Nach Festnahme im April
Nach seiner Festnahme am Frankfurter Flughafen Anfang April, durfte der „Wiener Peter“ zurück nach Österreich. Der wegen Auftragsmorden verurteilte Rotlicht-Pate habe in der Vergangenheit bereits lange Haftstrafen abgesessen, hieß es vonseiten der deutschen Behörden unter anderem.
Wien/Hamburg/Frankfurt, 30. April 2022 | Ein aus Österreich stammender wegen Auftragsmorden verurteilter ehemaliger Hamburger Rotlicht-Pate, der Anfang April in Deutschland festgenommen worden war, darf in seine Heimat ausreisen. Das bestätigte die Hamburger Staatsanwaltschaft dem “Spiegel”, wie das Magazin am Samstag berichtete. Der 71-Jährige war am Flughafen in Frankfurt am Main festgenommen worden, als er sich auf der Durchreise aus der Dominikanischen Republik nach Wien befand.
Laut Staatsanwaltschaft wird von einer weiteren Vollstreckung der im Jahr 1989 gegen Peter N. ergangenen lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen, wie der “Spiegel” weiter berichtete. Es seien verschiedene Gründe dafür ausschlaggebend gewesen, dass dem gebürtigen Österreicher die Ausreise gestattet wurde. So habe der Verurteilte sich bereits in der Vergangenheit lange in Haft befunden und die Zeitspanne zwischen seiner Auslieferung und seiner Wiedereinreise sei groß gewesen. Zudem habe N. nicht beabsichtigt, dauerhaft in Deutschland zu bleiben.
Verurteilung 1989
Der 71-Jährige war in den 1980er-Jahren ein berüchtigter Unterwelt-Boss und stieg in Hamburg zum österreichischen Paten von St. Pauli auf. Der besser unter seinem Szenenamen “Wiener Peter” bekannte Mann war 1989 wegen schweren Raubes, gemeinschaftlich begangenen Mordes sowie Anstiftung und Beihilfe zum Mord verurteilt worden. Nach mehreren Jahren Haft wurde N. im Jahr 2000 nach Österreich ausgewiesen. Eine der Bedingungen war, dass er nicht wieder nach Deutschland zurückkehrt. Dem hatte er sich mit seinem Zwischenstopp Anfang April in Frankfurt am Main widersetzt.
(apa/red)
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