Thomas Schmid weigert sich seit Monaten beharrlich, in den U-Ausschuss zu gehen. Mittlerweile lebt er im Ausland. Nun greift der U-Ausschuss zu seinem drastischsten Mittel.
Wien, 13. Juli 2022 | Der ÖVP-Korruptions-Ausschuss hat angekündigt, dass am Donnerstag mit den Stimmen aller Fraktionen ein Antrag auf polizeiliche Vorführung von Ex-BMF-Generalsekretär und Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid beschlossen werden soll. Der Antrag liegt ZackZack vor. Der Polizei wird darin angeordnet, Schmid für seine Befragung vorzuführen.
Neben Beugestrafen ist eine polizeiliche Vorführung die höchste Sanktionsmöglichkeit, die der U-Ausschuss gegenüber Auskunftspersonen hat, wenn diese sich der Befragung ohne ausreichendem Grund entziehen.
Ins Ausland abgesetzt
Schmid war bereits mehrfach vor den U-Ausschuss geladen worden, hatte sich allerdings stets entzogen. Im Februar war bekannt geworden, dass Schmid seinen Wohnsitz nach Amsterdam verlegt hat. Um Auskunftspersonen sanktionieren zu können, müssen diese ihren Wohnsitz in erster Linie in Österreich haben.
Trotzdem ordnet der U-Ausschuss jetzt an, „Zwangsgewalt in erforderlichem und angemessenem Ausmaß anzuwenden“, um Schmid zur Befragung vorzuführen. Ein Zugriff im Ausland ist nicht möglich, aber sollte Schmid aus irgendeinem Grund nach Österreich kommen, sind die Behörden nun angehalten, ihn dann auch festzuhalten – bis zum nächstmöglichen, auf die Festsetzung folgenden U-Ausschuss-Termin.
Als frühestmöglicher Termin ist in dem Schreiben der 6. September 2022 angeführt. Ersatzweise sind alle anderen Termine von Herbst bis Dezember angeführt, an denen der U-Ausschuss wohl tagen wird. Schmid soll zu allen vier Beweisthemen befragt werden.
(pma)
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