Donnerstag, März 28, 2024

Was gilt denn jetzt? Die wichtigsten Corona-Regeln

Was gilt denn jetzt?

Kennen Sie sich bei den Coronaregeln noch aus? Was gilt jetzt eigentlich? Das Wichtigste zum Nachschlagen im Überblick

 

Wien, 07. Jänner 2021 |

Lockdown für Ungeimpfte:

Wer keinen gültigen Impfnachweis hat oder in den letzten 180 Tagen eine Coronainfektion überstanden hat, ist eigentlich im Lockdown. Es gelten zahlreiche Ausnahmen (Abwendung von Gefahr für Leib und Leben, Betreuung von Hilfsbedürftigen Personen, familiäre Verpflichtungen, Treffen mit wichtigen Bezugspersonen, Teilnahme an Wahlen, Deckung der Grundbedürfnisse, um Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, Versorgung von Tieren, Religionsausübung, Körperliche und geistige Erholung, Behördentermine und – Arbeit.) Wer also im „Lockdown“ ist, hat eine Menge Gründe, seine Wohnung dennoch zu verlassen. Er oder sie darf – kurz gesagt – nur nicht in Lokale, Kulturveranstaltungen und Teile des Handels.

Quarantäne:

Die Unterscheidung zwischen „K1“ und K2“ gilt ab 8. Jänner nicht mehr. Dann gibt es nur noch eine Kategorie, nämlich „Kontaktperson“. Wer dreimal geimpft ist (bei Kindern reichen 2 Impfungen) gilt überhaupt nicht mehr als Kontaktperson. Auch, wenn alle Anwesenden eine FFP2-Maske getragen haben, gilt niemand als Kontaktperson.

Wen es dennoch trifft, der muss 10 Tage in Quarantäne, kann sich aber nach 5 Tagen PCR-freitesten.

Maskenpflicht:

In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, gilt FFP2-Pflicht, also auch am Arbeitsplatz. Dort entfällt die Pflicht, wenn bauliche Schutzmaßnahmen vorhanden sind. FFP2-Maske muss auch in den Öffis sowie in Privatfahrzeugen getragen werden, wenn darin mehrere Personen fahren, die nicht im selben Haushalt leben.

Neu: Auch im Freien muss ab 11. Jänner eine FFP2-Maske getragen werden, wenn man zu anderen Personen nicht mindestens 2 Meter Abstand halten kann. Ausgenommen sind Personen, die im selben Haushalt leben.

Handel:

Eigentlich einfach, weil ja Lockdown für Personen ohne 2G-Nachweis gilt. Aber: Arbeiten müssen Ungeimpfte sehr wohl. Für Angestellt gilt also 3G. Man darf folglich ungeimpft in einem Geschäft arbeiten, dort nach Dienstschluss aber nichts kaufen. Kunden und Mitarbeiter müssen FFP2-Masken tragen, außer, es gibt bauliche Maßnahmen wie die beliebte Plexiglasscheibe. Den 2G-Nachweis für Kunden sollen die Händler kontrollieren.

Gastro:

Alles außer Nachtgastro darf öffnen, um 22:00 ist Sperrstunde. Nur zugewiesene Sitzplätze sind erlaubt. Wer als Gast nicht bei seinem Platz ist, muss FFP2-tragen, das Personal muss das immer. Wie im Handel gilt 2G für Kunden, 3G für Mitarbeiter. Die Betreiber müssen Kontaktdaten der Gäste erheben.

Sport:

Indoor wie Handel (während des Sports muss aber keine Maske getragen werden., outdoor egal. Es sind nur Sportarten ohne Körperkontakt erlaubt. Sportstätten dürfen nur von 05:00 bis 22:00 betreten werden, Betreiber müssen Kontaktdaten erheben. Bei Trainings oder Wettkämpfen gelten zusätzlich die Regeln für Zusammenkünfte.

Arbeit:

Es gilt 3G, außerdem FFP2-Pflicht bei Kontakt zu Kollegen oder Kunden, außer es gibt bauliche Schutzmaßnahmen.

Spitäler:

In Spitälern ist nur ein Besuch pro Patient und Tag erlaubt. Minderjährige und Personen, die besondere Unterstützung brauchen, dürfen drei Besucher am Tag haben. Im Palliatvbereich gelten keine Einschränkungen. Für Besucher gilt 2G+, also geimpft oder genesen plus PCR-Test.

Pflegeheime:

Wie Spitäler, aber es sind zwei Besucher pro Tag erlaubt.

Schule:

Wer seine Kinder zu Hause lassen will, kann das machen. Es gibt aber kein Distance Learning (sondern nur Lernpakete, also Information über den Stoff). Schularbeiten und Tests finden in Präsenz statt. Im ganzen Schulgebäude gilt Maskenpflicht.

Dreimal pro Woche wird getestet, davon mindestens ein PCR-Test. Gibt’s es in einer Klasse innerhalb von drei Tagen zwei oder mehr Coronafälle, wird für fünf Kalendertage auf Distance Learning umgestellt.

Veranstaltungen, Zusammenkünfte:

Privat: Geimpfte und Genese dürfen von 05:00 -22:00 maximal 24 andere Personen treffen. Nachts dürfen sich nur noch 10 statt 25 Personen treffen.

Öffentlich: Ohne zugewiesene Sitzplätze sind maximal 25 Personen erlaubt.

Mit zugewiesenen Sitzplätzen geht mehr. Abhängig von der Personenzahl gelten unterschiedliche Regeln, nämlich: bis 500 Personen: 2G; bis 1.000 Personen: 2G+; bis 2.000 Personen: 3x geimpft +

(tw)

Titelbild: ZackZack

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29 Kommentare

  1. Was gilt, was nicht, was nicht mehr, was erst morgen. 1,2,3 oder doch 2G+. Mit oder ohne Booster? Sperrstunde bis 10 oder bis 11 usw.
    Um zu wissen, was denn jetzt gilt, musst du schon fast ein Studium anfangen.

  2. “Für Angestellt gilt also 3G. Man darf folglich ungeimpft in einem Geschäft arbeiten, dort nach Dienstschluss aber nichts kaufen.”

    Es geht nicht um die Gesundheit sondern um Bestrafung und Ausübung von Macht. Was noch nachdenklicher stimmt, dass die Mächtigen so sinnbefreite Maßnahmen erlassen.

    • Es geht um Imfpzwang, ums Geschäft und um die Unterwerfung des Pöbels unter unsinnige Massnahmen. Da sieht man dann, was man noch alles durchsetzen könnte. Nach Corona folgt die Enteignung der Mittelschicht durch die ansteigende Infaltion, das weitere Herunterfahren des Gesundheitssystems und des Bildungssystems, die Verarmung weiter Kreise und alle möglichen Einschränkungen dann mit Hinweis auf die Klimakrise. Das alles betrifft nur die mittleren und ärmeren Schichten, die Haute volee wird das alles elegant umschiffen.

  3. als ob es schon einmal klare regelungen gegeben hätte.

    diese inkompetenz ist seit beginn der pandemie nachzuvollziehen.
    jetzt seit fast 2 jahren.

    eigentlich unglaublich, dass es nicht möglich war innerhalb dieser zeit dazu zu lernen.

  4. Schigebiete…
    Sessellifte…
    Schigondeln…
    Saufbars….
    Wird dort auch endlich kontrolliert….
    Gerade in Schigebiete explodieren die Zahlen….

    • Haben Sie das selber gelesen?

      Nix für ungut, aber dessen Inhalt verkörpern Sie hier nicht gerade.

      Aber vermutlich sehen Sie sich selbst in der Rolle des offenen Geistes, der Diskurs vorlebt…… Sie verwechseln es halt leider mit “den Deppen die Welt erklären”. Darum sind aus meiner Sicht eigentlich Sie in der Pflicht, was diesen Text angeht. Sie sind es, der meiner Studiensammlung zu Ivermctin die Aussage einer einzelnen Apothekerin als vermeintlichen Gegenbeweis entgegenhält, um an anderer Stelle zu behaupten, ich würde mir einzelne Aussagen und Aspekte mit der Lupe heraussuchen und das große Ganze nicht sehen…….

      Sie verkörpern hier das, was dieser Text kritisiert. Nett von Ihnen, das einzugestehen.

      • …bin erfreut das Sie den Text gelesen haben, und Ja man kann (berechtigte) Kritik auch so formulieren wie es der Autor getan hat. und nein, ich verweigere fundierte Argumente nicht.
        ausschließlich Mikroskopische Betrachtungen der Welt schon…

          • Klar, Sie sind überall mit dabei…..;)))

            Das ändert nichts an der Tatsache, dass Sie sich eigentlich davon angesprochen fühlen sollten, aber offenbar keinerlei Selbstwahrnehmung besitzen.

            Sie sind das klassische Anhängsel, das sich mit den Namen seiner Stalking-Opfer zu schmücken versucht.

    • Langsam werdens verdächtig – ein Link auf ein “Schwurbler-paper” 😉
      Im Ernst gute Streitschrift, deckt sich in vielen Punkten mit meiner Absicht & Einschätzung – Kompliment an den Autor und freue mich auf weitere Artikel von ihm.

        • Das ehrt sie ja – war auch ironisch gemeint, da mittlerweile jede von einer politisch-medial vorgegeben Linie abweichende Fakteninterpretation/Meinung als “Geschwurbel” diffamiert wird, anstatt sich inhaltlich/ methodisch mit der Kritik auseinander zu setzen.

      • Es wird in den nächsten Monaten spannend zu sehen zu sein, wie die Impf-Nazis heimlich still und leise die Fronten wechseln werden. Das wird nicht anders sein wie nach dem Krieg.
        Keiner war dabei…

  5. Diese Aufstellung ist die Chronologie des Wahnsinns der diese Regierung ergriffen hat.
    Nun hätten wir es fast geschafft, dass wir als Gesellschaft verstehen, dass eine Art von “code of ethics” eine gute Möglichkeit ist, der “offene Gesellschaft” auch eine erfolgreiche Zukunft zu garantieren. Und nun,….. 2G……”verkauft nichts an Ungeimpfte” klebt an allen Geschäftstüren dieses Landes und an den Händen der Politiker. Kein Besuch im Altersheim oder Krankenhaus ohne 2G.
    Welche Bankrotterklärung an das geschichtlich oder medizinisch Gelernte. Die Offenbarung der Scheinheiligkeit.
    Es ist was es ist.
    Spaltung, Ausgrenzung und inzwischen auch schon Verfolgung……

    • Blöde Frage: Wieso kann man als Geimpfter noch bei Ungeimpften kaufen. Es wäre doch eine gute Idee, dass nur mehr bei Geimpften gekauft werden darf und die Ungeimpften amStadt-/Dorfrand nur mehr bei Ihresgleichen kaufen dürfen – natürlich nur das Nötigste. Und Amazonet.al sollten bitte auch den Impfstatus checken, sonst wird des nix /sarc off

      • uiuiui, nicht selten, dass aus einer Frage eine Vorlage wird. Diesen Durchgeknallten traue ich inzwischen alles zu…..

      • Geht nicht, da Ungeimpfte dann nicht mehr als Sündenböcke herhalten können.
        Wo werden sich sonst die ganzen Geimpften anstecken ausser beim ungeimpften Personal.

  6. Anmerkung bezüglich “Handel”
    Ungeimpfte und Menschen ohne gültigen 2G Nachweis dürfen sehr wohl
    Artikel des täglichen Gebrauchs erwerben und zwar aufgrund der Liste
    “Einkaufszentren Warenliste Verordnung” laut Bundesgestzblatt II 277/2000
    In welcher geregelt ist, was Dinge des täglichen Gebrauchs sind. Der Erwerb
    ist ein Grundrecht und kann NIEMAND verwehrt werden, auch nicht von dieser vertrottelten Regierung, die nur mehr wie ein Ertrinkender, wild um sich schlägt.

    https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR40011075

    • Danke für den Hinweis. Leite ich gerne an meine ungeimpften Freunde weiter.

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