Dienstag, April 16, 2024

Spanien führt geteiltes Sorgerecht bei Haustieren ein

In Spanien ist ein neues Gesetz zum geteilten Sorgerecht beschlossen worden – für Haustiere. Die Neuregelung wurde auf Betreiben der regierenden Sozialisten und ihres linken Koalitionspartners Podemos eingeführt und sieht die abwechselnde Betreuung von Hund und Katze nach einer Scheidung vor.

Wien, 05. Jänner 2022 | Das Gesetz macht das Wohlergehen der Tiere zum juristischen Maßstab: Sie sind demnach “Lebewesen mit eigener Sensibilität” und gelten nicht länger als “Sachen”.

Verpflichtet für Wohlergehen zu sorgen

Wenn eine Scheidung vor Gericht landet, muss der Richter künftig auch die Zukunft der Haustiere im Auge behalten. Das Wechselmodell kann für eine Katze ebenso wie für einen Hund, eine Schildkröte, einen Fisch oder einen Vogel genutzt werden. Die Besitzer der Tiere sind verpflichtet, für das “Wohlergehen” der Tiere zu sorgen. Wenn sie dies nicht tun oder bereits wegen Misshandlung von Tieren bekannt sind, kann ihnen die Tierbetreuung untersagt werden.

In mehreren europäischen Ländern gibt es bereits juristische Bestimmungen, die Tieren besonderen Schutz garantieren, etwa in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Frankreich und Portugal. In Spanien will die kleine Regierungspartei Podemos in diesem Jahr ein Gesetz durchbringen, das den Verkauf von Haustieren gänzlich untersagt.

(apa/bf)

Titelbild: bf

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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5 Kommentare

  1. Falscher Ansatz. Wer die Gadse nimmt hat gefälligst Unterhaltszahlungen vom Anderen zu kriegen, wer aber den Hund haben darf muß dem Anderen seelisches Schmerzensgeld bezahlen. Man möge raten, was ich von Gads und Hund halte …

      • Gehört sich auch so, auch wenn in ö tiere als sache behandelt werden.
        Das ist zumindestcein guter anfang, ich denke an die nette frau aussenministerin kneissl, wie war das doch mit dem scheidungshund?

    • Bin dafür, dass man das bei der scheidung klärt, ich hatte den hund, und eine klage der versicherung am hals, weil die andere seite den hund versichert hatte und nicht bezahlte, ohne mich zu informieren und ich im scheidungstrubel nicht daran dachte.
      Der hund starb, die versicherung nahm das 2x tel und 1x bei persönlicher vorsprache meinerseits zur kenntnis, trotzdem flatterte die klage ein.
      Daher: mit versicherungen nur per eingeschriebenem brief verkehren.
      Weiter sprach mich der rauchfangkehrer (sehr höflich) darauf an, ob ich nach 2 jahren nicht die kehrgebühren zahlen könnte.
      Gegenpartei hatte erlagscheine erhalten und nicht bezahlt…

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