Donnerstag, April 25, 2024

EuGH-Urteil: Grenzkontrollen sind EU-rechtswidrig

EuGH-Urteil

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die in der Flüchtlingskrise eingeführten Grenzkontrollen als unionsrechtswidrig eingestuft. Österreich habe es verabsäumt den erforderlichen Nachweis für eine ernsthafte Bedrohung zu bringen.

Wien, 26. April 2022 | Eigentlich gibt es im Schengen-Raum keine Personenkontrollen an den Grenzen. Nach der Flüchtlingskrise 2015 hatten aber mehrere Staaten, darunter Österreich, Deutschland, Dänemark und Schweden solche Kontrollen teils wieder eingeführt. Einige Staaten wie Österreich, haben die Maßnahmen bis dato halbjährlich verlängert – das ist laut EuGH maximal bis zu zwei Jahre möglich, wobei dafür auch eine entsprechende Empfehlung des Rates erforderlich ist. Damit könne eine Person bei der Einreise aus einem anderen Mitgliedstaat nicht gezwungen werden, ein Reisedokument vorzuzeigen.

Die Beschwerde eines steirischen Autofahrers, der 36 Euro zahlen musste, weil er sich  am slowenisch-österreichischen Grenzübergang im Jahr 2019 nicht ausweisen wollte, hat zu einer Überprüfung der Grenzkontrollen in Österreich durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geführt. Denn auch das steirische Landesverwaltungsgericht war sich im Unklaren darüber, ob Österreich auf eigene Faust die Grenzkontrollen verlängern dürfe und ob Österreich damit gegen das Schengener Grenzabkommen verstoßen hat.

Kein Nachweis erbracht

Seit heute, Dienstag, ist klar: Österreichs Vorgehen bei der Verlängerung der Grenzkontrollen war rechtswidrig. Denn laut EuGH habe Österreich den erforderlichen Nachweis einer ernsthaften Bedrohung nicht erbracht, der nötig ist, um die Grenzkontrollen verlängern zu dürfen.

Nach Ablauf der erlaubten Frist von höchstens zwei Jahren muss erneut ein Nachweis über eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung erbracht werden, um die Kontrollen verlängern zu dürfen. Diese Bedrohung muss sich jedoch zu der vorangegangen unterscheiden. Laut dem am Dienstag ergangenen Urteil habe Österreich seit dem Ablauf der letzten Empfehlung des Rats November 2017 keinen Nachweis erbracht. Innenminister Gerald Karner (ÖVP) betonte, dass Österreich „wenn notwendig“ weiterhin an den Grenzkontrollen festhalten werde.

(nb/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

Nura Wagner
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2 Kommentare

  1. Auch an das Urteil des EuGH wird sich Österreich (eigentlich die ÖVP) nicht halten.
    Es wurde uns ja “versprochen” dass die Grenze das Strafrecht ist und wir uns an der roten Linie bewegen werden.
    Kurz mit seinen Mitläufern wollte eine Autokratie in Österreich einführen. Und wenn wir nicht aufpassen, setzen es die Sobotkas noch um.

  2. “….laut EuGH habe Österreich den erforderlichen Nachweis einer ernsthaften Bedrohung nicht erbracht…” schon wieder? Da kommen Erinnerungen hoch was die Maßnahmen in den letzten 2 Jahren angeht. Aber alles eine Frage der Gewöhnung an die neue Normalität….

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