Freitag, April 19, 2024

Verfassungsgerichtshof: Corona-Ausnahmen für Kirchen gleichheitswidrig

Verfassungsgerichtshof:

Das Betretungsverbot von Kultureinrichtungen im Corona-Lockdown im Herbst 2021 war gesetzwidrig, weil für Kirchen und Religionsgemeinschaften Ausnahmen galten. Das hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt.

Wien, 2. August 2022 | Das coronabedingte Betretungsverbot für Kultureinrichtungen im Herbst 2021 war laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) gesetzwidrig. Grund dafür ist allerdings nicht die Maßnahme selbst, sondern die Ausnahme für Kirchen und Religionsgemeinschaften. Diese Regelung sei “gleichheitswidrig” gewesen, stellten die Verfassungsrichter in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung fest.

Gleichwertige Grundrechtsausübung

Obwohl Kirchen und Religionsgemeinschaften damals eigene Regeln aufstellten, sieht der VfGH keine “sachliche Rechtfertigung für eine derartige Ungleichbehandlung von Religion und Kunst”. In beiden Fällen komme “bestimmten Grundrechtsausübungen gemeinsam mit oder vor anderen Menschen wesentliche Bedeutung zu”, heißt es in der Begründung.

Keine Bedenken gegen Betretungsverbot an sich

Auslöser für die aktuelle Entscheidung des VfGH war ein Antrag mehrerer Kulturschaffender gegen das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen. “Gegen das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen bestehen an sich keine verfassungsrechtlichen Bedenken”, meinten die Verfassungsrichter. Diese Maßnahme sei nämlich geeignet gewesen, der Verbreitung von Covid-19 entgegenzuwirken.

(apa/red)

Titelbild: APA Picturedesk

Pia Miller-Aichholz
Pia Miller-Aichholz
Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich
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25 Kommentare

  1. VfGH-Entscheidung ist super.
    Die Kirche ist ein Verein wie jeder andere auch. Immer wieder fordern sie Sonderbehandlungen und Extrawürschtl.
    Und vom Gleichheitsgrundsatz haben die Katholen sowieso noch nichts gehört, sonst würden sie Frauen nicht als 2. Klasse Menschen behandeln.

    • Es geht wohl nicht nur um Katholen. Da gibts noch jede Menge anderer Religionsgemeinschaften auf die Sie einprügeln können.

  2. Relgion ist ein Grundbedürfnis. Geld zu verdienen für Kulturschaffende ist systemschädlich. Zum Kotzen, das ganze systemkomforme Getue des Verfassungsgerichtshof.

  3. Im ORF steht der Sachverhalt ausführlicher. Ausserdem geht der VfGH auch auf die “Ausnahmen der Grundbedürfnisse des ‚täglichen‘ Lebens ” im Bezug auf den Frisörbesuch im Lockdown ein. Daraus kann man ablesen wie perfide die Regierung Grundbedürfnisse der Menschen missachtet hat…
    https://religion.orf.at/stories/3214407/

  4. Wenn also immer mehr Studien bestätigen, dass Lockdowns keinen Effekt haben, wie können dann Verfassungsrichter, also Leute, die zu inkompetent sind, um solche Studien zu verstehen, feststellen, dass eine Maßnahme die Verbreitung eines Atemwegsvirus verhindern kann?

    Oder hat man aus dem Gesundheitsministerium wieder eimal Lügen Richtung Freyung geschickt?

      • Ja, der gestern erwähnte “Impfexperte”, der brav den Gesundheitsminister berät, hat jahrelang in seinen Präsentationen den Pharmariesen mit dem blauen Logo als Sponsor angeführt. Wer da Interessenskonflikte sehen möchte, kann nur ein Verschwörungstheoretiker sein.

        • Dass die Staaten die Pharmaforschung selber finanzieren ist eine Illusion. Wenn das so wäre, hätten wir einen Großteil der Medikament und Behandlungsmöglichkeiten nicht.

          • Und natürlich sind Hersteller von Medikamenten einzig daran interessiert, dass Patienten geheilt werden und diese somit nicht mehr brauchen.

          • Zumindest sind sie nicht daran interessiert, den Menschen zu schaden wie hier immer wieder impliziert wird. Ein Med. das potentiell mehr schadet als nützt schlägt sich in der Gewinnbilanz nicht vorteilhaft nieder weil die Entwicklungskosten nicht hereinkommen und schon gar kein Gewinn erwirtschaftet werden kann wenn ein Med. nicht entspricht. Die Versicherungsträger schauen sehr wohl darauf, dass nichts verschrieben wird, was in ihren Augen keinen Sinn macht.

          • Das Einzig Gute daran ist, dass eine schon geraume Zeit kein Migrant oder Flüchtling herhalten musste als Projektionsfläche für Schuldzuweisung und Hass. War jedoch nur eine Atempause. Ist Corona was Alltägliches werden wohl alle sozial schwachen, nicht hier geborene Mitmenschen, ihr Fett wieder abbekommen. Vermutlich noch vehementer als vorher. Da muss die SPÖ mit allen Mitteln dagegenhalten und wenn die Grüninnen noch irgend ein Ehrgefühl aufstöbern von anno dazumals dann wohl auch sie.

    • Welche Studien? Her damit, aber bitte mit einer Stellungnahme der Studienautoren. Ich denke im Gegensatz zu ihnen verfügt der Verfassungsgerichtshof über entsprechende Quellen und Möglichkeiten Studien zu prüfen.

      • Der VfGH hat bereits erklärt, dass ihn Studien der Beschwerdeführer nicht interessieren und es ihm reicht, wenn der ermächtigte Verordnungsgeber nur irgendetwas in seinen Akt rein schreibt, egal ob das gelogen ist oder nicht und solange irgendwelche Clowns, die “Experten” genannt werden, dies abnicken.

        Grabenwarter selbst hat in seinem Buch über die EMRK geschrieben, dass Grundrechtseinschränkungen genauestens zu überprüfen sind und im Falle gesundheitlicher Ausnahmen der Nachweis von Infektionen erforderlich ist. Dieser Nachweis wird einzig und zwingend über ärztliche Diagnosen erbracht, nicht durch Trotteltests ohne Qualitätssicherung, Standards und Normen und die auch noch, entgegen der Anwendungsprotokolle, von Laien durchgeführt werden. Heute ist ihm das sch…egal, solange zuvor irgendein Affe den angeblichen Notstand ausgerufen hat.

        Ein Verfassungsgerichtshof, der nur mehr Normprüfungen durchführt und nicht die Grundlage der Ermächtigung, trotz tausender Seiten eingebrachten Beweismaterials in Frage stellt, ist obsolet und kann in die Tonne.

        • Aha, irgendwelche Clowns die “Experten” genannt werden…..Diese angeblichen Grundrechtseinschränkung wurde genauestens geprüft, mittlerweile sogar vom Verfassungsgerichtshof und der hat festgestellt, dass die allermeisten Maßnahmen in der Pandemie keine Einschränkung der Grundrechte waren. Aber das ist ihnen egal. Um mit dem Kopf durch die Wand zu kommen behaupten sie jetzt sogar dass der Verfassungsgerichtshof unfähig ist und sowieso sinnlos, ebenso wie die Experten, nur weil die nicht das vertreten was sie hören wollen. Also ich sehe da schon irgendwie eine sehr verzerrte Wahrnehmung der Dinge.

        • Weiß aus erster Hand einer Verfassungsrechtlerin, dass die am Anfang nur leere Akten sandten, darum wurde anfangs auch alles aufgehoben.

          Was braucht man einen VFGH, wenn er eh nur das tut, was die Regierung will. Meiner Ansicht nach eine Augenauswischerei.

      • Alles nur Blabla. Ich frage mich warum die Hetzer immer wieder die gleiche Leier heruntersingen.😜

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