos Klage stattgegeben hatten, hätten “die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit im öffentlichen Meinungskampf” verkannt.

Liedtexte als Ausgangspunkt

Die Referentin der Amadeu Antonio Stiftung hatte einen Vortrag zum Thema “Reichsbürger” gehalten und war im Anschluss gefragt worden, wie sie den umstrittenen Sänger einstufe. Sie hatte geantwortet: “Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.” Anlass waren unter anderem verschiedene Liedtexte und Äußerungen Naidoos.

Das Landgericht Regensburg und das Oberlandesgericht Nürnberg hatten der Frau die Behauptung verboten. Die Äußerungen beeinträchtigen die personale Würde Naidoos und hätten eine Prangerwirkung. Außerdem sei die objektive Richtigkeit der Aussage nicht hinreichend belegt.

Diese Urteile sind nach der Karlsruher Entscheidung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft. Naidoo habe sich “mit seinen streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum begeben” und beanspruche “für sich entsprechend öffentliche Aufmerksamkeit”. Ihm deshalb einen “besonderen Schutz zuteilwerden zu lassen, hieße Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen”, schreiben die Verfassungsrichterinnen und -richter. Außerdem habe die Frau im Kontext unzweideutig gesagt, dass sie Naidoo “mit einem Bein bei den Reichsbürgern” sehe. Dies könne nicht dahin gehend missverstanden werden, dass er die Würde jüdischer Menschen durch nationalsozialistisches Gedankengut verletze.

Das Landgericht muss sich nun noch einmal mit dem Fall befassen und dabei die Einschätzungen aus Karlsruhe beherzigen.

(bf/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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10 Kommentare

    • Im Kontext zu dem Antisemitismusvorwurf an die auffällig rechts angehauchten Schwurbler, die zu Verschwörungsgeschichten neigen und diese dann verbreiten, sicher nicht. Es hat auch ein zutiefst rassistisches Motiv wenn den Juden die berühmte Erbschuld angelastet wird. Und man ihnen darüber hinaus noch unterstellt und andichtet dass sie seit Menschengedenken menschenfeindliche Verschwörungen nachhängen, um aus ihrer selbst zugeschriebenen geistigen Überlegenheit noch mächtig Reibach und Macht zu erlangen. Und das haben natürlich nicht die Nazis erfunden, sie habens nur alle gerne geglaubt, weil sie eben rechtsradikal und rassistisch waren – und sind.

  1. Möchte nicht wissen wie vielen Leuten noch vor zwei Jahren das nackte Grauen kam bei seinem Schmachtgesang (und ihn für einen Vollidioten hielten) und jetzt plötzlich meinen dass er eh ein ganz super Musiker sei und natürlich vor allem ein engagierter Kämpfer für die Freiheit. Ähnlich wie bei Sellner. Früher Nazisau und Terroristenfreund nun Speerspitze gegen Diktatur und Faschismus. “I brich nieda!”

  2. Verwechselt ZZ da gerade den Umstand, dass man ihn so bezeichnen darf mit der vermeintlichen “Tatsache”, dass er einer wäre?……

    • Tja…. wenn ein Gericht bestätigt, dass man ihn so nennen darf…… dann wird wohl was dran sein

  3. Und jetzt wieder einer der vielen Artikel, der von den wahren Problemen ablenken soll. Pöbel (pro und contra) prügelt aufeinander ein, jeder Idiot ist angehalten, seine unmaßgebliche ideologische Breitseite gegeneinander abzufeuern.
    Derweilen arbeiten die Herrschenden an der neuen Normalität für uns…
    Gute Nacht Europa, gute Nacht Österreich!

    • Wenn dieser Artikel ablenken soll, was machen dann andere Medien? Wozu der ganze Boulevard?
      Diese ständige: Das ist Ablenkung! Das sind nicht die wirklichen Probleme! etc. ist nur anstrengend.
      Wenn Sie sich nicht für dieses Thema interessieren, dann ignorieren Sie es doch einfach!

      • Lieber contradiagonal_denker, andere Medien machen das gleiche. Dafür gibt es ja auch eine intransparente Medienförderung…Und der Boulevard ist für die Pöbelianer gedacht, um selbige ihre Zweitrangigkeit in der Gesellschaft spüren zu lassen. Das Delektieren an “den Problemen der Oberen” ist einerseits subtile Klasseneinteilung und andererseits ein riesiges Geschäft.
        Dieses Thema ist für mich nur insoferne interessant, da es die Wirkmechanismen einer “zivilisierten” Gesellschaft aufzeigt. Diese Überlegungen sollten Sie bei Ihrem PostNamen vielleicht auch in Betracht ziehen…
        Trotzdem muss es heller werden Österreich!

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