Donnerstag, April 25, 2024

Terror-Merchandise: Kaffeetassen mit IS-Symbol

Gerichtsprozess

Ein 25-Jähriger wurde verurteilt, weil er Propagandamaterial für den Islamischen Staat vertrieben haben soll. Er war in einer Chatgruppe mit dem späteren Attentäter von Wien. 

11. April 2022, Wien | Sechs Justizwachebeamte mit kugelsicheren Westen mustern die Sitzreihen im großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wien durch die Sehschlitze ihrer Sturmhauben. Sie stehen an den Ausgängen des Saals wie das bei Gerichtsprozessen in Zusammenhang mit dem Thema Terror so üblich ist.

Der Mann, den sie in Handschellen zur Anklagebank gebracht haben, trägt ein blütenweißes Hemd. Doch, dass er nicht ganz unschuldig ist, räumt der Wiener ein: “Teilweise schuldig”, sagt er am Beginn der Verhandlung. Laut Anklage des Staatsanwaltes soll er “grob gesagt, Propaganda für den Islamischen Staat betrieben haben”. Und das auf durchaus ungewöhnliche Weise.

Dubiose Fanartikel und verdächtige Chats

Einer der Vorwürfe: Gemeinsam mit seiner damaligen Freundin soll er ab dem Frühjahr 2018 bis zum Frühjahr 2021 einen Verkaufskanal über Instagram und Telegram betrieben haben. Unter anderem darüber erhältlich: Kaffeetassen und Schokolade mit dem IS-Symbol, Ringe mit dem Siegel des Propheten und Lesezeichen mit aufgedruckten schwarzen Reitern und Maschinengewehren. Im Angebot gab es auch Bücher eines verurteilten Predigers mit starker IS-Nähe.

Über diesen Prediger und seinen Prozess sowie ähnliche Prediger und deren Prozesse wurde viel in einer Chatgruppe namens “Die Muslime” gesprochen, in der der Angeklagte Administrator war. Auch ein Mitglied dieser Chatgruppe: der spätere Attentäter von Wien.

Dieser sei ein Bekannter aus der Moschee gewesen und kein Freund, sagt der Angeklagte. Er redet schnell, gestikuliert viel und greift sich an den Kopf, wenn er erzählt, was er sich damals gedacht oder nicht gedacht haben will. Woher er diese Leute kennt, die teils einschlägig verurteilt wurden, weil sie sich dem IS angeschlossen haben oder das tun wollten? “Ich bin mit ihnen aufgewachsen”, sagt der 25- Jährige, der vor Gericht einen Sinnenswandel beteuert. Berichte des Deradikalisierungsprogramm bestätigen ihm Fortschritte weg vom Extremismus, räumen aber ein, dass er noch mehr Zeit und Beratung brauche.

Angeklagter sagt, er habe sich geändert

“Ich habe jetzt ein komplett anderes geistiges Niveau als damals. Früher hätte ich gesagt, der IS hat diese Symbole missbraucht, aber jetzt sehen ich ein, dass man das kritischer sehen muss. Ich habe Fehler gemacht, ich verstehe meine Logik von damals selber nicht mehr”, antwortet er auf die Fragen von Richter  Andreas Hautz. Aber er sagt auch: “Ich habe sie im Herzen abgelehnt”, als ihn der Richter nach seiner damaligen Einstellung zum IS fragt. Er habe “wie ein Kind mit dem Feuer gespielt” und “sich dabei verbrannt”.

Zu den Kaffeetassen und den anderen IS-Devotionalien ist er geständig: Ja, er habe die Produkte auf Bitte seiner Freundin für sie in seinem Keller gelagert und später auch Kunden betreut. Die Bücher des IS-nahen Predigers seien aber aus der Zeit, als sich dieser bereits vom IS distanziert hatte.

Er soll außerdem Videos und Nachrichten verschickt und damit zum Jihad aufgerufen und andere in ihrer Einstellung bestärkt haben, unter dem versendeten Material waren auch Fotos  von IS-Kämpfern. Ein Zeuge bestätigt, dass er dem Angeklagten eine Audiobotschaft weiterleitete, weil dieser ihn darum gebeten habe. “Mein Mandant hat nicht zum bewaffneten Jihad oder Terrorismus aufgerufen”, meint jedoch sein Verteidiger Florian Kreiner. Dafür gebe es keine klaren Belege, das bestätige auch ein Gutachter. Außerdem müsse man das angebliche Propagandamaterial differenziert betrachten.

Chatgruppe mit dem Wien-Attentäter

Ein gutes Gesamtbild ergeben die Anklagepunkte jedenfalls nicht. In der Gruppe “Die Muslime” seien etwa Sachen geschrieben worden wie “Löscht die Chats” und “Ich muss so schreiben, damit ich nicht eingesperrt werde”. Laut Staatsanwalt sei aus den Chats logisch abzuleiten gewesen, dass einer von den Gruppenmitgliedern ein Attentat begehen würde. Sämtlich involvierte Personen sind Teil der Ermittlungen rund um den Attentäter von Wien. Nach dem Attentat im November 2020 habe sich die Gruppe sofort aufgelöst, so Verteidiger Kreiner.

Und dann sind da noch Messenger-Daten vom Handy des Angeklagten, die das BVT, also der Verfassungsschutz ausgelesen hat. Ein BVT-Vertreter sagt vor Gericht, daraus sei ersichtlich, dass der Angeklagte belastende Nachrichten gesendet habe (darunter auch eine IS-Flagge als Anhang), aber nicht an wen. Er geht davon aus, dass die Nachrichten über den Messenger-Dienst Telegram gesendet wurden, in einer Gruppe, die später gelöscht wurde.

Wäre es auch möglich, dass sein Mandant die Nachrichten an sich selbst geschickt hat, will Kreiner wissen. “Warum sollte er?”, meint der BVTler, und “Nein”, denn das hätte er anhand der Daten sehen können. Es folgt eine leicht ungeduldige Diskussion zwischen dem Mann vom BVT und dem Verteidiger. Am Ende wird das Gericht dem BVT-Mann glauben.

Schuldig: 22 Monate Gefängnis

Für den Staatsanwalt ist das Ergebnis des Beweisverfahrens “eindeutig”: “Das ist Propaganda”, sagt er in seinem Abschlussplädoyer und weist darauf hin, dass Propaganda der Lebenserhalter des IS in Europa ist seit dieser nicht mehr so stark in den Medien präsent ist. Bevor sich die Schöffen und der Vorsitzende Richter zur Beratung zurückziehen, entschuldigt sich der Angeklagte in seinem Abschlussstatement. Seine Fehler bereue er, es tue ihm leid, sagt er und stolpert dabei fast über seine Worte.

Nach gut 20 Minuten Beratung steht das Urteil fest: 22 Monate Haft und zwar unbedingt. Denn das Gesamtbild spreche mit ziemlicher Sicherheit dafür, dass “hier IS-Sympathisanten am Werk waren”. Die Devotionalien seien eindeutig IS-Symbole, wesentlich sei auch gewesen, dass es in der Chatgruppe ausgerechnet um Prediger mit IS-Nähe ging. “Auch im normalen islamischen Religionsunterricht geht es nicht um den Jihad”, so Richter Hautz. Das Thema weiter am Köcheln zu halten sei gefährlich, denn “in genau so einem Klima passieren Attentate.” Der Angeklagte nimmt die Strafe an. Der Staatsanwalt gibt keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

(sm)

Titelbild: ZackZack/Stefanie Marek

Stefanie Marek
Stefanie Marek
Redakteurin für Chronik und Leben. Kulturaffin und geschichtenverliebt. Spricht für ZackZack mit spannenden Menschen und berichtet am liebsten aus Gerichtssälen.
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