Angeklagter geht in Berufung
Im Fall rund um einen Justizwachebeamten, der den Hund einer Spaziergängerin erschoss, gibt es ein Urteil. Der Mann will es bekämpfen.
St. Pölten, 18. Februar 2022 | Ein Mann, der im niederösterreichischen Bezirk Melk bei einem Spaziergang einen Dalmatiner erschossen haben soll, ist am Freitag am Landesgericht St. Pölten zu einer teilbedingte Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt worden. Er muss außerdem 450 Euro Schadenersatz für den Hund und 150 Euro für die erlittene psychische Beeinträchtigung der Besitzerin zahlen.
Zur Vorgeschichte: Der Justizwachebeamte, der bei einem Spaziergang mit seinem eigenen Hund, seine private Waffe legal dabei hatte, soll einer anderen Spaziergängerin gedroht haben, ihren Dalmatiner zu erschießen, wenn sie diesen nicht anleine. Laut Aussage der Frau soll er das bereits angeleinte Tier durch einen Schuss getötet haben.
Geldstrafe wegen Sachbeschädigung
Der Mann, stellte die Situation anders dar: Der Dalmatiner sei nicht angeleint gewesen und habe seinen Labradormischling angegriffen, weswegen er den Dalmatiner erschoss. Er erstattete danach Selbstanzeige. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft St. Pölten das Verfahren eingestellt, weil aus Sicht der Anklagebehörde ein gerechtfertigtes Verhalten beim Schützen vorlag. Nach einem Fortführungsantrag des Landesgerichts wurde Anklage gegen den Mann erhoben.
Die Richterin sprach ihn am Freitag, dem 18. Februar, vom Vorwurf der Nötigung frei. Der Mann wurde aber wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen in Höhe von 50 Euro verurteilt. Davon sind 20 Tagessätze bedingt für eine Probezeit von drei Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger meldete volle Berufung an, Privatbeteiligtenvertreter und Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab.
(sm/apa)
Titelbild: Ben STANSALL / AFP/APA Picturedesk