Minister-Gehaltsfortzahlung
Die in der Inseraten-Causa beschuldigte Ex-ÖVP-Ministerin Sophie Karmasin hat zwar einen Teil ihrer bereits bezogenen Ministerinnen-Gehaltsfortzahlung zurückgezahlt, allerdings dürfte es zu wenig und zu spät gewesen sein.
Wien, 20. April 2022 | Wie der ORF Dienstagabend online berichtete, hat das Bundeskanzleramt (BKA) die Finanzprokuratur beauftragt, offen gebliebene Ansprüche einzufordern. Sophie Karmasin hatte zwar rund 62.000 Euro überwiesen, soll aber insgesamt mehr als 74.000 Euro Gehaltsfortzahlung nach Ende ihrer Ministerinnen-Zeit erhalten haben.
Gehaltsfortzahlung trotz Einkünften
Anfang März war bekannt geworden, dass Karmasin nach Ende ihrer Amtszeit eine Gehaltsfortzahlung beantragt hatte, obwohl sie andere Einkünfte hatte. Sie selbst veranlasste daraufhin eine Rückzahlung, da die “Optik nicht gut” sei. Politiker, die aus dem Amt ausscheiden und keinen Anspruch auf Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit haben, bekommen auf Antrag weiter 75 Prozent der Monatsbezüge für maximal sechs Monate. Karmasin soll vier Monatsbezüge erhalten haben.
“Das BKA hat mit der Betreibung offener Ansprüche die Finanzprokuratur beauftragt”, hieß es laut ORF.at in einer Stellungnahme des Kanzleramts. Mehr könne man zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.
Aus den Akten des Kanzleramts geht laut der ORF-“ZiB2” auch hervor, dass sich Karmasin nach dem Ausscheiden aus dem Amt der Ministerin erkundigt hat, ob sie zusätzlich zu den 75 Prozent des Ministerinnengehalts noch etwas dazu verdienen dürfe. Nachdem der Sachbearbeiter sie darüber aufgeklärt hatte, dass das nicht erlaubt ist, antwortete sie diesem in einem Mail an ihn “… das ist zu akzeptieren, dann werde ich nichts verdienen”.
WKStA ermittelt weiter
Tatsächlich sollen die Ermittler später Überweisungen gefunden haben, die zeigen, dass Karmasin noch als Ministerin Provisionen von Sabine Beinschab über die Firma ihres Mannes abgerechnet und dann weiter mit Beinschab zusammengearbeitet hatte. Die Ermittler verweisen laut ORF darauf, “dass die Verrechnung dieser Ansprüche kurz vor der Antragsstellung auf Entgeltfortzahlung und unmittelbar nach Beendigung der Entgeltfortzahlung Anfang Juni 2018 erfolgte, was ebenfalls für eine Verschleierung der Ansprüche (…) spricht”.
Da Karmasin das Geld erst in Folge einer Recherche-Anfrage der ORF-“ZiB2” zurückgezahlt hat, geht die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) – sie soll weiter wegen Betrugs ermitteln – nicht davon aus, dass in diesem Fall “tätige Reue” vorliegt. Es sei “völlig klar” gewesen, dass es zu Ermittlungen kommen würde, hält die WKStA laut Bericht in ihren Akten fest.
(apa/bf)
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