Das Wiener Oberlandesgericht hat ein mangelhaftes Urteil aufgehoben, wonach die Republik Österreich keinen Schadenersatz an eine vom Corona-Ausbruch in Ischgl betroffene Person zahlen muss.
Ischgl/Wien, 25. Juli 2022 | Wegen Feststellungsmängeln hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) ein erstinstanzliches Urteil in der Causa Ischgl aufgehoben. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hatte die Klage eines deutschen Urlaubers auf Schmerzengeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie Verdienstentgang abgewiesen. Das OLG hat den Fall daher zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung ans Landesgericht für Zivilrechtssachen zurückverwiesen.
Dutzende Klagen anhängig
Zwei Klagen gegen die Republik im Fall des Corona-Hotspots Ischl waren im Dezember 2021 abgewiesen worden mit der Begründung, das Epidemiegesetz würde die allgemeine Volksgesundheit schützen, aber nicht bestimmte Einzelpersonen. Der Republik sei kein schuldhaftes oder rechtswidriges Verhalten anzulasten. Es sind Dutzende weitere Klagen anhängig.
Beschleuniger für die erste Corona-Welle
Der Tiroler Wintersportort Ischgl war im März 2020 international in die Schlagzeilen geraten. Den Behörden und der Politik wurde vorgeworfen, den Corona-Ausbruch nicht ernst genug genommen und dadurch Menschen gefährdet zu haben – alles für den Profit, den der Wintertourismus bringt. Touristen hätten dadurch das Virus aus Ischgl in diverse europäische Länder getragen und maßgeblich zur Verbreitung von Corona beigetragen.
(apa/pma)
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