Was gilt denn jetzt?
Kennen Sie sich bei den Coronaregeln noch aus? Was gilt jetzt eigentlich? Das Wichtigste zum Nachschlagen im Überblick
Wien, 07. Jänner 2021 |
Lockdown für Ungeimpfte:
Wer keinen gültigen Impfnachweis hat oder in den letzten 180 Tagen eine Coronainfektion überstanden hat, ist eigentlich im Lockdown. Es gelten zahlreiche Ausnahmen (Abwendung von Gefahr für Leib und Leben, Betreuung von Hilfsbedürftigen Personen, familiäre Verpflichtungen, Treffen mit wichtigen Bezugspersonen, Teilnahme an Wahlen, Deckung der Grundbedürfnisse, um Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, Versorgung von Tieren, Religionsausübung, Körperliche und geistige Erholung, Behördentermine und – Arbeit.) Wer also im „Lockdown“ ist, hat eine Menge Gründe, seine Wohnung dennoch zu verlassen. Er oder sie darf – kurz gesagt – nur nicht in Lokale, Kulturveranstaltungen und Teile des Handels.
Quarantäne:
Die Unterscheidung zwischen „K1“ und K2“ gilt ab 8. Jänner nicht mehr. Dann gibt es nur noch eine Kategorie, nämlich „Kontaktperson“. Wer dreimal geimpft ist (bei Kindern reichen 2 Impfungen) gilt überhaupt nicht mehr als Kontaktperson. Auch, wenn alle Anwesenden eine FFP2-Maske getragen haben, gilt niemand als Kontaktperson.
Wen es dennoch trifft, der muss 10 Tage in Quarantäne, kann sich aber nach 5 Tagen PCR-freitesten.
Maskenpflicht:
In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, gilt FFP2-Pflicht, also auch am Arbeitsplatz. Dort entfällt die Pflicht, wenn bauliche Schutzmaßnahmen vorhanden sind. FFP2-Maske muss auch in den Öffis sowie in Privatfahrzeugen getragen werden, wenn darin mehrere Personen fahren, die nicht im selben Haushalt leben.
Neu: Auch im Freien muss ab 11. Jänner eine FFP2-Maske getragen werden, wenn man zu anderen Personen nicht mindestens 2 Meter Abstand halten kann. Ausgenommen sind Personen, die im selben Haushalt leben.
Handel:
Eigentlich einfach, weil ja Lockdown für Personen ohne 2G-Nachweis gilt. Aber: Arbeiten müssen Ungeimpfte sehr wohl. Für Angestellt gilt also 3G. Man darf folglich ungeimpft in einem Geschäft arbeiten, dort nach Dienstschluss aber nichts kaufen. Kunden und Mitarbeiter müssen FFP2-Masken tragen, außer, es gibt bauliche Maßnahmen wie die beliebte Plexiglasscheibe. Den 2G-Nachweis für Kunden sollen die Händler kontrollieren.
Gastro:
Alles außer Nachtgastro darf öffnen, um 22:00 ist Sperrstunde. Nur zugewiesene Sitzplätze sind erlaubt. Wer als Gast nicht bei seinem Platz ist, muss FFP2-tragen, das Personal muss das immer. Wie im Handel gilt 2G für Kunden, 3G für Mitarbeiter. Die Betreiber müssen Kontaktdaten der Gäste erheben.
Sport:
Indoor wie Handel (während des Sports muss aber keine Maske getragen werden., outdoor egal. Es sind nur Sportarten ohne Körperkontakt erlaubt. Sportstätten dürfen nur von 05:00 bis 22:00 betreten werden, Betreiber müssen Kontaktdaten erheben. Bei Trainings oder Wettkämpfen gelten zusätzlich die Regeln für Zusammenkünfte.
Arbeit:
Es gilt 3G, außerdem FFP2-Pflicht bei Kontakt zu Kollegen oder Kunden, außer es gibt bauliche Schutzmaßnahmen.
Spitäler:
In Spitälern ist nur ein Besuch pro Patient und Tag erlaubt. Minderjährige und Personen, die besondere Unterstützung brauchen, dürfen drei Besucher am Tag haben. Im Palliatvbereich gelten keine Einschränkungen. Für Besucher gilt 2G+, also geimpft oder genesen plus PCR-Test.
Pflegeheime:
Wie Spitäler, aber es sind zwei Besucher pro Tag erlaubt.
Schule:
Wer seine Kinder zu Hause lassen will, kann das machen. Es gibt aber kein Distance Learning (sondern nur Lernpakete, also Information über den Stoff). Schularbeiten und Tests finden in Präsenz statt. Im ganzen Schulgebäude gilt Maskenpflicht.
Dreimal pro Woche wird getestet, davon mindestens ein PCR-Test. Gibt’s es in einer Klasse innerhalb von drei Tagen zwei oder mehr Coronafälle, wird für fünf Kalendertage auf Distance Learning umgestellt.
Veranstaltungen, Zusammenkünfte:
Privat: Geimpfte und Genese dürfen von 05:00 -22:00 maximal 24 andere Personen treffen. Nachts dürfen sich nur noch 10 statt 25 Personen treffen.
Öffentlich: Ohne zugewiesene Sitzplätze sind maximal 25 Personen erlaubt.
Mit zugewiesenen Sitzplätzen geht mehr. Abhängig von der Personenzahl gelten unterschiedliche Regeln, nämlich: bis 500 Personen: 2G; bis 1.000 Personen: 2G+; bis 2.000 Personen: 3x geimpft +
(tw)
Titelbild: ZackZack