Per Ministerratsbeschluss wird die Ukraine von der Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ gestrichen. Der Länderstatus ist für Asylverfahren bedeutend.
Wien/Kiew/Moskau, 28. März 2022 | Die Ukraine wird am Mittwoch im Ministerrat als Folge der russischen Invasion von der Liste “sicherer Herkunftsstaaten” gestrichen. Diese hat in Asylverfahren eine gewisse Bedeutung: Bürger aus als sicher eingestuften Herkunftsländern haben kaum Aussicht auf einen Aufenthaltstitel als Geflüchtete.
Staaten mit Todesstrafe nicht „sicher“
Für den Status “sicheres Herkunftsstaat” muss gewährleistet sein, dass in dem Staat keine politische Verfolgung stattfindet und gewisse Strafen ausgeschlossen sind. So sind die USA, wo in einigen Bundesstaaten weiter die Todesstrafe gilt, kein “sicherer Herkunftsstaat”.
Auf der Liste “sicherer” Staaten stehen etwa die EU-Staaten, die Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Kanada und Australien, Südkorea, aber auch ehemalige Sowjetrepubliken wie Georgien, die nordafrikanischen Staaten mit einigen Ausnahmen und als einziges südamerikanisches Land Uruguay.
Ausnahmsweise Asyl
Wer aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommt und individuelle relevante Gründe nennen kann, hat dennoch Chancen auf Asyl. So wurde 2021 beispielsweise sieben Serben, je drei Marokkanern, Tunesiern, Armeniern und Kosovaren und zwei Georgiern Asylstatus in Österreich zuerkannt.
(apa/pma)
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