Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat am Donnerstag das Urteil gegen Medienmacher Wolfgang Fellner wegen übler Nachrede bestätigt. Das rechtskräftige Urteil: Eine Geldstrafe von 120.000 Euro, davon 30.000 Euro unbedingt.
Wien, 16. Februar 2022 | Das Landesgericht für Strafsachen Wien hatte den “Österreich”-Herausgeber in erster Instanz zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen, was im Falle Fellners 120.000 Euro entspricht, verurteilt. Davon muss er ein Viertel in Höhe von 30.000 Euro unbedingt zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Audioprotokoll als Ass im Ärmel
Fellners Ex-Mitarbeiterin Katia Wagner klagte ihn, weil er ein von ihr angefertigtes Gedächtnisprotokoll samt Belästigungsvorwürfen über ein Abendessen mit ihm gegenüber der Tageszeitung “Der Standard” fälschlicherweise als “frei erfunden” bezeichnete. In der erstinstanzlichen Verhandlung im vergangenen November bekannte sich der Medienmanager schließlich schuldig, nachdem Wagners Anwalt Michael Rami einen Mitschnitt und ein Audioprotokoll über den besagten Abend vorgelegt hatte. Die Strafe erschien dem Verurteilten jedoch zu hoch. Sein Anwalt, Georg Zanger, wollte eine Strafmilderung auf höchstens 50 Tagessätze erreichen. Der Strafrahmen nach Paragraf 111 Abs 1 und 2 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen vor.
Zanger argumentierte unter anderem damit, dass sein Mandant von Wagner durch eine “rechtswidrige geheime Tonaufnahme hereingelegt” wurde und Fellner sowie dessen Medien durch die Tat selbst besonders nachteilig betroffen seien. Zanger reichte bereits eine Beschwerde gegen die Aufnahme bei der Datenschutzbehörde und eine Klage beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien auf Unterlassung und Löschung ein. Auch habe sich nach Abhören der Tonaufnahme herausgestellt, dass es beim damaligen Abendessen “spaßig” zugegangen sei. Einen kurzen Auszug spielte er am Mittwoch am OLG Wien zur Untermauerung vor. Wagners Anwalt hielt bereits im Vorfeld der Verhandlung in einer Gegenausführung dagegen, dass die Gespräche für seine Mandantin nicht “locker und lustig” gewesen seien und das Urteil des Erstgerichts “ohnehin höchst milde” sei.
Aussagen waren nicht “frei erfunden”
Der Richter gab der Berufung nicht Folge. Er führte aus, dass das Erstgericht nicht einmal ein Fünftel des Strafrahmens ausgeschöpft habe und zudem drei Viertel davon bedingt nachsah. Die verhängte Probezeit von einem Jahr sei ebenfalls “unüblich” niedrig. Eine weitere Reduktion sei nicht geboten. Fellner muss Wagner die Prozesskosten ersetzen. Die Strafzahlung ergeht an den Staat.
Bereits am Freitag vergangener Woche ist ein Widerruf Fellners in der Tageszeitung “Der Standard” erschienen. Darin stellt er richtig, dass die im “Standard” zitierten, von ihm im Zuge des Abendessens mit Wagner getätigten Äußerungen nicht wie behauptet “frei erfunden” seien – etwa, dass es für sie gut wäre, würde sie einen Mann wie ihn an ihrer Seite haben oder ob er ihr Kleid “einmal kurz aufzippen” solle.
(apa/bf)
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