Öffnungsschritte:
Die Regierung setzt trotz des derzeitigen Höhepunkts der Omikron-Welle Öffnungsschritte. Ab Samstag fällt bei körpernahen Dienstleistern, wie Friseuren, die 2G-Regel. Auch für Veranstaltungen gibt es neue Regeln.
Wien, 08. Februar 2022 | Neben den bereits bekannten Lockerungen ab kommendem Samstag wie dem Wegfall der 2G-Regel in Geschäften und Museen kündigte die Regierung am Dienstag in einer Aussendung an, dass die 2G-Regel bei körpernahen Dienstleistungen ebenfalls ab 12. Februar fällt. Außerdem gibt es keine Personenobergrenze bei Veranstaltungen mehr, hier muss man aber weiterhin geimpft oder genesen sein.
3-G reicht
Das heißt, für den Friseurbesuch braucht man künftig nicht mehr unbedingt einen Impf- oder Genesungsnachweis, sondern es reicht auch ein negatives Testergebnis (3G-Regel). Es muss allerdings eine FFP2-Maske getragen werden.
Bei Veranstaltungen bleiben sowohl die 2G-Regel als auch die FFP2-Maskenpflicht indoor wie outdoor. Events ohne zugewiesenen Sitzplätze, bei denen mehr als 50 Personen zugegen sind, werden nur erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt. Dies soll das durchgehende Tragen der Maske ermöglichen. Nachtgastronomie ist weiterhin nicht möglich, die Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr.
Trotz der hohen Zahl an Neuinfektionen am Höhepunkt der Omikron-Welle sei die Lage auf den Intensivstationen im Vergleich zu vorigen Wellen “überschaubar”, hieß es in der Mitteilung. Diese Entwicklung verlaufe entlang der Vorhersagen des Corona-Prognosekonsortiums und der Einschätzung der Covid-Krisenkoordination im Rahmen des GECKO-Gremiums. Die “stabile und berechenbare Situation” in den Spitälern würde es ermöglichen, in fast allen Bereichen des täglichen Lebens Öffnungsschritte vorzunehmen.
Man halte nun, was man versprochen habe, versicherte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP): “Die nächsten Öffnungsschritte finden ab 12. Februar statt. Sie bringen wesentliche Erleichterungen, die der epidemiologischen Lage angemessen sind. Alle Daten und Zahlen der letzten Wochen zeigen uns: Omikron stellt im Gegensatz zu vorherigen Corona-Wellen derzeit keine akute Bedrohung für unser Gesundheitssystem dar.”
Die Entwicklung auf Normal- und Intensivstationen sei stabil und stelle keine Überforderung der medizinischen Kapazitäten dar, befand der Kanzler: “An all jene, die gerade die Semesterferien mit ihren Kindern für Freizeitaktivitäten nutzen, richte ich dennoch einen Appell zur Vorsicht: Tragen Sie Ihre FFP2-Maske nicht nur dort, wo sie ohnehin vorgeschrieben ist, sondern auch dann, wenn Sie unter vielen Menschen sind.” Zudem appellierte er an jene, die dies noch nicht getan haben, sich impfen zu lassen.
Mückstein: “Gesundheitssystem vor Überlastung geschützt”
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hob ebenfalls hervor: “Der steigende Anteil an Booster-Impfungen und die Schutzmaßnahmen der vergangenen Wochen zeigen Erfolg. Trotz hoher Infektionszahlen ist unser Gesundheitssystem aktuell vor einer Überlastung geschützt. Die aktuellen Prognosen ermöglichen uns daher Schritt für Schritt Lockerungen bei den Schutzmaßnahmen.” Wichtig sei es, hier behutsam vorzugehen, um eine nachhaltige Entlastung unseres Gesundheitssystems weiterhin gewährleisten zu können.
Deshalb sei es wichtig, auch in den kommenden Tagen und Wochen weiter auf das bewährte Sicherheitsnetz mit FFP2-Masken zu setzen, erklärte der Minister. Die Bundesregierung habe jedenfalls stets betont, dass keine Corona-Schutzmaßnahme länger in Kraft bleibe als unbedingt nötig – und nun sei der richtige Zeitpunkt für schrittweise Öffnungen gekommen.
(bf/apa)
Titelbild: APA Picturedesk