Zahlung könnte dauern
Der geplante Energiekostenausgleich für Haushalte in Höhe von 150 Euro steht vor großen Hürden. Von der Opposition kommt harsche Kritik.
Wien, 18. Februar 2022 | Nachdem bereits die als Auszahlungsstelle vorgesehenen Energieversorger vor datenschutzrechtlichen und verwaltungstechnischen Problemen gewarnt haben, kommen nun auch schwere Bedenken vom Verfassungsjuristen Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck und von Thomas Lohninger von der Grundrechts-Plattform “epicenter.works”. An eine rasche Auszahlung der “Soforthilfe” glauben sie nicht.
“Frotzelei”
SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll meinte am Freitag in einer Aussendung, dass sich die Regierung schämen müsse. “Mit März endet die Heizsaison und die Menschen haben noch immer kein Geld gesehen. Das ist eine Frotzelei und sozial unverantwortlich”, so Schroll. FPÖ-Chef Herbert Kickl wiederum betonte: “Der Energiekostenausgleich ist der nächste Betrug der Regierung an der Bevölkerung.” Er sprach von einem “reinen PR-Schmäh” von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). Die NEOS wiederholten ihre Kritik, wonach der Kostenausgleich der “nächste Bauchfleck der Bundesregierung” sei.
Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der E-Wirtschaft, verwies am Freitag im “Ö1-Mittagsjournal” ebenfalls auf die notwendige gesetzliche Basis. Und er gibt zu bedenken, dass die meisten Versorger die hohen Energiepreise noch gar nicht an die Endkunden weitergegeben haben. Dies werde erst kommen. Aus dem Finanzministerium wurde verlautbart, dass an der gesetzlichen Grundlage gearbeitet werde, das Ministerium selbst könne jedenfalls den Kostenersatz nicht abwickeln.
Der Kostenausgleich erfolgt nach den Plänen der Bundesregierung bis zu einer Verdienstobergrenze von rund 5.600 Euro brutto monatlich, bei Mehrpersonenhaushalten bis zur doppelten Höhe. Das Problem ist: Woher sollen die Energieversorger wissen, wie viel ein Kunde verdient und wie groß sein Haushalt ist. Dazu müssten sie diese Daten vom Bund erhalten, und hier beginnen die Bedenken – sowohl beim Datenschutz als auch beim Verwaltungsaufwand.
Gesetz notwendig
Grundsätzlich sei dafür ein Gesetz notwendig, denn eine Verordnung würde nicht reichen – und das dauert, weil dies durchs Parlament gehen muss, so der Verfassungsexperte Bußjäger. “Unter vier Wochen wird sich das nicht abspielen”, sagte er heute im “Ö1-Morgenjournal”. Lohninger meinte ebendort: “Das sind ja durchaus heikle Daten, wo ich zum Beispiel über die Familiensituation etwas herauslesen kann, ob das eine Patchwork-Familie ist oder eine einzelne Person. Und würden jetzt die Energieversorger vom Staat diese Daten bekommen, nur um eine Förderung auszuzahlen, wäre das aus meiner Sicht ganz klar überschießend.”
Als sinnvoller erachtet Bußjäger eine Auszahlung der 150 Euro Energiekostenausgleich über eine Mehrwertsteuer-Senkung, wie dies auch die Opposition fordert. Und auch Lohninger hätte hier keine Bedenken.
Bereits zu Wochenbeginn hatte es aus der E-Wirtschaft geheißen: “Die Netzbetreiber haben nicht die nötigen Informationen – es ginge ja um Millionen Zählpunkte.” Man kenne eine Kundennummer, eine Adresse und den Jahresverbrauch – wisse aber zum Beispiel nicht, ob derjenige, der die Stromrechnung bezahlt, überhaupt dort wohnt oder nicht zum Beispiel der Vermieter, der Hausherr ist.
Auch die Haushaltsgröße sei den Versorgern unbekannt, ebenso ob es sich um Patchwork-Familien, Wohngemeinschaften oder Ähnliches handle. Selbst wenn die nötigen Daten “jetzt schon parat” wären, würden umfangreiche Prozessänderungen von “zwei bis drei Monaten” erforderlich sein. Vor Sommer sei also nicht damit zu rechnen.
(apa/bf)
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