Freitag, Februar 7, 2025

Gesperrt: Grauenhafte Zustände in AMA-Schweinestall

Das ist eine Unterüberschrift

Wieder haben Tierschützer Horror-Haltungsbedingungen in einem Schweinemast-Betrieb aufgedeckt, der ein AMA-Gütesiegel führte. Die AMA sperrte den Betrieb. 

Korneuburg, 24. Juni 2022 | Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) zeigte einen Schweinemastbetrieb im niederösterreichischen Korneuburg wegen grober Missstände an. Der VGT bezeichnete die dortigen Zustände als “katastrophal” und sprach von “zahllosen toten Tieren in verschiedenen Verwesungsstadien”.

Am Donnerstag ist der Betrieb gesperrt worden, das bestätigt die Agrarmarkt Austria (AMA), deren Gütesiegel der Betrieb bisher getragen hatte.  Gesperrt bedeutet, es dürfen vom Betrieb momentan keine Tiere verkauft werden, die unter dem AMA-Gütesiegel stehen.

Tote und verweste Schweine im Stall

Zuletzt war der Betrieb im Jahr 2020 kontrolliert worden. Zu diesem Zeitpunkt sei alles in Ordnung gewesen, so die AMA. Sie kontrolliert Betriebe jährlich, wenn es keine Beanstandungen gibt, kann es aber sein, dass bis zu drei Jahre lang nicht kontrolliert wird.

Foto: VGT.at – Der VGT dokumentierte mehrere halbverweste Kadaver zwischen den lebenden Schweinen. 

ORF Niederösterreich zufolge hat der Betreiber der Mast mit einer schriftlichen Stellungnahme reagiert. Eine unangekündigte Kontrolle sei durch die Amtstierärztin erfolgt, “wir konnten verordnete Maßnahmen unmittelbar umsetzen”. Es seien keine toten Tiere vorgefunden worden. Gemeinsam mit dem Betreuungstierarzt und den zuständigen Behörden will der Betreiber die Vorwürfe “restlos aufklären”.

VGT: Kontrollsystem der AMA versagt

Der VGT übt in einer Aussendung starke Kritik an der AMA: “Wenn derart verweste Schweineleichen in den Gängen liegen und nicht auffallen, versagt das Kontrollsystem total. Wer solche Betriebe unter einem Gütesiegel vermarkten lässt, der darf nicht die Kriterien der österreichweit gültigen Haltungskennzeichnung alleine bestimmen können.”

Damit meint der VGT die am Freitag bevorstehende Verhandlung über die Festlegung einer Haltungskennzeichnung von Tierprodukten. Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) verhandelt dort mit dem Lebensmitteleinzelhandel. Die Schweinebranche stützt sich dabei auf Kriterien, die von der AMA erarbeitet wurden.

VGT-Obmann Martin Balluch sagt auch im Angesicht des aktuellen Skandals dazu: Die Haltungskennzeichnung muss objektiv sein und die Belastung der Tiere unter den jeweiligen Haltungssystemen widerspiegeln. Die AMA ist nicht die geeignete Institution, solche Kriterien ohne Mitsprache von Tierschutzorganisationen zu erarbeiten.

Die AMA selbst sagte dazu in einer Aussendung allerdings, dass Tierschützer in den Prozess zur Erarbeitung der Kriterien mit eingebunden seien.

AMA will mehr kontrollieren

Die AMA distanzierte sich am Freitag außerdem nach einer von ihr durchgeführten Kontrolle bei dem betreffenden Betrieb in einer Aussendung von den dortigen Zuständen. Finanzielle Sanktionen werden folgen, kündigt die AMA an.

Außerdem wolle sie ihr Kontrollsystem nachschärfen. Man will öfter als wie bisher nur einmal jährlich kontrollieren und die Kontrollen auch nicht mehr im Vorhinein ankündigen. Die AMA bezeichnet Fälle wie diese als “Ausnahmesituationen”. Erst im April machte ein Kärntner Schweinebetrieb mit Missständen Schlagzeilen. Die AMA hatte auch ihm das Gütesiegel im Nachhinein entzogen.

Generalproblem Vollspaltenböden

Auch wenn die Zustände in dem Korneuburger Betrieb extrem sind, sind die Vollspaltenböden in den restlichen Betrieben um weniges besser, meint der VGT. Auch hier gebe es hohe Todeszahlen, so Obmann Martin Balluch: Normalerweise verschwinden die verstorbenen Schweine in geschlossenen Behältern und werden von der Tierkörperverwertung abgeholt. Wenn sie aber liegen bleiben, wie in diesem Betrieb, dann wird erst das Ausmaß dieses sinnlosen und qualvollen Sterbens offensichtlich.

Dank der ehemaligen Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) verbietet die Regierung Vollspaltenböden auch in Zukunft nicht. Die “Änderung”: Ab 2023 werden nur mehr Neubauten von Betrieben zugelassen, die einen bis zu 20 Prozent größeren Platz pro Schwein anbieten und einen „Liegebereich“ vorsehen. Auch hier werden allerdings Vollspaltenböden erlaubt bleiben.

(sm/apa)

Titelbild: VGT.at

Autor

  • Stefanie Marek

    Redakteurin für Chronik und Leben. Kulturaffin und geschichtenverliebt. Spricht für ZackZack mit spannenden Menschen und berichtet am liebsten aus Gerichtssälen.

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