Freitag, April 19, 2024

Geldstrafe wegen totem Dalmatiner – Angeklagter geht in Berufung

Angeklagter geht in Berufung

Im Fall rund um einen Justizwachebeamten, der den Hund einer Spaziergängerin erschoss, gibt es ein Urteil. Der Mann will es bekämpfen. 

St. Pölten, 18. Februar 2022 | Ein Mann, der im niederösterreichischen Bezirk Melk bei einem Spaziergang einen Dalmatiner erschossen haben soll, ist am Freitag am Landesgericht St. Pölten zu einer teilbedingte Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt worden. Er muss außerdem 450 Euro Schadenersatz für den Hund und 150 Euro für die erlittene psychische Beeinträchtigung der Besitzerin zahlen.

Zur Vorgeschichte: Der Justizwachebeamte, der bei einem Spaziergang mit seinem eigenen Hund, seine private Waffe legal dabei hatte, soll einer anderen Spaziergängerin gedroht haben, ihren Dalmatiner zu erschießen, wenn sie diesen nicht anleine. Laut Aussage der Frau soll er das bereits angeleinte Tier durch einen Schuss getötet haben.

Geldstrafe wegen Sachbeschädigung

Der Mann, stellte die Situation anders dar: Der Dalmatiner sei nicht angeleint gewesen und habe seinen Labradormischling angegriffen, weswegen er den Dalmatiner erschoss. Er erstattete danach Selbstanzeige. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft St. Pölten das Verfahren eingestellt, weil aus Sicht der Anklagebehörde ein gerechtfertigtes Verhalten beim Schützen vorlag. Nach einem Fortführungsantrag des Landesgerichts wurde Anklage gegen den Mann erhoben.

Die Richterin sprach ihn am Freitag, dem 18. Februar, vom Vorwurf der Nötigung frei. Der Mann wurde aber wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen in Höhe von 50 Euro verurteilt. Davon sind 20 Tagessätze bedingt für eine Probezeit von drei Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger meldete volle Berufung an, Privatbeteiligtenvertreter und Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab.

(sm/apa)

Titelbild: Ben STANSALL / AFP/APA Picturedesk

Stefanie Marek
Stefanie Marek
Redakteurin für Chronik und Leben. Kulturaffin und geschichtenverliebt. Spricht für ZackZack mit spannenden Menschen und berichtet am liebsten aus Gerichtssälen.
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14 Kommentare

  1. Mir bkeiben die worte weg, wegen dieser waffennarren, die auch in ihrer freizeit damit herumstolzieren.
    Das jagdunwesen gibt einem den rest.

  2. gehts noch???wir sind nicht in den usa, wo jeder mit einer geladenen waffe spazieren geht, ein waffenverbot und eine gesalzene geldstrafe wäre da angebracht, wo leben wir den????????in österreich wird es immer ärger!!

  3. In Gedenken an meinen Hund: das hätte dieser “Mensch”, wenn überhaupt, nur mit schweren Verletzungen überlebt. Eine Waffe hätte der nie wieder halten können. Und anderes auch nie wieder tun können. Oder ich hätte neben meinem Hund gelegen, kann auch sein.

      • Eher in der Geschlossenen, nach diesem Ausraster.

        Solche Gestalten gibt es leider wirklich. In “meinem” Dorf hat mal einer gemeint, er würde meinen Hund abknallen, weil der leinenlos durch den Ort lief. Danach hat der mich nicht mal mehr angeschaut, weder im Beisl noch auf dem Markt, wo er sich als Platzmeister aufspielen durfte. Der Typ war dauerfett, Bildungsstand Kaminwurzn, und hatte tatsächlich ne Flinte zuhause.

  4. Verstehe ich dass richtig, dass die 5000€ ans “Gericht” gehen und die Besitzerin nur 500€ bekommt? Mal abgesehen davon wie absurd es ist, bei einem Lebewesen von “Sachbeschädigung” zu reden und ein reines Geldstrafen Urteil hier irgendwie deplaziert wirkt – so ein Dalmatiner kostet doch weitaus mehr als 450€?! Und wenn ich mit meinem Hund spazieren geh und der vor mir, einfach mir nix dir nix erschossen wird, brauch ich wahrscheinlich mehr als 150€ um mit meiner “erlittenen psychischen Beeinträchtigung” fertig zu werden.

  5. Mir ist das Urteil zu mild.
    Der schießt neben den Spaziergängerinnen herum und erschießt das Tier.
    Wen erschießt er dann als nächstes, wenn ihm was nicht passt?

  6. Wo ist der schon längst fällige Gesetzesantrag der DabeiInnen, Tiere nicht mehr als Sache im StGB anzusehen und als solche zu behandeln? Wo ist der Gesetzesantrag, Lebendtiertransporte generell zu verbieten? Wo sind die längst überfälligen Verbesserungen in der Massentierhaltung? Ach so, die Koalitionsfamilie hat gesagt, es gibt wichtigeres.
    Na dann, sind wir auch da wieder dabei…
    Gute Nacht Österreich!

  7. Für mich absolut die richtige Entscheidung des Gerichts.
    Einem Justizwachebeamten der mit seiner privaten Waffe spazieren geht und einen fremden Hund erschießt, gehört meiner Meinung die Waffe abgenommen. Er sollte zuerst lernen seine eigene Agressionen in den Griff zu bekommen.
    Wenn ich spazieren gehe, kann ich auch keinen fremden Hund erschießen, ich besitze auch keine Waffe und muß mit der Situation klar kommen.
    Völlig verrückt der Typ.

  8. Völlig zu Recht verurteilt, dieser Irre. Wo kommen wir denn hin, wenn jeder seine Waffe auf einen Spaziergang mitnimmt, und jedes Lebewesen erschießt, das ihm nicht paßt!

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