AK:
Die starke Teuerung zieht weite Kreise und dürfte sich jenseits von Energie und Nahrungsmitteln auch auf die Gebühren von Mobilfunkern empfindlich auswirken. Für das kommende Jahr rechnet die Arbeiterkammer (AK) in diesem Segment mit deutlichen Preiserhöhungen.
Wien, 05. Juli 2022 | Von den Steigerungen betroffen sein könnten nicht nur Grundgebühren, sondern auch Servicegebühren, möglich sei dies wegen Wertsicherungs- und Indexanpassungsklauseln in Handyverträgen, schreibt die AK am Dienstag.
“Noch ist es am Mobilfunkmarkt eher ruhig. Doch im nächsten Jahr wird der Inflationshammer bei vielen Handynutzer:innen kräftig zuschlagen aufgrund der hohen Teuerung” heißt es in der Aussendung.
2023 werden Gebühren in die Höhe geschraubt
Die drei großen Anbieter Drei, Magenta und A1 würden nämlich in ihren Verträgen seit mehreren Jahren Indexklauseln für Grundgebühren, aber teils auch für Servicepauschalen und andere Leistungen verankern. Diese Klauseln würden dann schlagend, wenn die Inflation einen bestimmten Schwellenwert erreicht. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund von Preiserhöhungen gebe es bei Bestehen einer solchen Klausel nicht, so die AK unter Bezugnahme auf ein OGH-Urteil dazu.
Wegen der geringen Inflation der vergangenen Jahre sei das bisher kein großes Thema gewesen, wegen der nun rasant steigenden Preise dürften die Anbieter ihre Gebühren 2023 aber deutlich nach oben schrauben, erwartet die AK. Verbrauchern empfiehlt sie daher, ihre Verträge auf derartige Klauseln zu überprüfen. Alternativanbieter wie Spusu, Hot oder Yesss hätten meist keine Indexierung in den Verträgen und würden auch keine Servicepauschalen verrechnen. Eine Option sei auch, zu Beginn 2023 einen neuen Handyvertrag abzuschließen, denn dann könnten die Preise erst 2024 erstmals an die Inflation angepasst werden.
(apa/bf)
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