Mittwoch, Februar 19, 2025

GIS wird jetzt Fall für Europäischen Gerichtshof

Das ist ein Unterüberschrift

GIS-Zahler könnten sich möglicherweise bald über eine Rückzahlung und eine Senkung der Gebühren freuen. Der EuGH prüft nun, ob das Verrechnen der Umsatzsteuer auf die Rundfunkgebühr erlaubt ist. Auslöser war eine Sammelklage gegen die ORF-Tochter.

Wien, 13. April 2022 | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich mit der auf das ORF-Programmentgelt zu entrichtenden Umsatzsteuer. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat ihn um Vorabentscheid ersucht, um zu klären, ob das Programmentgelt eine steuerbare Leistung ist und somit die monatlich anfallenden 1,86 Euro an Umsatzsteuer verrechnet werden dürfen. Den Stein ins Rollen brachte der Prozessfinanzierer AdvoFin, der vor ein paar Jahren eine Sammelklage gegen die ORF-Tochter GIS startete.

“Leistung nur dann steuerbar, wenn freiwillig”

AdvoFin-Chef Gerhard Wüest ist laut “Kurier” der Ansicht, dass das Verrechnen der Mehrwertsteuer auf eine Gebühr “grundsätzlich nach der Mehrwertsteuer-Richtlinie der EU nicht erlaubt” sei. “Nachdem ich verpflichtet bin, Programmentgelt zu zahlen, ist es kein fairer Austausch von Leistung und Gegenleistung. Eine Leistung ist nur dann steuerbar, wenn sie freiwillig ist”, meinte Wüest.

AdvoFin stützt sich auf eine frühere Entscheidung zum tschechischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der EuGH hatte damals entschieden, dass die Gebühr nicht der Umsatzsteuer unterliegt: Da es sich bei der Einhebung von Rundfunkgebühren um keine freiwillige vertragliche Beziehung oder Vereinbarung handle, sei diese auch nicht als Dienstleistung gegen Entgelt zu werten, so die Begründung.

GIS hält Verfahren für “nicht nötig”

Die GIS hält das Verfahren vor dem EuGH laut “Kurier” für “nicht nötig” und beruft sich auf eine Ausnahmegenehmigung, die Österreich im Zuge des EU-Beitritts aushandelte und eine weitere Besteuerung des ORF-Programmentgelts möglich machen sollte. Die Ausnahmeregelung sei dann in die 2006 beschlossene Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU übernommen worden.

Hat AdvoFin mit seiner Klage Erfolg, muss künftig weniger an GIS-Gebühr bezahlt werden. Derzeit macht die zehnprozentige Umsatzsteuer auf das Programmentgelt 1,86 Euro aus. Aber auch eine Rückforderung von rund 100 Euro für die vergangenen fünf Jahre wäre möglich.

Schon länger hat die GIS mit einer Welle von Abmeldungen zu kämpfen. Alleine im Jänner und Februar 2022 haben sich Tausende Österreicher abgemeldet. Ausschlaggebend war dabei zu einem großen Teil wohl die Erhöhung der Gebühr. Seit 1. Februar müssen GIS-pflichtige Haushalte 18,59 Euro pro Monat an Programmentgelt entrichten und damit 1,38 Euro mehr als bisher.

(mst/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Markus Steurer

    Hat eine Leidenschaft für Reportagen. Mit der Kamera ist er meistens dort, wo die spannendsten Geschichten geschrieben werden – draußen bei den Menschen.

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