Wegen BMI-Chats:
Sie half der ÖVP, Kontrolle über die WKStA zu bekommen. Nun muss Höchstrichterin Eva Marek ihre Aufgaben als Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs zurücklegen. Die BMI-Chats haben damit erste konkrete Konsequenzen.
Wien, 25. Jänner 2022 | Nachdem ZackZack im Rahmen der Recherchen zu den BMI-Chats Nachrichten über Postenschacher in der Justiz veröffentlichte, zieht der Oberste Gerichtshof (OGH) nun Konsequenzen. Eva Marek hatte sich laut Chatnachrichten bereit erklärt, die Leitung der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien zu übernehmen, um die besser gereihte, aber politisch unangenehme Ilse Vrabl-Sanda zu verhindern. OGH-Vizepräsidentin Eva Marek wird ab sofort keine Leitungs- oder sonstigen Aufgaben der Justizverwaltung ausüben, gab der OGH am Dienstag bekannt. Die Chats seien dazu geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu gefährden, so die Begründung des OGH in einer Pressemitteilung. Formell bleibt Marek also im Amt, auch ihre Aufgaben als Richterin nimmt sie noch wahr.
OGH: Chats gefährden Vertrauen in unabhängige Justiz
OGH-Präsidentin Elisabeth Lovrek hatte bereits am Samstag “Konsequenzen” für Marek angekündigt. In einer Pressemitteilung des OGH vom Dienstag heißt es nun, der Oberste Gerichtshof habe “keine Kenntnis” über die näheren Umstände, die zur Veröffentlichung (der Chats, Anm.) führten und könne daher deren Rechtmäßigkeit nicht beurteilen. “Davon unabhängig sind die Chats jedoch geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu gefährden.” Dieses Vertrauen sei “unabdingbare Voraussetzung” für das Funktionieren des Rechtsstaats.
“Die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Elisabeth Lovrek hat daher im Einvernehmen mit Mag. Marek angeordnet, dass diese im Obersten Gerichtshof ab sofort keine Leitungs- oder sonstigen Aufgaben der Justizverwaltung ausüben wird”, so der OGH. Die Agenden Mareks übernimmt OGH-Vizepräsident, Matthias Neumayr.
OGH will Änderung der Besetzungspraxis
Die (Vize-)Präsidenten des OGH werden – anders als die meisten anderen Spitzenpositionen in der Justiz – nicht von einem Richtersenat besetzt, sondern vom Justizminister freihändig ausgewählt. Die Bestellung durch den Bundespräsidenten ist reine Formsache. Der OGH fordert seit Jahren, das zu ändern. Justizministerin Alma Zadic kündigte an, dass Justizminister Umreihungen in Vorschlägen von Personalkommissionen künftig der Kommission gegenüber begründen müssen.
Im Fall Marek hätte das nichts genützt, hatte doch Justizminister Brandstetter für das Ausbooten von WKStA-Chefin Vrabl-Sanda eine Erklärung parat: Die sei in der WKStA unverzichtbar, sagte Brandstetter. Und bei der Bestellung Mareks zur OGH-Vizepräsidentin gab es von Vornherein keine Kommission.
(apa/tw)
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