Dienstag, April 23, 2024

VfGH wies einige Impfpflicht-Anträge zurück

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Handvoll Anträge gegen die Corona-Impfpflicht aus formalen Gründen zurückgewiesen. Eine inhaltliche Entscheidung ist es allerdings noch nicht.

Wien, 11. Mai 2022 | Inhaltlich hat das Höchstgericht damit noch keine Entscheidung zu dem umstrittenen Gesetz gefällt, die Beratungen dazu dauern an. Laufend langen neue Anträge zur Impfpflicht beim VfGH ein, derzeit stehe man bei knapp über 30, erläuterte Generalsekretär Stefan Leo Frank auf APA-Anfrage am Mittwoch.

Bestimmungen falsch abgegrenzt

Aus formalen Gründen zurückgewiesen wurde laut einer Presseaussendung etwa ein Antrag auf Aufhebung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes (G 29/2022), weil die aufzuhebenden Bestimmungen falsch abgegrenzt waren. Der Antrag richtete sich gegen die “Impfpflicht” an sich – in dieser Verpflichtung liege, so die Antragsteller, insbesondere ein Verstoß gegen das Recht auf Privatleben.

Beantragt wurde, das Impfpflichtgesetz seinem ganzen Inhalt nach oder lediglich Paragraf 1 Absatz 1 dieses Bundesgesetzes aufzuheben. Letzterer besagt, dass volljährige Personen, die einen Wohnsitz in Österreich haben, sich einer Schutzimpfung gegen COVID-19 unterziehen müssen. In Bezug auf das ganze Gesetz, das aus 20 Paragrafen besteht, erschöpfte sich der Antrag nach Ansicht des Höchstgerichts jedoch in allgemeinen Behauptungen. “Die antragstellenden Parteien hatten es unterlassen, die gegen die Verfassungsmäßigkeit jeder dieser Bestimmungen sprechenden Bedenken im Einzelnen darzulegen”, teilte der VfGH mit.

Ebenso war es dem Höchstgericht zufolge unzulässig, nur den ersten Absatz des ersten Paragrafen anzufechten. Nach der Judikatur des VfGH müssen nämlich all jene Bestimmungen angefochten werden, die in einem untrennbaren Regelungszusammenhang stehen. Und ein solcher Zusammenhang bestehe etwa mit jenem Paragraf, der den Umfang der Impfpflicht regelt.

Die Impfpflicht liegt derzeit auf Eis. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) verwies zuletzt auf die Impfpflicht-Kommission, die Ende Mai wieder einen Bericht vorliegen wird. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) ging Ende April davon aus, dass die Impfpflicht auch über den Sommer ausgesetzt bleibt.

(apa/bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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39 Kommentare

  1. Ein Verfassungsgerichtshof schützt nicht die Verfassung; sondern die jeweilige Regierung. Er ist Partei im politischen Kampf, nichts anderes. Wer einer Regierung obsiegen will, der muss deren Justiz obsiegen. Das ist traurig, aber es ist wahr.

  2. wie immer man den entscheid über die rechtmäßigkeit dess lockdowns für ubgeimpfte sehen will, der wachsame bürger muss sich schon länger fragen, was will man eigentlich mit diesem corona desaster bezwecken?
    wie auch immer, ö hat momentan ganz andere probleme.
    und nicht nur ö, die gesamte eu und auch die usa,
    wenn man sich nun die an allen ecken und enden aufkommende unmut der bürger gegen die sanktionen ansieht, fallen mir zumindest sofort die zwangsmassnahmen der regierung ein.
    sollte diese krise halbwegs glimpflich für die eu ausgehen, sollten sich zumindest die ö bürger dringend für eine grundlegende staatsreform, insbesonder der justiz und hier wieder der “nebenerwerbs vfgh” einsetzen.
    die derzeitigen parteien sind wahrscheinlich dazu nicht in der lage und willens, also solltge man sie abwählen.

  3. “Die antragstellenden Parteien hatten es unterlassen, die gegen die Verfassungsmäßigkeit jeder dieser Bestimmungen sprechenden Bedenken im Einzelnen darzulegen”
    Das kann man als formalen Mangel bezeichnen, aber es ist gleichzeitig das größte inhaltliche Problem der Impfgegner:
    Sie können zwar abertausende Stunden darauf verwenden, diverse Diskussionsforen mit wiederkehrenden und nicht zu Ende argumentierten Behauptungen zu fluten auf Demonstrationen hinauszubrüllen.
    Aber wo ihnen der Rechtsstaat die legitime Möglichkeit dazu geboten hätte, konnten sie sich nicht einige Stunden lang eine schlüssige Argumentation überlegen.

    • So schlüssig hätte sie nicht gewesen sein können, dass sie dem “Verfassungsgerichtshof” schlüssig genug gewesen wäre. Aber da wir von Schlüssigkeit reden: Halten Sie es für schlüssig, einem unausgereiften, nicht ausreichend erforschten, wirkungslosen und alles andere als ungefährlichen Impfstoff die Treue zu halten? Ja? Dann tun Sie mir leid.

  4. Das gleiche korrupte Pack beim VfGH wie in Deutschland. Wir erleben den völligen Zusammenbruch der kläglichen Reste des einstigen Rechtsstaates, das ganze Pack gehört wegen Amtsmissbrauch eingesperrt, und das wird in ein paar Jahren auch passieren wenn diese Verbrecherregierung weg ist, und der ganze Irrsinn aufgearbeitet wird.

    Und für die ewigen Covid-Sektenjünger: Aktuelle WHO Daten zeigen einmal mehr: Schweden war eines der Länder mit der geringsten Übersterblichkeit, weit besser als Österreich, jetzt sieht man langsam wie unglaublich Regierung und Medien die ganze Zeit gelogen haben.
    Deutschland hat übrigens eine noch höhere Übersterblichkeit als wir, Berufslügner Lauterbach schwadroniert weiterhin davon, wie gut Deutschland durch die Pandemie gekommen ist. Es ist ein Haufen Lügner und Verbrecher die das angerichtet haben, neben Gesundheit und Menschenwürde auch Demokratie und Rechtsstaat zerstört… diese Irren haben ganze Arbeit geleistet.
    Warten auf Nürnberg 2.0 ….

    • Das gleiche korrupte Pack beim VfGH wie …`
      Man sollte den Förder-, Prämien- wie auch den “Interessensdschungel” durcharbeiten. Vieles, was dort im Argen liegt, ist die Grundlage persönlicher Bereicherung. Plump/derbes Beispiel: “hygiene austria ffp2”!

    • Wie verbissen muss man sein, um so einen Kommentar abzugeben? Beim VfGH können nur Rechtsanwälte Eingaben machen, es ist bizarrer Schwachsinn zu glauben, dass diese Eingaben nicht in Ordnung sind, es ist der übliche Weg wie Schurkenstaaten Kritik am System unterbinden, Deutschland hat es vorgemacht, Österreich schließt sich dieser Vorgangsweise an. Es sind wirklich nur noch völlig Beklopfte die immer noch nicht mitbekommen wie hier Rechtsstaat und Demokratie vorsätzlich und systematisch zerstört wird. Vermutlich gibtst du den Unsinn immer wieder von dir weil du die Wahrheit unerträglich empfindest und einfach aktiv verdrängst, eine langfristige Strategie ist das aber nicht…. irgendwann fällt man dann tief, sehr tief, denn die Realität ändert es nicht.

    • Auch der “Dumme” verdient geschützt zu werden bzw. sollte sich selber schützen können und dürfen. Familienmitglied ist eben nicht jeder.

  5. Schrotteingaben an den VfGH, das war zu erwarten wenn man die Argumente von manchen Leute gehört hat. Oder sind diese falsch formulierten Eingaben auf die “Rechtsberatung” von MFG und FPÖ zurückzuführen? Nicht jeder Wald und Wiesen Anwalt scheint in der Lage zu sein eine ordentliche Eingabe beim VfGH zu machen. Besonders dann nicht wenn ihm die Ideologie den Kopf verdreht hat.

    • Die Antwort an deinen Sektengenossen Samui gilt 1:1 auch für Dich.
      Einfach die Augen zu, irgendwelche aburden Begründungen phantasieren, weiter die Realität verleugnen…. bravo, einfach weitermachen, hier gibt es nichts zu sehen.

    • Der VfGH wurde zum Schutz der Bürger eingerichtet und nicht zum Schutz von Formalismen. Rechtsphilosophievorlesungen scheinen da einige geschwänzt zu haben.

      • 1. Die Impfgegner sind nicht die Bürger.
        2. Zum Schutz der Bürger ist die Exekutive da.
        3. Der Verfassungsgerichtshof schützt die Verfassung.
        4. Wer einem Gesetz Verfassungswidrigkeit unterstellt, muss das schlüssig begründen können. Blöd für alle, die es nicht können, aber leider unvermeidlich.

  6. so mancher bemüht den VfGH und schafft es dann nicht mal die anträge richtig zu formulieren?!

    bwahahaha

    is wohl a da österreichische weg

  7. Das Furchtbare ist, dass NICHT EIN Medium aufschreit!

    Betreffs dieses unausssprechbaren Gerichts!

    Grundrechte sind amtswegig !!! zu wahren, niemand muss diese geltend machen. Eine Grundrechtsbeschwerde wie diese formalrechtlich zurückzuweisen ist sowas von verfassungswidrig.

    Wie lange noch hat Ö unter diesem sog “Verfassungsgericht” zu leiden?

    Herr Dr.Pilz???

    • Die Verfassungskonformität der Impfpflicht wurde vor Inkrafttreten von Verfassungsjuristen eingehend geprüft. Was also wollen sie eigentlich? Nur weil ihnen persönlich die Impfpflicht nicht zusagt, heißt das noch lange nicht, dass sie nicht der Verfassung entspricht. Ich bin mir sogar sehr sicher, dass sie der Verfassung entspricht sonst hätte man so ein heißes Eisen wohl kaum angefasst.

      • >Die Verfassungskonformität der Impfpflicht wurde vor Inkrafttreten von Verfassungsjuristen eingehend geprüft.

        Ja, ja. Vom sog “Verfassungsdienst” des BKA.

        > Ich bin mir sogar sehr sicher, dass sie der Verfassung entspricht sonst hätte man so ein heißes Eisen wohl kaum angefasst.

        Offenbar bist nicht aus Ö und lebst auch nicht hier.

        Ansonsten wüsstest du, dass es nichts, gar nichts Kriminelles in Ö gibt, das es nicht gibt. Also kein >heißes Eisen.

        Es ist trifft mich immer wieder wie leicht das Volk zu ver**schen, zu betrügen, uswusf ist.

        Leb weiter in deiner Blase.

        • Welche der von Ihnen genannten Probleme – Kriminalität, Betrug am Volk “uswusf” – wurden jemals vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts gutgeheißen?
          Oder würfeln Sie da etwas durcheinander?

    • Warum sind Sie als selbstdeklarierte Tierschutz-Aktivistin nicht beim heutigen Thema Tierschutz? Dort rotiert man, Ihre Expertise wird so dringend benötigt und hier laufen Sie leere Kilometer. Ich versteh’s nicht…

    • Auch Pilz ist leider tief im Covid Narrativ Sumpf versunken, Ideologie ist stärker als Wahrheit, das wurde in den letzten beiden Jahren erschreckend sichtbar. Aktuell passiert es mit Impfkampage, Masken und Lockdowns…. niemand gibt zu was offentlichtlich ist, nämlich dass das alles niemals passieren hätte dürfen und schwere Fehler waren die viele Menschen umgebracht haben, stattdessen wird eine Auftragsstudie nach der anderen finanziert um nachträgliche “wissenschaftliche Beweise” zu schaffen…. und die Presse ist viel zu blöd das zu begreifen, und profitiert auch selbst davon und läßt sich weiter kaufen.

  8. Typisch Wahldemokratie. 😀

    Dennoch gilt den ehrenwerten Anwälten Dank und Anerkennung.

    Eigentlich noch ein Interessanter Blickpunkt. Freiberufliche Anwälte aus der Privatwirtschaft setzen sich für Grundrechte ein. Hochbezahlte Höchstrichter, bezahlt mit Steuerngeldern des Volkes, schlagen sich auf die Seite der Autokraten und Schurken.

    • > Hochbezahlte Höchstrichter,

      Es gibt dort auch Frauen!

      Das Ärgste ist, dass sie meinen, dass Grundrechte extra eingefordert werden müssen.

      Dass Ö nach wie vor kein Verfassungsgericht hat, das den Namen verdient – die Mitglieder sind dort NebenjoberInnen und das auch noch ohne jeglichen Unvereinbarkeitsregeln!! So werken dort zB praktizierende !! RAs – ist eine unwürdige Tiefst-Schande.

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