Freitag, März 29, 2024

OLG hebt Ischgl-Urteil auf

Das Wiener Oberlandesgericht hat ein mangelhaftes Urteil aufgehoben, wonach die Republik Österreich keinen Schadenersatz an eine vom Corona-Ausbruch in Ischgl betroffene Person zahlen muss. 

Ischgl/Wien, 25. Juli 2022 | Wegen Feststellungsmängeln hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) ein erstinstanzliches Urteil in der Causa Ischgl aufgehoben. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hatte die Klage eines deutschen Urlaubers auf Schmerzengeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie Verdienstentgang abgewiesen. Das OLG hat den Fall daher zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung ans Landesgericht für Zivilrechtssachen zurückverwiesen.

Dutzende Klagen anhängig

Zwei Klagen gegen die Republik im Fall des Corona-Hotspots Ischl waren im Dezember 2021 abgewiesen worden mit der Begründung, das Epidemiegesetz würde die allgemeine Volksgesundheit schützen, aber nicht bestimmte Einzelpersonen. Der Republik sei kein schuldhaftes oder rechtswidriges Verhalten anzulasten. Es sind Dutzende weitere Klagen anhängig.

Beschleuniger für die erste Corona-Welle

Der Tiroler Wintersportort Ischgl war im März 2020 international in die Schlagzeilen geraten. Den Behörden und der Politik wurde vorgeworfen, den Corona-Ausbruch nicht ernst genug genommen und dadurch Menschen gefährdet zu haben – alles für den Profit, den der Wintertourismus bringt. Touristen hätten dadurch das Virus aus Ischgl in diverse europäische Länder getragen und maßgeblich zur Verbreitung von Corona beigetragen.

(apa/pma)

Titelbild: APA Picturedesk

Pia Miller-Aichholz
Pia Miller-Aichholz
Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich
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21 Kommentare

  1. Grundsätzlich bin ich ja der Meinung, dass sich die Pandemie nicht aufhalten hätte lassen.
    Großes Aber: Dass einige davon betroffen waren, und das im Endeffekt letal, hätte verhindert werden können. “Nixfalschgemacht Tilg” und “Alles richtiggemachtPlatter” und SeilbahnHörl” haben Glück, dass wir alle zahlen müssen, denn wenn ihnen nicht nur die Verluste des Tourismus sondern auch die entsprechenden Klagszahlungen aufgebrummt würden, wär eine rostige noch das geringere Übel.

  2. Dagegen hat der OGH bestimmt, dass es keine Amtshaftungsansprüche gibt, wenn der Gesundheitsminister Betriebe grundlos, also ohne Begründung, sondern einfach willkürlich, schließt. Vom demokratischen Rechtsstaat zur Diktatur ist es ein kleiner Schritt und ein wichtiges Glied in dieser kurzen Kette ist die Justiz. Anstatt die Bevölkerung vor einer übergriffigen verfassungsbrechenden Regierung zu schützen, wird diese tatkräftig unterstützt. Dazu bedient man sich haarsträubendster Rechtfertigungen wie uns der VfGH seit einiger Zeit beweist. Dort gilt offenbar: Österreicher zuletzt.

    • Der Gesundheitsminister schließt keinen Betrieb grundlos. Warum sollte er das tun? Und nur weil sie glauben, dass er das getan hat, ist das noch lange kein Grund, dass der VfGH zu einem Urteil kommen muss das ihre Zustimmung findet. Bleiben sie mal auf dem Teppich.

      • Wenn er keine Begründung hat, war es grundlos. Wenn der VfGH bei Grundrechtseinschränkungen und Verfassungswidrigkeiten einzig Normprüfungen durchführt, ist er obsolet. Das kann man dann auch einen Affen machen lassen.

        • Vielleicht wärs ja auch eine Hilfe, nicht jeden Schas vor den VfGH zu bringen, unter dem Motto: “Nein, nein eine Maske trag ich nicht….” ? Viele der Eingaben während der Pandemie waren einfach lächerlich. Wenn der Gesundheitsminister einen Betrieb schließt dann hat er dafür eine gesetzliche Grundlage. Wenn diese gesetzliche Grundlage Verfassungskonform ist, was wollen sie dann noch? Die Verfassung ändern damit sie ihrem Weltbild und ihrer politischen Ausrichtung entspricht? Sind wir dann dort wo das Recht der Politik zu folgen hat????? Nein Danke ohne mich!!!!

          • Nachdem Masken schwer gesundheitsschhädlich sind (siehe Arbeitsrecht und Arbeitsinspektorat), und der VfGH im Gegensatz zu echten Demokratien hier die einzige Institution ist, die dieser Regierung Einhalt gebieten könnte, bleibt eben nichts anderes übrig, als sich an diesen Verein zu wenden.
            Der VfGH hat, wie jedes Gericht, die Möglichkeit einer Beweisaufnahme, für jeden einzelnen Fall. Ein Gericht, das nur eine Seite anhört, nach dem Motto, “danke, der Kläger hat mich bereits überzeugt”, gehört auf den Müllhaufen der Geschichte, denn dort hats das schon oft gegeben. Dieses angebliche Recht folgt der Politik, auch wenn Sie das nicht sehen können. Wir sind nämlich genau da, wo sie behaupten “Danke, ohne mich”.

          • Masken sind das einzige, das wirklich schützt!!!!
            Aber Wurscht, schießen sie sich eine rostige innen Kopf, beschweren sie sich dann, dass der Staat sie nicht geschützt hat und …
            Stinrngreif!!!

          • Ich setze lieber eine “gesundheitsschädliche” Maske auf und bekomme Fliegerohren als dich, vielleicht mit tödlichen Ausgang, anzustecken.

    • Genau da liegt der Hase im Pfeffer, wie man so schön sagt: “Grundlos”
      In dem Moment wo es um eine eventuell lebensbedrohliche Krankheit geht, trifft GRUNDLOS nicht mehr zu. Niemand konnte abschätzen, wie sich das entwickelt und wen es wirklich betrifft.
      Und Schwachsinn(c/o Lauda): Österreich zuletzt. Lachhaft!

    • Blaues Geschwätz, der letzte Satz.
      Nachdem es bekanntlich Reisewarnungen für Österreich und viele weitere Länder gab und sowieso keiner mehr gekommen ist, wann hätten Sie denn ihren Betrieb zu gesperrt, wenn sie zahlungsunfähig gewesen wären oder doch früher?
      Wie viele Hilfen haben sie kassiert?

  3. Hunderte Atteste hat der Dorfarzt ausgestellt, Nach fiebermessen, Person sei gesund und hätte nie kontakte zu infizierte gehabt, und so hunderte trotz quatantäne die Ausreise ermöglicht, Personal musste trotz positiva und symtome wie Fieber arbeiten gehen….
    Der Arzt arbeitet bis heute…

    • Im Gegensatz zu diesem Artzt musste die Ärztin die sich mit Corona Leugner angelegt hat, ihre Praxis schließen.
      Unfassbar.

  4. Da sind Leute nichtsahnend zum Schifahren hingefahren und anschließend nach Hause gefahren und gestorben. Na wenn das keine Konsequenzen hat für die Verantwortlichen, was sonst?

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