Das sind die Ausnahmen
Am 1. März wird ganz Wien zur Kurzparkzone. Dauerhaftes Parken ist dann nur noch mit Pickerl im eigenen Bezirk möglich. Doch es gibt auch Ausnahmen, diese sorgen für Kritik.
Man sei bei der Auswahl der Ausnahmen sehr restriktiv vorgegangen, heißt es vonseiten der Stadt Wien. Es soll sich in den meisten Fällen um Bereiche handeln, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gut erreichbar sind.
Die Ausnahmen im Überblick
14. Bezirk:
- Mauerbachstraße nach der Hohe-Wand-Wiese (Steinbachtal)
- Wolfersberg: Das Gebiet, das durch Mauerbachstraße, Hauptstraße, Linzer Straße, Bujattigasse, Hüttelbergstraße, Knödelhüttenstraße abgegrenzt wird.
17. Bezirk:
- Oberer Heuberg: Das Gebiet, das im Osten von Andergasse, Wallishaussergasse, Pointengasse, Trimmelgasse, Promenadegasse, Luchtengasse, Neuwaldegger Straße begrenzt wird
21. Bezirk:
- Senderparkplatz
22. Bezirk:
- Im Bereich der Donauinsel wird das Gebiet der Raffineriestraße stadtauswärts ab dem Biberhaufenweg (in Verlängerung ab dem Ölhafen als Finsterbuschstraße geführt) inklusive Dechantweg befreit. Spezielle Regelung mit Kurzparkzone zwischen 8.00 und 11.00 Uhr.
23. Bezirk:
- Industriegebiete Inzersdorf und Brunner Straße (nur jene Teile des Industriegebietes, wo an beiden Straßenseiten Gewerbegründe liegen)
- Teile von Kalksburg und Kaltenleutgeben
Kritik von Liesinger Grünen
Unerfreulich auf die Ausnahmen in Liesing reagierten am Freitag die Grünen. “So sollen ausgerechnet Bereiche im sensiblen Biosphärenpark Wienerwald von der Parkraumlenkung ausgenommen werden. Dabei sind gerade die Wiener Bezirksteile Kalksburg und Rodaun durch ihre unmittelbare Nähe zu den stark wachsenden Orten Breitenfurt und Kaltenleutgeben in Niederösterreich sehr vom Autoverkehr der Pendler:innen belastet”, kritisiert die Klubobfrau der Grünen Liesing, Cordula Höbart.
Eine Entlastung der Liesinger von Lärm und Schmutz werde dadurch verhindert.
(red)
Titelbild: APA Picturedesk