Dienstag, Dezember 10, 2024

Geld gegen Posten? – HC Strache erneut vor Gericht

Das ist eine Unterüberschrift

Unternehmer Siegfried Stieglitz soll sich bei Ex-Vizekanzler HC Strache einen Aufsichtsratsposten erkauft haben. Beide stehen jetzt vor Gericht und streiten die Vorwürfe ab. ZackZack war vor Ort.

Wien, 08. Juni 2022 | „Hier geht es um einen klassischen Fall von Postenkorruption“, sagt die Staatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Sie spricht mit Pathos und sie spricht laut, denn die Akustik im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts ist schlecht.

Der Inhalt ihres umfangreichen Eröffnungsvortrags kommt am Dienstag dennoch an: Der Unternehmer Siegfried Stieglitz soll den ehemaligen FPÖ-Vizekanzler Heinz Christian Strache bestochen haben, um einen Aufsichtsratsposten zu bekommen. Strache wiederum soll sich von ihm durch teure Einladungen und Geldspenden bestechen haben lassen.

Angeklagte sind sich keiner Schuld bewusst

Beide Angeklagte stritten diese Vorwürfe bisher ab und tun das auch vor Gericht. Bei Strache klingt ein resignierter Seufzer in der Stimme durch, als er „nicht schuldig“ sagt. Erst letztes Jahr wurde er nicht-rechtskräftig wegen Bestechlichkeit verurteilt. Weitere Ermittlungsverfahren gegen ihn laufen.

Auf Bestechung und Bestechlichkeit stehen zwischen sechs Monate und fünf Jahre Haft. Während die Staatsanwältin die konkreten Vorwürfe vorträgt, schreibt Strache fast durchgehend in sein Notizbuch. Auch Siegfried Stieglitz, der neben ihm auf der Anklagebank sitzt, zückt den Leuchtstift.

Fakt ist: Stieglitz, ein langjähriger Freund Straches, unterstützte die FPÖ mit Spenden rund um den Nationalratswahlkampf 2017 und wurde 2018 ASFINAG-Aufsichtsrat. Er wurde also Teil des Kontrollgremiums der staatlichen Autobahngesellschaft. Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) berief ihn kurz nach ihrem Amtsantritt im Jahr 2020 allerdings wieder ab.

20.000 Euro am Rechnungshof vorbei

Zurück in den Gerichtssaal: Laut WKStA überwies Stieglitz von Juni bis August 2018 (also in Straches Amtszeit als Vizekanzler) insgesamt 10.000 Euro, gestückelt in 2.000 Euro-Tranchen, an den Verein “Austria in Motion – Verein zur Reform der politischen Kultur in Österreich”.  Spenden ist nicht strafbar, die Umstände sind allerdings interessant: Denn im Ibiza-Video sprach Strache von verdeckten Parteispenden an Vereine, mit denen man die Meldepflicht beim Rechnungshof umgehen könne, auch durch Stückelung.

Bereits vor dem angeklagten Zeitraum spendete Stieglitz auf diese Weise insgesamt 10.000 Euro. Die sind allerdings nicht angeklagt, weil Strache zu dieser Zeit noch nicht Vizekanzler war. Der Unternehmer bestreitet die Spenden nicht. Ihm sei nahegelegt worden, zu stückeln, um die Spenden nicht beim Rechnungshof melden zu müssen. Denn es habe schon “Unternehmer gegeben, die an die FPÖ gespendet und dann massive Probleme bekommen haben, wie die, die ich heute habe”, so Stieglitz, der mit einer losen Handbewegung auf die Situation im Gerichtssaal hinweist.

Bestechungsverdacht: Abmachung und Spende?

Relevant sind seine Spenden für diesen Prozess, weil Strache, Stieglitz und Norbert Hofer (FPÖ) sich im Sommer vor der Nationalratswahl 2017 getroffen haben. Bei diesem Treffen entschloss sich Stieglitz laut WKStA nicht nur dazu, an den FPÖ-nahen Verein zu spenden. Sie sollen auch besprochen haben, welche Funktionen – eventuell ein Aufsichtsratsposten in einem staatsnahen Unternehmen – Stieglitz übernehmen könnte, wäre die FPÖ erst einmal an der Macht.

Das leitet die WKStA aus Chats der Beteiligten ab, in denen immer wieder Bezug auf dieses Gespräch genommen werde. Stieglitz bestreitet, dass es bei dem Gespräch um einen Aufsichtsratsposten ging.

Er bestätigt aber, dass Strache Stieglitz bei dem Treffen bat, an den FPÖ-nahen Verein zu spenden und ihm gleich im Anschluss die Kontodaten schickte. “Wie man das unter Freunden so macht“, kam der Unternehmer dieser Bitte nach, wie er sagt. Stieglitz habe bei dem Treffen im Sommer 2017 den Entschluss gefasst zu spenden, „weil mich mein Freund HC Strache darum gebeten hat“, sagt Stieglitz mit Betonung auf jedem einzelnen Wort.

Nichts anderes, und schon gar kein Postenkauf, sei der Grund gewesen. Doch die ersten Spenden (diejenigen, die nicht angeklagt sind) tätigte er nicht nach dem Treffen, sondern erst Monate später: zwei Tage vor der Nationalratswahl.

Richterin Mona Zink will wissen, warum. Er habe es vergessen und kurz vor der Wahl sei es ihm wieder eingefallen, meint Stieglitz. Der Verwendungszweck der Spenden lautete: „wie vereinbart“. Einen Tag vor der Wahl informierte Stieglitz Strache in einer Chatnachricht, dass er gespendet habe. Einen Tag nach der Wahl folgten dann erneute Tranchen.

Stieglitz an Strache: “Abmachungen einhalten”

Im Dezember 2017, einen Tag nach der Angelobung von Strache als Vizekanzler und Norbert Hofer als FPÖ-Verkehrsminister, kam Stieglitz bei einer Weihnachtsfeier der FPÖ mit Hofer ins Gespräch. Hofer stellte dem Unternehmer in Aussicht, ihn zum Aufsichtsrat in einem staatsnahen Unternehmen zu machen, das dem Verkehrsministerium untersteht. “Dich brauche ich in einem Aufsichtsrat, hat er zu mir gesagt”, erzählt Stieglitz. Hier war zum ersten Mal von einem Aufsichtsratsposten die Rede, betont Stieglitz und nicht bei dem Treffen im Sommer. Er ortet tendenziöse Ermittlungsarbeit bei der WKStA. Die Ermittlungen gegen Norbert Hofer sind mittlerweile eingestellt.

Einen Monat später, im Jänner 2018, so die Staatsanwältin der WKStA, schrieb Stieglitz an Strache, er solle bitte mit Hofer wegen des Aufsichtsratpostens sprechen, so wie von ihnen drei “im Sommer besprochen und geplant”. Drei Tage später lud er Hofer und Strache und deren Frauen zu einem teuren Essen ein. Im Endeffekt nahmen die beiden die Einladung aber nicht an. Stieglitz wendet ein, dass er diese Einladung schon Monate vorher ausgesprochen habe und zu dem Zeitpunkt nur daran erinnert habe.

Zwei Wochen später urgierte Stieglitz erneut in einem Chat und erinnerte Strache: “Abmachungen sollen eingehalten werden.” Er habe die Weihnachtsfeier gemeint, sagt Stieglitz dazu. Für ihn sei das Gespräch mit Hofer eine Zusage gewesen, 2017, bei dem Gespräch im Sommer, habe es keine Abmachung gegeben. Strache wurde laut WKStA nach dieser Nachricht jedenfalls aktiv und nahm Kontakt mit Hofers Kabinettschef auf, dem Stieglitz dann seinen Lebenslauf übermittelte. Wenige Wochen später, im März 2018 wurde er Aufsichtsrat bei der ASFINAG.

Foto: ZZ/Stefanie Marek

Verteidiger: Freundschaftsdienst statt Bestechung

Strache-Anwalt Johann Pauer beginnt seine Verteidigung mit einem Vortrag über den Tatbestand der Bestechlichkeit und hat dafür extra eine Power Point-Präsentation vorbereitet. Sein Fazit: Sein Mandant könne gar nicht bestochen worden sein, denn für die Ernennung in den Aufsichtsrat wäre der Vizekanzler gar nicht zuständig gewesen.

Und er weist darauf hin: Sobald es um Freundschaft gehe, könne das Motiv für die Einladungen und die Spenden ein Freundschaftsdienst und nicht ein kriminelles Motiv gewesen sein. “Was definiert eine Freundschaft?”, fragt er das Gericht dann. Es komme nicht darauf an, wie oft man sich sehe, sondern darauf, dass Freunde füreinander da sind, wenn man sie braucht. Die Einladungen als Bestechung auszulegen sei absurd: Freunde laden sich eben gegenseitig ein.

Auch Stieglitz-Anwalt Andreas Pollak hat eine Power Point-Präsentation vorbereitet. Sie soll untermauern, wie gut sein Mandant für den Aufsichtsratsjob geeignet war. Ob Stieglitz nun ein guter Aufsichtsrat war oder nicht, spiele aber keine Rolle, so die WKStA. Das tue für eine Bestechung nichts zur Sache.

Keine Fantasie für Korruption

Weiters führt Pollak an, dass weder Spenden noch Einladungen gesetzeswidrig sind. “Hier ist nichts passiert”, sagt der Anwalt und so seine Argumentation: Wenn Hofer sich bestochen gefühlt hätte, dann hätte er Stieglitz ja wohl nicht weiter Aufsichtsrat sein lassen. Denn “dann hätte er ja einen korrupten Aufsichtsratsbeamten nicht abberufen und das kann ich mir schlichtweg nicht vorstellen”. Die Präsentation zeigt auch Screenshots von Nachrichten zwischen Strache und Stieglitz, die ihre enge Freundschaft beweisen sollen.

Während der Präsentationen der Verteidiger schauen Strache und Stieglitz interessiert auf die Folien. Stieglitz selbst erzählt bei seiner Befragung mit sanfter Stimme von gemeinsamen Erinnerungen in dessen Haus in Südfrankreich, wo die beiden Geschirr abgewaschen und mit den Kindern gespielt hätten. Ihre Verteidiger sind sich einig: Die Anklage beruhe auf der Fehlinterpretation von Chats und reinen Vermutungen.

Geburtstagseinladung nach Dubai

Gemeinsame Urlaube seien als gute Freunde nicht unüblich gewesen. Stieglitz findet es “lebensfremd”, dass er jemanden, mit dem er seit Jahren befreundet ist, plötzlich nicht mehr einladen dürfe. Denn nicht nur ein teures Abendessen ist in der Anklage enthalten. Die WKStA beurteilte auch die Einladung von Stieglitz an Hofer und Strache, 2019 zu Stieglitz‘ Geburtstagsfeier nach Dubai zu fliegen, als versuchte Bestechung. Stieglitz soll den Flug für jeweils 3.000 Euro angeboten haben. Die beiden traten die Reise dann nicht an, Strache hatte aber ursprünglich zugesagt.

“Ich habe nicht den Vizekanzler und den Minister eingeladen, sondern meine Freunde HC und Norbert”, sagt Stieglitz dazu. Schon bei seinem Eingangsstatement hatte er mit gefalteten Händen angekündigt, alle Vorwürfe aus dem Weg zu räumen. Fünf weitere Prozesstage sind angesetzt. Am Mittwoch wird HC Strache befragt werden, am Freitag dann Norbert Hofer.

(sm)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Stefanie Marek

    Redakteurin für Chronik und Leben. Kulturaffin und geschichtenverliebt. Spricht für ZackZack mit spannenden Menschen und berichtet am liebsten aus Gerichtssälen.

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