Samstag, April 20, 2024

RH-Bericht: Postenbesetzungen von Ministerien »nicht nachvollziehbar«

RH-Bericht:

Der Rechnungshof veröffentlichte am Donnerstag einen brisanten Bericht über Aufsichtsratsbesetzungen des Bundes. Warum ein Kandidat ausgewählt wurde, wurde etwa vom Wirtschaftsministerium kein einziges Mal dokumentiert. Auch an der ÖBAG-Neugestaltung gibt es Kritik.

Wien, 31. März 2022 | “Unzureichend” ist die Bestellung von Aufsichtsräten durch den Bund, sagt der Rechnungshof. “In den drei überprüften Ministerien gab es keine objektiven, transparenten, definierten und nachvollziehbaren Prozesse für die Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für Aufsichtsratsfunktionen”, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Prüfbericht. Auch erfolge die Dokumentation der Entscheidungen nicht oder ungenügend.

Geprüft wurden 166 Aufsichtsratsbestellungen in 20 Unternehmen des Bundes im Wirtschafts-, Finanz- und Verkehrsministerium (später: Klimaministerium) zwischen 2016 und September 2020. “Welche persönlichen und fachlichen Anforderungen Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte erfüllen sollen, wurde in den meisten Fällen vorab nicht festgelegt”, stellt der Rechnungshof fest. Ausnahmen stellten eine Bestellung im Finanzministerium (BRZ GmbH) und elf Bestellungen im nunmehrigen Klimaschutzministerium (ASFINAG, ÖBB-Holding AG) dar, bei denen mit der Unterstützung externer Beratungsunternehmen die Auswahl anhand eines Kompetenzprofils dokumentiert war.

Wirtschafstministerium dokumentierte keine einzige Bestellung

Warum bestimmte Kandidatinnen und Kandidaten gewählt wurden, war im Wirtschaftsministerium nie, in den anderen beiden Ministerien nur in einem Viertel der Fälle in den Akten dokumentiert. Der Bestellvorgang wurde grundsätzlich erst in den Akten erfasst, wenn die Entscheidung schon gefallen war. “Wie die Auswahl erfolgte, war für den Rechnungshof nicht nachvollziehbar.”

Viele Aufsichtsräte waren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Ministerien. Daraus entstehende Interessenskonflikte wurden aber nicht geprüft. So gab es Konstellationen, wo eine Person im Ministerium für das Unternehmen zuständig war, in dessen Aufsichtsrat sie saß. Oder ein Sektionschef und die an ihn weisungsgebundene Abteilungsleitung saßen gemeinsam in einem Aufsichtsrat.

Der Rechnungshof empfiehlt die Schaffung eines öffentlichen Registers, in dem Kompetenzen und Entscheidungsgründe für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder eingetragen werden. Das könnte die Transparenz erhöhen und würde die Empfehlung der Europäischen Kommission zur Offenlegung der Kompetenzen für börsenotierte Gesellschaften umsetzen. Auch wäre für Personen, die die Auswahl und Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern im Rahmen ihrer Funktion beeinflussen können, eine Cooling-off-Phase bei der Übernahme einer Geschäftsleitungsfunktion in der betreffenden Gesellschaft einzuführen.

Auch Kritik an ÖBAG-Neugestaltung

Kritik gibt es vom Rechnungshof auch an der Neugestaltung und Besetzung der ÖBAG, die die Beteiligungen des Bundes verwaltet. Beim Umbau von einer GmbH (ÖBIB) in eine AG (ÖBAG) hätten sich gesellschaftsrechtliche Mitwirkungsmöglichkeiten des Finanzministeriums bei staatlichen Tochtergesellschaften verringert. Der Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern der ÖBAG musste das Präsidium des ÖBAG-Aufsichtsrats zustimmen. Daher erhielt die Bestellung des Aufsichtsrats der ÖBAG eine besondere Bedeutung. Die für Beteiligungen des Finanzministeriums zuständige Fachabteilung sei aber in die Rekrutierung und Auswahl der sechs Aufsichtsräte der ÖBAG nicht eingebunden worden. Die Mitglieder der Fachabteilung hätten keine Informationen zur Entscheidungsfindung gehabt.

Dieser Aufsichtsrat habe dann aber den Alleinvorstand der ÖBAG, Thomas Schmid, bestellt. Hierbei sei wiederum nicht der potenzielle Interessenskonflikt geprüft worden, dass Schmid als Kabinettschef und Generalsekretär des Ministeriums auf den Auswahlprozess von Aufsichtsratsmitgliedern Einfluss nehmen konnte, die kurz nach ihrer Wahl Schmid zum Alleinvorstand machten.

Auch bei der Bestellung von zwei Aufsichtsräten beim Stromversorger Verbund, der unmittelbar zum Finanzministerium gehört und von der ÖGAB nur per Managementvertrag verwaltet wird, gab es nur Gespräche mit Kabinettsbediensteten ohne Einbindung der für Beteiligungen zuständigen Fachabteilung, vermerkt der RH.

Immerhin: Lob für Frauenförderung

Immerhin in einem Punkt gibt es Lob: Alle 20 Unternehmen erfüllten Ende 2019 die gesetzliche Vorgabe von 30 Prozent Frauen im Aufsichtsrat, fast die Hälfte die etwas höhere Bundesvorgabe einer Frauenquote von 35 Prozent. “Der Rechnungshof wertet die frauenfördernde Tendenz in allen drei Ministerien positiv”, schreibt der Rechnungshof.

(apa/bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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17 Kommentare

  1. Was versteht der Rechnungshof am Prinzip Freunderlwirtschaft nicht?
    Das kann jeder gelernte Österreicher nachvollziehen.
    Gutheißen muss man es ja nicht.

  2. Bei der inferioren Frau Schramböck überrascht mich gar nichts mehr.

    Höchstens, sie brächte einmal etwas Korrektes und Positives zusammen. Aber dafür ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering.

  3. Die Schramböck hat schon früher in der Privatwirtschaft Freunderln ohne Befähigung in hohe Positionen gebracht, dementsprechend ging es mit den Firmen bergab. Kaum war die Firma verhökert, zog sie zur nächsten Firma weiter, nahm ihre Freunderln einfach mit und veranstaltete dort das nächste Armageddon. Die nehmen die Läden aus wie die Weihnachtsgans, weil führen können sie sie nicht. Vom Business und von Arbeit verstehen sie nichts und wollen sie auch gar nicht verstehen. Dementsprechend viel Blödsinn haben sie regelmäßig bei Events geredet. Hauptsache irgendwas “gscheiterln”. Eh wie in vielen Firmen gleich.

    Ach ja, und Beschäftigte seien ja Schmarotzer, weil sie ihrem Arbeitgeber auf der Tasche liegen, anstatt den Arbeitgeber dafür zu entlohnen, dass sie einen Job haben und arbeiten gehen dürfen. So nämlich denken und sprechen diese Fratzen. Wie viel anders werden die dann in der Politik über die einfachen Leute denken? Für die sind wir notwendiges Übel. Nichts weiter.

  4. Da gibt es doch die Liste mit den “Bürgeranfragen”, die wird ganz normal abgearbeitet.

  5. Saufen und Fressen, lispeln und nuscheln, bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit das Dekollete und den Hintern präsentieren und durch herausragende Inkompetenz glänzen und trotzdem viel Geld verdienen könnte man eigentlich auch wo anders. Warum man sich deshalb um Amt und Würden bemüht erschließt sich mir nicht ganz. Noch weniger warum ich diese Leute bezahlen muss.

  6. Aber die Schramböck war doch 22 Jahre in der Privatwirtschaft, wie sie schon x mal erwähnt hat. Die kennt sich sicher aus.
    Oder doch nicht?
    Kenne ein paar Leute die für die Dame gearbeitet haben. Ihre Beschreibung der Kompetenz dieser Frau darf man hier nicht schreiben.
    Aber ich denke, genau aus diesem Grund hat der Kurze Sie erwählt.
    Das gleiche gilt natürlich für Elli. Obwohl ,die kennt sich in einem Saustall gut aus.

  7. “Warum bestimmte Kandidatinnen und Kandidaten gewählt wurden, war im Wirtschaftsministerium nie, in den anderen beiden Ministerien nur in einem Viertel der Fälle in den Akten dokumentiert.”
    Ach, hat man vergessen das Parteibuch zu erwähnen?

  8. Leider ist der RH ein zahnloses Instrument, mit keinerlei Sanktionsmöglichkeiten. Ein ideales Feigenblatt für jene, die sich um Rechtstaatlichkeit und saubere Politik, einen Dreck scheren.
    Es muss heller werden Österreich!

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