Donnerstag, April 25, 2024

Hessenthaler-Prozess: Eigene Mutter widerspricht Zeugen

Wieder kein Urteil

Tag sechs im Drogenprozess rund um „Ibiza-Detektiv“ Julian Hessenthaler. Eine Zeugin hat “Hessenthalers Namen noch nie gehört”. Das Verfahren wurde erneut vertagt. Das Urteil wird für den 30. März erwartet. 

16. März 2022 | Ist er verhandlungsfähig? Ist er nicht verhandlungsfähig? Diese Frage brachte den als letzten Tag gehandelten Prozesstag im Fall Julian Hessenthaler am Landesgericht St. Pölten bereits im Vorfeld ins Wanken. Hessenthaler war kurz zuvor erkrankt. „Kolikartige Magenkrämpfe und Fieberschübe in der Nacht. Es geht mir begrenzt“, beschreibt er seinen Zustand am Beginn der Verhandlung auf Nachfrage des Richters. Sein Kopf ist rot, seine Stimme belegt. Der letzte Termin war es somit nicht, die Verhandlung fand trotzdem in seiner Anwesenheit statt.

Denn es hat immerhin mehrere Monate gedauert, eine einfache Videoeinvernahme mit einer Zeugin über ein Gericht in Serbien zu bewerkstelligen, den Termin konnte man also nicht ungenutzt lassen. Bei der Zeugin handelt es sich um die Mutter des Hauptbelastungszeugen Slaven K. Dieser hatte zuerst monatelang erzählt, er habe Suchtgift von einer anderen Person erhalten und nicht von Hessenthaler. Dann änderte er plötzlich seine Meinung und warf Hessenthaler vor, kiloweise Kokain an ihn verkauft zu haben. Als Grund dafür, warum er nicht von Beginn an gegen ihn ausgesagt hatte, gab Slaven K. an, seine Mutter sei in Serbien von Unbekannten bedroht worden, um das zu verhindern. Hessenthaler hatte das zurückgewiesen.

Zeugin sorgt für Widersprüche

Die Tonqualität ist schlecht, der Bildschirm von den Medienvertreterinnen weggedreht. Mithilfe des Dolmetschers ist die Aussage der Frau aber klar verständlich: “Ich habe diesen Namen (Anm.: Hessenthaler) nie gehört.” Ja sie sei von zwei Männern in ihrem Haus bedroht worden. Diese hätten ihr gesagt, ihr Sohn solle “aufpassen, was er vor Gericht in Österreich sage”. Die beiden hätten perfekt Serbisch gesprochen, Hessenthalers Name sei nie gefallen.

Dass die Mutter eines Drogendealers von Unbekannten bedroht wird, klingt nicht allzu ungewöhnlich. Hessenthalers Verteidigung bezeichnet die Befragung der Zeugin aber aus einem anderen Grund als Erfolg, wie sie in einer Aussendung am Mittwochnachmittag wissen ließ. Denn, es haben sich „neuerlich erhebliche Widersprüche zu den Angaben des Slaven K. ergeben”. Vor allem was die Zeitangaben bei diesem Vorfall angehe. Laut Slaven K., der selbst wegen Drogenvergehen angeklagt war, soll der Vorfall kurz vor seiner Hauptverhandlung in Salzburg stattgefunden haben. Er habe dort eine Art Lebensbeichte ablegen und über Hessenthaler auspacken wollen, das dann aber nicht getan, weil seine Mutter ihm kurz zuvor von der Drohung erzählt habe. Nein, sagt seine Mutter, sie sei bereits bedroht worden, als sich ihr Sohn in U-Haft in Wien befunden habe, also mehrere Monate vor dessen Hauptverhandlung. Fakt ist: Erst mehrere Wochen nach seiner Hauptverhandlung hatte K. dann seine Aussage geändert und Hessenthaler belastet.

Auf mehrmaliges Nachfragen des Richters, ob die Frau jemand anderem außer Slaven K. von der Drohung erzählt habe, zum Beispiel Familienmitgliedern, verneint die Zeugin außerdem mehrmals. In vorangegangenen Prozesstagen sagten jedoch Slaven K.s Frau und dessen Sohn aus, dass die Zeugin ihnen die Geschichte am Telefon erzählt habe.

Die Verteidigung hält die Zeugin für sehr glaubwürdig. Sie glauben ihr auch, dass sie bedroht wurde. Die Verteidigung sagte ZackZack gegenüber, sie vermute, dass es niemand war, der etwas mit ihrem Mandanten zu tun hatte, sondern die “wirklichen Drogenlieferanten”. Denn diese hätten im Gegensatz zu Hessenthaler zu dem Zeitpunkt  der Drohung ein Interesse daran gehabt, dass Slaven K. nicht auspackt.

Angeklagter zu krank für Schlussvortrag

Selbst wenn es der vorsitzende Richter gerne anders gehabt hätte: Auch am Mittwoch endete der Prozess nicht. Julian Hessenthaler hatte zwar seinen Angaben zufolge eine Stellungnahme vorbereitet, war aber wegen seines Gesundheitszustands nicht in der Lage, sie vorzutragen.

„Wir könnten seit Dezember fertig sein“, sagte der Richter daraufhin und beschwerte sich über die Verteidigungslinie, die das Verfahren verzögere. Dem Beschuldigten können man nicht zur Last legen, dass er krank sei, so seine Anwälte, die sich am Ende der Verhandlung erneut mit dem Richter über Formalitäten stritten.

Der neue und vermutlich letzte Verhandlungstermin ist der 30. März. Wenn alles nach Plan läuft, werden Hessenthaler und seine beiden Verteidiger jeweils ein Schlussplädoyer halten. Danach werden die Schöffen beraten und ein Urteil fällen. Der Angeklagte und seine Verteidiger werden nach eigenen Angaben kein anderes Urteil als einen Freispruch akzeptieren und im Falle einer Verurteilung in Berufung gehen. Hessenthaler sitzt mittlerweile seit 15 Monaten durchgehend in Untersuchungshaft.

Der Richter warf ein, dass die Gefahr einer Überhaft bestehe. Das finden die Verteidiger “gleichermaßen erstaunlich wie befremdlich”, wie sie in ihrer Aussendung betonten. Denn das Gericht müsse von Amts wegen laufend prüfen, ob die Fortsetzung der Untersuchungshaft gerechtfertigt ist und Häftlinge im Zweifelsfall frei lassen, um eine Überhaft zu vermeiden. Erst kürzlich wurde aber ein Enthaftungsantrag abgelehnt.

(sm)

Titelbild: APA Picturedesk

Stefanie Marek
Stefanie Marek
Redakteurin für Chronik und Leben. Kulturaffin und geschichtenverliebt. Spricht für ZackZack mit spannenden Menschen und berichtet am liebsten aus Gerichtssälen.
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9 Kommentare

  1. >Denn das Gericht müsse von Amts wegen laufend prüfen
    Und das ist Primärgeschwür! Dass Gerichte eben nicht tun was sie ex lege müssen UND dies keine Folgen hat.
    Österreich ist daher in Wahrheit rechtsfreier Raum.

  2. Die sollten sich einen richtigen Dolmetscher leisten, dann wird sich das mit der Mutter klären.
    Dann schaut das wieder anders aus…die eigene Mutter widerspricht..lachhaft

  3. Was mir nicht einleuchtet, wieso darf man jemanden, so lang wegsperren, wenn der Verdacht besteht dass er fälschlicherweise beschuldigt wurde?

    • >Was mir nicht einleuchtet, wieso darf man jemanden, so lang wegsperren
      Darf >man = das Gericht, eh nicht. Aber Gerichte stehen über dem Gesetz, können machen was sie wollen. Weil sie niemand zur Verantwortung zieht.

    • >Erinnert fatal an den Tierschützer-Prozess!!!
      Wie wahr!
      Allein, wir verdienen nichts anderes. Wir nehmen es hin keinerlei Recht zu haben.

  4. Verstehe ich das richtig, der “Zeuge” war selbst angeklagt und wollte aussagen, danach kamen zwei Typen und erklärten seiner Mutter er sollen aufpassen was er vor Gericht sagt und das dreht er Monate später um um den Angeklagten zu belasten…

    Bei der drohung gings um ihn das er seine Dealer nicht verpfeift….
    Wann wird gegen den Zeugen anzeige erhoben…

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