Dienstag, Dezember 10, 2024

Minderjährige Asylwerber: »Nur« 16 Prozent spurlos verschwunden

Minderjährige Asylwerber:

Anfang Mai machte die Meldung Schlagzeilen, drei Viertel der minderjährigen Asylwerber in Österreich seien spurlos verschwunden. Laut parlamentarischer Anfragebeantwortung aus dem Innenministerium und der Asylkoordination Österreich liegt die Zahl der tatsächlich Verschwundenen bei 16 Prozent.

Wien, 24. Mai 2022 | Anfang Mai hatte die Meldung Aufsehen erregt, dass in Europa zwischen 2018 und 2020 rund 18.000 unbegleitete Minderjährige auf der Flucht verschwunden seien. Über Österreich hieß es, es seien von 5.768 unbegleiteten Minderjährigen, die einen Asylantrag gestellt haben, 4.489 spurlos verschwunden. ZackZack hat sich angesehen, was dahintersteckt und mit Katharina Glawischnig von der Asylkoordination Österreich gesprochen, die Expertin für Kinderflüchtlinge ist. Die zentrale Erkenntnis: Wirklich spurlos verschwunden sind nicht über drei Viertel der unbegleiteten Minderjährigen, aber immerhin dürften es um die 16 Prozent sein.

„Um die muss man sich wirklich Sorgen machen“, so Katharina Glawischnig gegenüber ZackZack. Da die Jugendlichen unkoordiniert auf eigene Faust weiterreisten, seien sie erhöhtem Risiko ausgesetzt, Opfer von Menschenhandel und Gewaltdelikten zu werden, so die Expertin.

Großteil taucht innerhalb EU wieder auf

Laut Asyl-Jahresstatistik des Innenministeriums (BMI) gab es 2021 in Österreich 5.605 Asylanträge unbegleiteter Minderjähriger. Laut parlamentarischer Anfragebeantwortung durch Gerald Karner Mitte März 2022 geht hervor, dass in 49 Prozent der Fälle zwischen Jänner und September 2021 das Asylantragsverfahren eingestellt wurde, weil die minderjährigen Antragsteller nicht mehr aufzufinden waren.

Damit sind zwischen Jänner und September 2021 knapp die Hälfte der minderjährigen Asylantragsteller aus Perspektive der österreichischen Behörden erst einmal verschwunden. In der Anfragebeantwortung ist von 1.503 Verschwundenen die Rede. Die Asylkoordination Österreich hat aus Daten verschiedener Anfragebeantwortungen errechnet, dass 2021 insgesamt rund 3.100 unbegleitete Minderjährige aus Österreich verschwunden sind.

Sind minderjährige Asylantragsteller für die österreichischen Behörden nicht mehr auffindbar, werden von der verantwortlichen Stelle Abgängigkeitsanzeigen gemacht, etwa von der Bundesbetreuungsagentur. Die Polizei fahndet dann nach den Abgängigen. Ihre Daten werden in das innerstaatliche Fahndungssystem (EKIS) und in das Schengener Informationssystem (SIS) aufgenommen. In rund 84 Prozent der Fälle haben laut Anfragebeantwortung Karners andere EU-Mitgliedsstaaten mit Österreich Kontakt aufgenommen, weil die Kinder und Jugendlichen dort aufgeschlagen waren. Bedeutet im Umkehrschluss: Von 16 Prozent der aus Österreich Verschwundenen fehlt demnach tatsächlich jede Spur.

Obsorge ab Tag eins ausschlaggebend

Laut Katharina Glawischnig verschwinden die meisten Kinder recht früh im Verfahren. „Sie kommen her, ruhen sich aus und reisen weiter“, sagt sie. In dieser Zeit haben sie keine obsorgeberechtigte Person, an die sie sich wenden können und die sich um ihr Befinden und ihren Verbleib umsieht. Denn laut einem Bericht der Agentur für Europäische Union für Grundrechte (FRA) aus dem Jahr 2021 dauert es in Österreich derzeit durchschnittlich mehr als einen Monat, bis unbegleiteten Minderjährigen eine obsorgeberechtigte Person zur Seite gestellt wird. Österreich bildet damit zusammen mit Frankreich und Luxemburg das Unions-Schlusslicht. Zwar haben EU-Mitgliedsstaaten gesetzlich festgelegt, dass Obsorgeberechtigte so schnell wie möglich zugeteilt werden sollten, aber laut FRA-Bericht haben sie sich keine Fristen gesetzt. Die Europäische Kommission hatte bereits 2016 vorgeschlagen, dass innerhalb von maximal fünf Tagen Obsorgeberechtigte zugeteilt werden sollten.

Anfang Mai einigte sich Justizministerin Alma Zadić mit den Bundesländern darauf, eine „Obsorge ab Tag eins“ anzusteuern. Katharina Glawischnig freut sich über diesen „ersten Schritt in die richtige Richtung“. Wenn unbegleitete Minderjährige ab dem ersten Tag eine obsorgeberechtigte Person an der Seite hätten, seien „nicht nur Asylbehörden im Boot, sondern auch von Anfang an Kinder und Jugendhilfen involviert.“ Das ist laut der Expertin besonders deshalb so wichtig, weil im Asylrecht das Kindeswohl zu kurz kommt, wie eine Studie von UNICEF Österreich und Asylkoordination Österreich 2019 ergeben hat.

(pma)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Pia Miller-Aichholz

    Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich

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