Samstag, April 20, 2024

FPÖ-»Ali-Mustafa-Video« laut Höchstgericht gesetzeswidrig

Das 2018 von der FPÖ veröffentlichte Werbevideo, in dem “Ali” und “Mustafa” E-Card-Missbrauch und von Beate Hartinger-Klein “Schummeln” unterstellt wird, war laut Verfassungsgerichtshof  diskriminierend und daher gesetzwidrig.

Wien, 23. Juli 2022 | Ein 2018 von der FPÖ veröffentlichtes Werbevideo, in dem zwei Animationsfiguren namens “Ali” und “Mustafa” der Missbrauch von E-Cards unterstellt wird, war laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) diskriminierend und daher gesetzwidrig, berichtet der “Standard” in seiner Wochenendausgabe. Das Video ziele “vorrangig darauf ab, einer Gruppe ‘fremder Menschen’ pauschal sozial schädliches Verhalten zu unterstellen”, so die Begründung des Höchstgerichts.

Das Video mit dem Fez-tragenden “Ali”, der sich mit der E-Card seines Cousins “Mustafa” beim Zahnarzt behandeln lassen will, warb für die FPÖ-Initiative für E-Cards mit Passfoto. Dadurch sollte verhindert werden, dass “jene sich in unser Sozialsystem schummeln, die keine Versicherung bezahlt haben”, erklärte die damalige Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) in dem Spot, der auf dem FPÖ-eigenen Kanal “FPÖ-TV” und auf Facebook gezeigt wurde.

VfGH: Diskriminierung

2019 hatte laut dem “Standard”-Bericht bereits die Medienbehörde Komm Austria festgestellt, dass das Video wegen Diskriminierung das AV-Mediendienste-Gesetz (AMD-G) verletze. Die Entscheidung sei dann vom Bundesverwaltungsgericht im Wesentlichen bestätigt worden, dieses grenzte die Diskriminierung aber auf ethnische Herkunft ein. Nun hat der VfGH festgestellt, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verfassungskonform war und die Meinungsfreiheit nicht verletzt habe.

(apa/red)

Titelbild: Screenshot/FPÖ TV

Anja Melzer
Anja Melzer
Hält sich für die österreichischste Piefke der Welt, redet gerne, sehr viel und vor allem sehr schnell, hegt eine Vorliebe für Mord(s)themen. Stellvertretende Chefredakteurin. Sie twittert unter @mauerfallkind.
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34 Kommentare

  1. Der Zuzug in die Sozialsysteme hält aktuell ungebrochen an. Es bleibt daher sozialpolitisch äusserst spannend.

  2. Läuft derzeit ziemlich gut bei der FPÖ. Jetzt sorgt auch der VfGH für Rückenwind mi einem 4 Jahre alten Thema das die FPÖ in den letzten 2 Jahren nur schaumgebremst propagiert hat. Rechtzeitig zum Wahlkampf wird es kostenlos in allen Zeitungen aufgewärmt und das von einer Institution die in 2G-Lockdowns keine Diskriminierung sah. Jetzt fehlt nur noch die Frage, ob die drohenden Überlastungen des Gesundheitssystems vielleicht mit dem Sozialmissbrauch der letzten 20 Jahre zu tun haben könnte?

  3. Mich würde ja interessiere was Miss Piggy jetzt macht?
    (Sitzt wahrscheinlich im Bundesasylamt und schikaniert Asylwerber.)

  4. Wem nützen Erkenntnisse oder Entscheidungen nach VIER Jahren, dieser VfGH ist an Lächerlichkeit ob des Arbeitstempos nicht mehr zu überbieten.
    Das alles passt zu unserem kaputten Staat, was funktioniert überhaupt noch, fragt man sich. Wir haben die Klimakrise, Coronakrise, Energiekrise, ein kaputt gespartes Bundesheer, Gesundheitswesen, Bildungswesen, Krieg in der Ukraine, Teuerungskrise eine unfähige EU. Wenn man sich diese ganzen Szenarien vor Augen hält, kommt man unwillkürlich zu dem Schluß,
    das uns vollkommen vertrottelte Politiker europaweit in den letzten Jahrzehnten in die Scheiße geritten haben. Ich habe leider keine Lösung für die anstehenden Probleme parat, aber eines weiß ich ganz bestimmt, die Macrons, Scholz, Baerböcke, Nehammers, Van der Leyen usw. werden die Scheiße noch weiter steigern. Europa sandelt ab nicht nur Österreich, um den ehemaligen Wirtschaftskämmerer Leitl zu zitieren.

    • Genau lesen: Der VfGH hat nur ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bestätigt.
      Leider fehlen in dem Bericht ein paar Details: Wieso kam diese Sache überhaupt zum VfGH? Welche Konsequenzen hätte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes für die Urheber des Videos, die FPÖ? Ich vermute, irgendeine Verwaltungsstrafe und eine Verfügung, das Video offline zu nehmen. Die FPÖ hat das Urteil dann wohl beim VfGH wegen Einschränkung der Meinungsfreiheit eingeklagt.
      Also auf die Frage, wem nützt dieses Erkenntnis nach so langer Zeit: Im weitesten Sinne (sehr idealistisch gesprochen) dem Steuerzahler, weil die Strafzahlung nicht zurückgezahlt werden muss.

  5. Also wenn ich ein Werbevideo mache, sagen wir zum Beispiel für unverschuldet in Not geratene Volksverhetzer, die sich im Urlaub um Kopf und Kragen geredet haben, dann achte ich peinlich darauf, keine Klischees zu bedienen:
    https://www.youtube.com/watch?v=_K5Dfk1g15U
    Mich wundert, dass die FPÖ so lange gebraucht hat, die korrekte Inanspruchnahme der Meinungsfreiheit herauszufinden.

  6. Wird jetzt keinen überraschen von den Blauen. Sie werden jedoch auch nicht groß überlegt haben ob Diskriminierung kulturfremder Ethnien nun gesetzeskonform ist oder nicht. Klar ist aber, dass sie sich ihr Grundbedürfnis, solches bei jeder sich bietenden Gelegenheit umzusetzen, bestimmt nicht nehmen lassen. Geht es ja auch um den Auftrag ihre Anhängerschaft, für die Fremdenfeindlichkeit so was wie ein Grundrecht ist, standesgemäß zu bedienen.

  7. “Wir alle waren bloß Menschen, bevor die Rasse uns teilte, die Religion uns trennte, die Politik uns separierte und das Geld uns klassifizierte.” (Quelle unbekannt)

  8. “…einer Gruppe ‘fremder Menschen’ pauschal sozial schädliches Verhalten zu unterstellen”

    Ich gehe jetzt so weit…damit reproduziert man die Kernannahme aller rassistischen Ideologien – nämlich, das es objektiv identifizierbare menschliche “Rassen” gibt.

    Es ist biologisch und vielfach wissenschaftlich widerlegt, das es menschliche Rassen gibt. Zwischen physiologischen Eigenschaften existiert keine Wechselbeziehung zu spezifischen Kulturen.
    Kultur ist immer erlernt!

    Die Fpö hat keine oder nur eine Kultur!? Zum speiben.

  9. 2018 wurde dieses Video abgespielt und Entscheidung ist erst jetzt gefallen. VfGH entscheidet einfach zu langsam.

    Die politische Besetzung im VfGH ist auch höchst Problematisch. Dieser gehört mit unabhängigen Personen besetzt.

    Was unsere First Lady mit Verfassungsrichter Rami aufführt ist auch nur noch widerlich und gehört verboten.

    • Nein, die Entscheidung war schon längst da, von der Medienbehörde dem Bundesverwaltungsgericht. Der VfGH hat diese Urteile jetzt nur bestätigt.

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