Das 2018 von der FPÖ veröffentlichte Werbevideo, in dem “Ali” und “Mustafa” E-Card-Missbrauch und von Beate Hartinger-Klein “Schummeln” unterstellt wird, war laut Verfassungsgerichtshof diskriminierend und daher gesetzwidrig.
Wien, 23. Juli 2022 | Ein 2018 von der FPÖ veröffentlichtes Werbevideo, in dem zwei Animationsfiguren namens “Ali” und “Mustafa” der Missbrauch von E-Cards unterstellt wird, war laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) diskriminierend und daher gesetzwidrig, berichtet der “Standard” in seiner Wochenendausgabe. Das Video ziele “vorrangig darauf ab, einer Gruppe ‘fremder Menschen’ pauschal sozial schädliches Verhalten zu unterstellen”, so die Begründung des Höchstgerichts.
Das Video mit dem Fez-tragenden “Ali”, der sich mit der E-Card seines Cousins “Mustafa” beim Zahnarzt behandeln lassen will, warb für die FPÖ-Initiative für E-Cards mit Passfoto. Dadurch sollte verhindert werden, dass “jene sich in unser Sozialsystem schummeln, die keine Versicherung bezahlt haben”, erklärte die damalige Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) in dem Spot, der auf dem FPÖ-eigenen Kanal “FPÖ-TV” und auf Facebook gezeigt wurde.
VfGH: Diskriminierung
2019 hatte laut dem “Standard”-Bericht bereits die Medienbehörde Komm Austria festgestellt, dass das Video wegen Diskriminierung das AV-Mediendienste-Gesetz (AMD-G) verletze. Die Entscheidung sei dann vom Bundesverwaltungsgericht im Wesentlichen bestätigt worden, dieses grenzte die Diskriminierung aber auf ethnische Herkunft ein. Nun hat der VfGH festgestellt, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verfassungskonform war und die Meinungsfreiheit nicht verletzt habe.
(apa/red)
Titelbild: Screenshot/FPÖ TV