Mittwoch, September 11, 2024

Staatsanwaltschaft prüft Anfangsverdacht im Fall Eva Marek

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat vor einigen Wochen einen Vorhabensbericht im Fall der OGH-Vizepräsidentin Eva Marek eingebracht. Es geht um die Frage, ob Ermittlungen eingeleitet werden. Darüber wird nun das Justizministerium entscheiden. Basis dafür sind die von ZackZack veröffentlichten BMI-Chats.

Wien, 5. Mai 2022 | Die Staatsanwaltschaft (StA) Innsbruck hat einen Vorhabensbericht im Fall der Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs (OGH), Eva Marek, eingebracht. Ende Jänner waren Anzeigen bei der StA Innsbruck eingegangen, wegen Mareks Bestellung zur Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien im Jahr 2014. Das ergab die Befragung des Staatsanwalts Georg Schmid-Grimburg im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss am Mittwoch.

Kurz bevor die Anzeigen eingingen, veröffentlichte ZackZack die ersten BMI-Chat-Artikel. Aus Chatnachrichten ergibt sich der Verdacht, die ÖVP hätte sich in der Justiz ein treues Netzwerk geschaffen und bei Postenbesetzungen interveniert. Schmid-Grimburg ermittelt bei der StA Innsbruck bereits gegen zentrale Figuren dieses Netzwerks: den Leiter der Oberstaatsanwalt Wien Johann Fuchs, den suspendierten Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek und gegen Ex-ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter. Für alle drei gilt die Unschuldsvermutung.

Justizministerium entscheidet

In der Regel arbeiten Staatsanwaltschaften selbstständig, aber in bestimmten Fällen müssen sie an die übergeordnete Oberstaatsanwaltschaft berichten. Berichtspflicht besteht etwa, wenn sich die Staatsanwaltschaft mit einer Strafsache beschäftigt, die von besonderem öffentlichen Interesse ist – wie auch im vorliegenden Fall, wie die StA Innsbruck auf ZackZack-Nachfrage bestätigte. Sinn der Berichtspflicht ist, dass das Recht einheitlich ausgelegt wird.

Letzte Instanz in der Berichtskette ist das Justizministerium. Kommt das Ministerium zu einer anderen Beurteilung als die StA, kann es eine entsprechende Weisung erteilen. Das Justizministerium bestätigte gegenüber ZackZack, dass der Vorhabensbericht eingelangt ist. Es gibt aber keine Informationen dazu, wann eine Entscheidung fallen soll.

Chats weisen auf möglichen Postenschacher hin

Eva Marek hatte sich 2014 für die Oberstaatsanwaltschaft-Wien-Leitung beworben – für sie ein Abstieg auf der Karriereleiter, verbunden mit Gehaltseinbußen. Aus Chats mit dem damaligen Justizminister Brandstetter geht hervor, dass ihre Bewerbung eine Hilfeleistung für Brandstetter gewesen war. Es hatten wohl zwei andere Bewerberinnen “verhindert werden” sollen, wie Marek in einer Nachricht schreibt: WKStA-Leiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda und StA-Wien-Leiterin Maria-Luise Nittel.

Als Marek sich 2016 für den Chefsessel in der Generalprokuratur beworben hatte und den Posten nicht bekam, hatte sie sich bei Brandstetter beschwert. “Deine Leute sind alle versorgt”, sie selbst sei gedemütigt worden. “DANKE für das Einhalten unserer Gespräche”, hatte Marek geschrieben. In ihrer Befragung vor dem U-Ausschuss am Mittwoch konnte sich die Höchstrichterin an diverse Chats nicht mehr erinnern. Die Texte seien “absolut unpassend, extrem zynisch und aus meiner Sicht respektlos”, urteilte sie.

(pma)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Pia Miller-Aichholz

    Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich

LESEN SIE AUCH

Liebe Forumsteilnehmer,

Bitte bleiben Sie anderen Teilnehmern gegenüber höflich und posten Sie nur Relevantes zum Thema.

Ihre Kommentare können sonst entfernt werden.

10 Kommentare

10 Kommentare
Meisten Bewertungen
Neueste Älteste
Inline Feedbacks
Zeige alle Kommentare

Jetzt: Sicherheitsrisiko „Kickl“

Nur so unterstützt du weitere Recherchen!