Donnerstag, April 25, 2024

Freispruch: Fußi gewinnt gegen Nehammer

Freispruch

Erfolg für Rudolf Fußi gegen Bundeskanzler Karl Nehammer. Der vom Innenministerium angestrengte Strafantrag aufgrund eines Tweets des PR-Beraters und Talk-Show-Hosts, den man im BMI als üble Nachrede und Beleidigung empfand, wurde abgewiesen. Es ist damit der zweite juristische Sieg Fußis über den ehemalig Innenminister.

Wien, 23. Dezember 2021 | Alles nahm seinen Anfang mit einem Tweet von Rudolf Fußi nach einer Corona-Demonstration. er witterte: “Da die @LPDWien besser darin ist, unbescholtene Jugendliche zu verprügeln als Maskenpflicht durchzusetzen, sind nun Polizeihunde im Einsatz. Die sind wahrscheinlich auch intelligenter als der Durchschnittsmitarbeiter der @LPDWien. Was sollen die Hunde tun? Masken kontrollieren?

Diese Aussage nahm der jetzige Bundeskanzler in seiner damaligen Funktion als Innenminister zum Anlass, die Staatsanwaltschaft auf Fußi anzusetzen. Herausgekommen ist ein Strafantrag der Staatsanwaltschaft Krems wegen übler Nachrede und Beleidigung. Dieser ist nun vom Landesgericht Krems abgewiesen worden, Freispruch in allen Punkten für Fußi.

Der PR-Berater und Gastgeber der Talk-Show “Bussi Fussi” meldet sich dazu auf Twitter zu Wort

Zweiter Sieg über Nehammer

Bereits im Juni erzielte Fußi seinen ersten Erfolg in der Causa gegen Nehammer. Nach dem Tweet war Nehammer auf allen Kanälen ausgerückt um Fußi für seine Wortneldung zu kritisieren. In den Augen des damaligen Inneministers hatte Fußi die Intelligenz eines durchschnittlichen Polizeimitarbeiters mit dem von Hunden verglichen. Nehammer hatte dies in einer APA-OTS angeprangert, aber auch auf dem Twitter-Kanal des Innenministeriums (BMI) und sogar auf der Startseite der Homepage des BMI. Mehrere Tage war dort zu lesen: Man prüfe rechtliche Schritte gegen Rudolf Fußi. Nehammer stellte Fußi öffentlich an den Pranger: “Sogenannte Polit-Aktivisten, die die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten diskreditieren und diese darüber hinaus noch beleidigen, dürfen nicht unkommentiert bleiben.”

Fußi legte bei der Datenschutzbehörde Beschwerde ein. Es gebe keine Rechtsgrundlage für die mehrfache namentliche Nennung von ihm im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Straftat. Dieser Beschwerde wurde statt gegeben. Das Inneministerium löschte nach und nach alle Tweets und auch den Artikel auf der Homepage

(bp)

Titelbild: APA Picturedesk

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19 Kommentare

  1. Eigentlich hätte der Fußi den Nehammer auch wegen übler Nachrede klagen müssen wenn der Nehammer ihm öffentlich eine Straftat unterstellt.

    • Ja das hätte das Sensibelchen verdient.
      Kinder im Dreck liegen lassen, oder mit Hunden abholen stört iihn nicht.

  2. Klagt jetzt die Hure der ÖVP- Frau Nehammer Fussi?
    Steuerbar dürfte die Trudl ja sein und im Innenministerium knotzt die Hure der Partei auch rum

  3. Warum so empfindlich, Herr Nehammer? Der Horcher an der Wand hört seine eigene
    Schand´, heisst es. Gilt nicht nur für die Wand.

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