Freitag, März 29, 2024

Polizei fordert Kickl-Auslieferung – Keine Maske bei Demo

Keine Maske bei Demo

Die Polizei hat ein weiteres Mal die Aufhebung der Immunität von FPÖ-Obmann Herbert Kickl beantragt. Er habe bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen die FFP2-Maskenpflicht nicht eingehalten, weswegen eine Verwaltungsstrafe droht.

Wien, 18. Jänner 2022 | Die Parlamentsdirektion bestätigte den Antrag des Wiener Magistrats auf “Auslieferung” Kickls, worüber die Tageszeitung “Österreich” berichtet hatte.

Konkret geht es in dem Begehren um die Kundgebung am 11. Dezember am Heldenplatz, an der Kickl teilgenommen hatte. Ihm droht eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro. Das “Ersuchen um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung” wurde dem Immunitätsausschuss zugewiesen. Kickl war schon einmal wegen eines ähnlichen Falls vom Parlament Mitte April 2021 ausgeliefert worden. Auch bei einer jüngsten Demo im Jänner gab es Aufregung um den FPÖ-Chef, der auch dort keine Maske getragen haben soll.

Im freiheitlichen Klub hatte man Dienstagvormittag noch keine Kenntnis vom Begehren des Magistrats, weswegen man dort über die weitere Vorgangsweise noch nichts sagen konnte. Stattdessen warnte Kickl in einer Aussendung lieber ein weiteres Mal vor der Einführung der Impfpflicht und einer drohenden “Jagd auf die Genesenen”, sollte für diese Gruppe – wie in Deutschland – die Gültigkeit der Impfzertifikate gekürzt werden.

(bf/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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103 Kommentare

  1. Als mildernde Umstände kann er die Farbe der Maske geltend machen. Das wird der Richter schon verstehen, das man sich mit der sehr unwohl fühlen muß

  2. Es ist schön langsam echt zum Kotzen, was hier im.Forum von den Leugnern, Verweigerern, Skeptiker und rechten Schwurbler an Schwachsinn verbreitet wird.
    Jedes Thema wird irgendwie Richtung Corona benützt.
    Erbärmlich

    • Ist ja auch völlig abwegig bei einem Verstoß von Herrn Kickl gegen die Coronamaßnahmen das Thema irgendwie Richtung Corona zu „benützen“…😂😂

    • Vermutlich müsste ihn dazu jemand ob des Verstoßes gegen die geltende Verordnung anzeigen – und das wird mit ziemlicher Sicherheit nicht passieren..

  3. Mildernde Umstände kann der Kickl aber geltend machen: Die Farbe seiner Maske. Ein guter Grund, sie nicht zu tragen.

  4. Lieber Herr Faast, …”nebenbei als Spinndoktor satirisch unterwegs”…(Ihre Selbstbeschreibung);
    So ist dieser Artikel mit einer Fakeüberschrift wohl zu verstehen, oder?
    Es fällt nicht in die Befugnis der Exekutive, ein Auslieferungsantrag zu begehren. Warum verfassen Sie einen solch tendenziösen Artikel? Benötigt das Forum mehr Klicks der Pöbelianer, die sich gegenseitig die Köpfe einschlagen?
    Sachlich niveauvolle Posts werden in letzter Zeit ohnehin zunehmend geringer…
    Es muss heller werden Österreich!

  5. Die Immunität ist ja genau dafür da, damit Volksvertreter nicht mundtot gemacht werden können. Ist in einer Demokratie durchaus verkraftbar finde ich.

    • Ein Volksvetreter sollte aber auch nicht Reden schwingen auf Demos wo Leute Adolf Hitler Plakate schwenken.

      • Was stimmt nicht in meinem Post?
        Gab es kein Hitler Plakat auf der letzten Demo in Wien?
        Hielt Herr Kickl keine Rede auf der letzten Demo in Wien?

    • Und das Parlament kann diese Immunität aufheben, damit sich die Volksvertreter (die ja bekanntlich keine Staubsaugervertreter sind) nicht alles erlauben können.

  6. Polizei fordert Kickl-Auslieferung?
    Das ist bestimmt nicht der übliche Dienstweg; der Nationalrat kommuniziert nicht mit der Polizei!

      • So ist es. Die Polizei fordert gar nichts vom Nationalrat. Eine solche Meldung ist Schwachsinn, weil die Polizei gar nicht befugt ist, vom Nationalrat etwas zu fordern.

        • Für dich, der du ja immer selektiv liest, auch noch mal: der Magistrat Wien hat den Antrag gestellt. Steht im Artikel. Die Überschrift dient nur dem Deppenfang, damit ihr fleißig klickt, obwohl ihr nix zu sagen habt. Eure Art der ZZ-Förderung.

      • Die Schlagzeile ist es, an der die Qualität der Berichte gemessen wird! Aber wenn Sie meinen, der Magistrat (MA 35?) wäre die Polizei.

  7. Hat denn die Polizei auch die Auslieferung jener Politiker*innen gefordert, die nach der Licht ins Dunkel Gala noch die Nacht durchgefeiert haben? Ohne Abstand und ohne Maske, während der Pöbel im Lockdown verharren musste.

    • Lächerlich. Versammlungsgesetz §9, es gilt bei Versammlungen das Vermummungsverbot. Das Gesetz steht immer noch über der Verordnung.

      • Genau! Deshalb gehören Demos verboten, weil das Infektionsschutzgesetz die Maskenpflicht regelt, und das Versammlungsgesetz was anderes sagt! Schon schlimm, wenn eine juristische Koryphäe wie du ins Schleudern gerät, gelle?

    • Why not? Dürfen Parlamentarier gegen jede Verordnung verstoßen? Oder nur der Kickl, weil er so schee is?

  8. Kickl, die Ikone der Schwurbler/Verschwörungstheoretiker und Maskenverweigerer und man tut alles damit er das auch bleibt.

  9. Mückstein: „Die Polizei hat den (Kontroll)auftrag auszuführen!“

    Aber hallo? Was geht den die Polizei an?

    „Schuster bleib bei deinen Leisten.“ Er kann sich gern mit UHBP in der Selchkammer einsperren! Aber nicht im „Gesundheits“ministerium! Und er soll unbescholtene Bürger einfach nur in Ruh´ lassen. Seine Expertise als Leibarzt UHBP genügt offenbar nicht für die Ausübung verantwortungsvoller Aufgaben.

    Das Wort „schneidig“ möchte ich gerne nur zu seinem Haarschnitt verwendet wissen!

    Krasser Typ. Nicht genügend, setzen!

  10. Im §9 Versammlungsgesetz heißt es Vermummungsverbot. Dieses Gesetz ist genauso gültig wie das allgemeine Vermummungsverbot. IWir leben in einer kranken Zeit. Kranke Regierung! Kranke Medien. Gesunde Schwurbler :-))

    • Das ist falsch. Die Maskenpflicht ist eine verordnete Maßnahme und fällt daher nicht unter das Vermummungsverbot.

      • Spricht man nur dann von „Vermummung“, wenn man eine definierte Haltung zuordnet?

        Ist das nicht absurd? Und so anständig wie eine grüne Atomenergie?

        • Sie können mich nicht beleidigen. Ihr Versuch, Leute klein zu machen, die nicht ihre Meinung teilen spricht Bände.

        • Bin mir da nicht so sicher. Das Gesetz steht über der Bückstein Verordnung. Aber egal – das Gesetz regelt es sowieso – warum es möglich ist:

          “Ein Verstoß gegen das Verhüllungsverbot gemäß Abs. 1 liegt nicht vor, wenn die Verhüllung oder Verbergung der Gesichtszüge (…) gesundheitliche (…) Gründe hat”, heißt im Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz § 2 Abs. 2.

      • Bitte??? Warum muss man dann seine Verwaltungsstrafe nicht zahlen, wenn man mit dem § 9 Versammlungsgesetz beeisprucht? Warum? Weil die Verordnung wirkungslos ist und nicht über dem Gesetz steht.

          • Es mag dich überraschen, aber eine Verordnung beruht immer auf einem Gesetz. Nichts kann ohne Rechtsgrundlage verordnet werden. Auch welches Gesetz vorrangig ist, ist genau geregelt. Da geht es nicht danach, was euch gerade durchs Hirn schießt.

  11. Solche Zeilen freuen den Dressurreiter. Ähnlich wie Basti oder Djoker wird er sich als Messias fühlen…..

  12. Fordert die Polizei auch die Auslieferung des „Gesundheits“ministers. Immerhin hat er vor laufenden Kameras die Maske abgenommen, um in die blosse rechte Hand zu husten, mit der er dann jene Gegenstände angriff? Wenn die Massnahmen für alle gelten: welch Strafe erwartet den Kanzler, der sich unmaskiert inmitten unmaskierten Männern bei einer „Hüttengaudi“ fotografieren liess? Wie wurde der EX-Ex- Kanzler bestraft, der die Abstandsregeln im Kleinen Walsertal nicht einhielt? Ich meine, Kickl hin oder her, aber wie geht das mit den Balken vor den Augen?

    • 100% Zustimmung, auch mir ist Kickl zu tiefst zuwider, aber gleiches Recht für alle, also auch Schmähammer, Bastiboy ( wobei den braucht man nicht mehr ausliefern aber wahrscheinlich gilt “Walsertal” schon als verjährt ) und Mücke

    • Kickl war, glaube ich, immer gegen die Maskenpflicht. Somit hat er sich wenigstens nicht selbst bloß gestellt. Aber wie ist das mit Nehammer und Kurz? Und wie mit Klenk? VdB nach Lockdown-Sperrstunde noch im Lokal?

      Zunehmend finde ich es unerträglich, dass ständig irgendwo ein Foto auftaucht, ob Kickl, Klenk oder andere. Sicher, wenn man sich ins Scheinwerferlicht stellt, muss man heutzutage damit rechnen. Aber ist das wirklich die Welt, in der wir leben wollen? Wir treffen uns mit Freunden, und wenn jemand Aufmerksamkeit erheischen will, macht er von seinen Freunden ein Foto und stellte es ins Internet, um zu zeigen, dass sich eine Person nicht ordnungsgemäß verhalten hat? Wollen wir wirklich ständiger Blockwartmentalität ausgesetzt sein?

      • Gute Fragen. Und das, woran das erinnert, darf man nicht aussprechen. Aus dem österreichischen Wörterbuch sind folgende Wörter zu streichen: …, …, …, …, …, …
        Aber ein Dollfussmuseum „dürfen“ wir weiterhin haben. Ach so, es war ja „nur“ eine „Kanzlerdiktatur“.

      • “Wollen wir wirklich ständiger Blockwartmentalität ausgesetzt sein?”
        Frag doch mal gloria.tv nach, die kennen sich damit super aus, und du hast eine Antwort aus einer Quelle, der du vertraust.

        • Kann man einen Post nicht einfach lassen, wenn man ihn gar nicht ad rem kommentieren will?
          Einfach nur Bosheiten hinzuschreiben ist doch auch nicht wirklich das, was man in einem Forum wie diesem tun sollte, meinen Sie nicht?

          Wobei mich nebenbei schon Ihre Antwort auf die Frage an sich interessieren würde – aber ich möchte nicht zu neugierig erscheinen..

      • Oder: wir treffen uns mit Freunden, machen ein Foto und trauen uns NICHT es auf Status, Insta, etc zu posten, denn es könnte uns dann ja jemand verraten… so sagte mir neulich einer der Nachbarjungs (18)

        Ich empfinde Denunzianten generell als grausliche Mitmenschen..🤢

    • Bestimmt, sobald sie eine Verordnung findet, die es verbietet in die Hand zu niesen.

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