Die neue Corona-Verordnung wirft für die Praxis einige Fragen auf. Im Gesundheits- und Pflegebereich weiß man teils schon genau, wie man weitermacht, teils muss das noch geklärt werden.
Wien, 1. August 2022 | Mit Montag gilt die neue Corona-Maßnahmen-Verordnung. Was bisher für Spitalspersonal galt, gilt nun für alle Arbeitnehmer: Sie dürfen auch mit einem positiven Test arbeiten gehen, wenn sie keine Symptome haben und sich arbeitsfähig fühlen. Gesundheitseinrichtungen haben von dieser Möglichkeit bisher kaum Gebrauch gemacht. ZackZack hat bei den Krankenhausträgern nachgefragt, ob sich mit der neuen Verordnung etwas für ihre Mitarbeiter ändern wird und ob künftig infizierte Besucher zugelassen werden.
Alles beim Alten in Wien, Oberösterreich und Steiermark und Vorarlberg
In Wien und Oberösterreich ist soweit alles klar: Positiv getestete Mitarbeiter werden nach wie vor nicht zur Arbeit kommen dürfen. „Eine weitere Ausbreitung von Covid-Infektionen insbesondere auch unter den Mitarbeiter*innen des Wiener Gesundheitsverbundes soll verhindert werden. Das dient dem Erhalt der systemkritischen Infrastruktur“, hieß es dazu vom Wiener Gesundheitsverbund (WIGEV) auf ZackZack-Anfrage.
Wer keine Symptome hat, wird, sofern möglich, aus dem Homeoffice arbeiten. Ärzte des WIGEV können etwa auch telefonische Beratungen anbieten. Auch die Oberösterreichische Gesundheitsholding (OÖG) wird positive Mitarbeiter maximal aus dem Homeoffice arbeiten lassen, etwa Verwaltungsmitarbeiter. Aber von dort hieß es gegenüber ZackZack auch: „Wer krank ist, ist krank.“ Grund für die Entscheidung ist, dass „unsere Infrastruktur besonders schützenswert ist“.
Die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGES) hält auf Anfrage fest, dass bisher nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht worden sei, positive Mitarbeiter arbeiten zu lassen. Auch künftig werde das nicht geschehen.
Die Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) wird vorerst ebenfalls weiterhin keine positiv getesteten Mitarbeiter einsetzen, “aufgrund der aktuellen Infektionslage – und des damit verbundenen geringen coronabedingten Personalausfalls”, hieß es gegenüber ZackZack. Neben den gesetzlichen Vorschriften fließe immer noch die eigene Risiko-Abwägung in Entscheidungen mit ein. Sollten sich die Infektionslage und damit der Personalausfall verschärfen, behalte man sich aber vor, “arbeitsfähige Mitarbeiter:innen in Verkehrsbeschränkung mit besonderen Schutzmaßnahmen” einzusetzen.
Infiziert arbeiten nur ohne Patientenkontakt in Salzburg, Niederösterreich und Kärnten
In Salzburg, Niederösterreich und Kärnten werden Corona-positive, die keine Symptome haben, nur in Patienten-fernen Bereichen eingesetzt. Falls die Aufgaben auch im Homeoffice wahrgenommen werden können, kann auch das besprochen werden. Ansonsten gelten die allgemeinen Verkehrsbeschränkungen, etwa Maskenpflicht auch im Freien, sofern es nicht möglich ist, zwei Meter Sicherheitsabstand einzuhalten. Ist jemand infiziert, kann aber weder ohne Patientenkontakt arbeiten, noch aus dem Homeoffice, wird die Person für die Dauer der Infektion freigestellt.
In Salzburg und Niederösterreich dürfen auch verkehrsbeschränkte Personen als “notwendige Begleitpersonen” – etwa für Kinder oder gebrechliche Personen oder bei einschneidenden, nicht wiederholbaren Ereignissen wie bei der Sterbebegleitung oder für Geburten – die Krankenanstalten betreten. So wird auch Vorarlberg die Situation handhaben. In Kärnten ändert sich mit der neuen Verordnung nichts: “Infizierte, aber symptomlose Besucher dürfen indessen die Spitäler nicht betreten”, so die Antwort der Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft (KABEG) gegenüber ZackZack.
Klärungsbedarf im Burgenland und Tirol
Von den Burgenländischen Krankenanstalten (KRAGES) hieß es gegenüber ZackZack, dass noch großer Klärungsbedarf besteht. Die Patientensicherheit und die Aufrechterhaltung des Betriebes stünden jedenfalls im Mittelpunkt. Es würde noch auf Landesebene geklärt, wie man die Verordnung umsetze, hieß es am Freitag gegenüber ZackZack.
Die Tiroler Landeskliniken stimmen sich derzeit mit der Infektiologie und Krankenhaushygiene ab ebenso wie mit der Führung aller Krankenhäuser. Aufgrund der Urlaubszeit dauere das etwas, aber man rechnet mit einer Entscheidung im Laufe der Woche. Jedenfalls bringe die neue Verordnung eine gewisse Flexibilität, etwa für den administrativen Bereich, wo es keinen Patienten-Kontakt gebe. Grundsätzlich geht man dort aber davon aus, dass die Fälle, in denen vollkommen Symptomlose zufällig positiv getestet werden und dann vollkommen symptomfrei bleiben, überschaubar sind.
UPDATE: Dieser Artikel wurde um 12.47 Uhr um die Informationen aus Vorarlberg ergänzt.
(pma)
Titelbild: APA Picturedesk