Donnerstag, April 25, 2024

Commerzialbank: Republik haftet laut OGH nicht für Anlegerschäden

Commerzialbank:

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in der Causa Commerzialbank Mattersburg laut einem Bericht des Ö1-“Morgenjournal” entschieden, dass die Republik nicht für Vermögensschäden von Bankkunden aufgrund einer fehlerhaften Bankaufsicht haftet.

Eisenstadt/Wien, 09. August 2022 |  62 Großanleger hatten die Republik geklagt, in Summe betragen die Ansprüche über 1 Mrd. Euro. Das aktuelle Urteil betrifft die Amtshaftungsklage des Beratungsunternehmens msg Plaut auf 1,2 Mio. Euro.

Der Kläger hatte der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Eisenstadt vorgeworfen, nach der ersten Whistleblower-Anzeige betreffend die Commerzialbank im Jahr 2015 nicht ausreichend geprüft und kein Ermittlungsverfahren eingeleitet zu haben.

Finanzprokuratur erfreut

Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, zeigte sich im Gespräch mit der APA am Dienstag erfreut über die Entscheidung und meinte, diese sei “von großer Bedeutung, weil durch den Obersten Gerichtshof damit unmissverständlich klargestellt wurde, wofür die Republik bei der Bankenaufsicht haftet”. Der OGH sei mit seiner Entscheidung den Gerichten erster und zweiter Instanz sowie der Argumentation der Finanzprokuratur gefolgt. Der Staat hafte für ein Fehlverhalten der Bankenaufsicht – also der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank – nur gegenüber den Beaufsichtigten, also Banken oder Versicherungen, nicht aber für Schäden von Anlegern und Einlegern. Für den Steuerzahler sei die OGH-Entscheidung eine “sehr gute Nachricht”, so Peschorn, da die 62 Klagen sowie 72 Aufforderungsschreiben ein Risiko von insgesamt 1,2 Mrd. Euro bedeutet haben und auch in zukünftigen Fällen das Risiko des Staats damit limitiert sei.

Der OGH hat laut Ö1-Bericht entschieden, dass aus den Handlungen der vier Behörden Finanzmarktaufsicht, Nationalbankprüfer, Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie Staatsanwaltschaft Eisenstadt keine Amtshaftung abgeleitet werden kann. Auch nicht, was die Auswahl des Bankrevisors betrifft – womit das Land Burgenland, das den Revisor für die Genossenschaft – den Eigentümer der Bank – bestellt hatte, nicht dafür hafte.

(apa/bf)

Titelbild: ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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11 Kommentare

  1. Ein unglaubliches Skandalurteil das bestätigt, in welchem Zustand sich unsere unterwanderte “unabhängige” Justiz befindet. Dass der kleine schwarze Parteisoldat Peschorn jubelt ist verständlich, ist es doch seine Aufgabe als oberster Anwalt der Republik, selbiger Kosten gegenüber Anspruchsberechtigten in jeglicher Art und Weise zu ersparen.
    Der OGH meint,
    “Der Staat hafte für ein Fehlverhalten der Bankenaufsicht – also der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank – nur gegenüber den Beaufsichtigten, also Banken oder Versicherungen, nicht aber für Schäden von Anlegern und Einlegern.” – juristisch ist diese Begründung (insoferne selbige nicht aus dem Zusammenhang gerissen ist) nach meinem Dafürhalten nicht zu rechtfertigen, stellt der erste Satz doch eindeutig die Haftungsfrage fest, um im zweiten Satz die ausführenden Institutionen reinzuwaschen. Der kleine Anleger kann nicht vor einer geplanten Transaktion zur FMA gehen und sich versichern lassen, dass alles geregelt ablaufen wird.

    • Selbige würde sich (zurecht) für unzuständig erklären. Wo also hingehen und sich absichern? Zum Salzamt, genau das wird hier subtil vermittelt, oder eben Pech gehabt. Wie viele andere Skandale ist dieser morgen schon wieder vergessen und die neue Normalität normalisiert weiter. Hinzu kommt sogar noch Verständnis von missgünstigen Kleingeistern, welche selbst nicht über Vermögenswerte verfügen und sich darüber freuen, dass anderen Personen Unbill widerfährt.
      Der Kläger sollte bis zum EUGH gehen, ich würde meinen, dass die dortige Rechtsauffassung unserer diametral gegenübersteht.
      Des Weiteren würde ich meinen, dass bei betroffenen Vermögenswerten von Familiengroßspendern wie Pierer, Wolf und Konsorten das Urteil wohl anders ausgefallen wäre…
      Gute Nacht Österreich!

      • Lieber Herr “der Beobachter”
        Danke für diesen Beitrag.
        Bitte lesen sie die Begründung zum Urteil. Die FMA ist nicht für die Opfer von Finanzmalversationen zuständig, sondern für den Finanzplatz Österreich.
        Das heißt, wenn sie etwas über Malversationen erfährt, dass sie dann nicht nur untätig gegenüber den Opfern bleibt, sondern ihre Ermittlungen bleiben gegen den Anzeiger auch noch geheim.
        Dann tun diese alles damit das vertuscht wird und der Finanzplatz Österreich geschützt bleibt.
        Die FMA sind die Oberhelfer der Finanzmafia und noch immer gibt es keine entsprechende Kritik dazu und das nach den Behördenversagenskandalen wie Wirecard, CB Burgenland inklusive dem Miteigentümer Wüstenrot, Hypo Alpe Adria, Meinl, etc.

  2. Man mus hier meiner Meinung nach das alles ein wenig tiefer analysiern, wobei aber die Medien hier bisher viel zu wenig wirklich Recherchiertes dazu überhaupt bereichteten.
    Meines Wissens nach ist es so, dass die FMA, welche hier ihr Aufsicht mehr als nicht erfüllte und das trotz Strafanzeigen und eigentlich nicht nachvollziehbare Fehlkontrollen und richtig gehendem absichtlichem Wegschauen, anscheinend bei einem solchen Versagen nicht für den Opferschutz verantwortlich war, sondern für den Schutz des Finanzplatzes Österreich?
    Wenn das waber wirklich so ist, dann ist das ein nicht akzeptierbarer unfassbarer Skandal und noch der größerer Skandal dass das noch immer keine politische Diskussion ausgelöst hat.

    Für mich heißt, dass das die FMA um den Finanzplatz zu schützen absichtlich weggeschaut und mitvertuscht hat und das auch noch der oberste Gerichtshof in diesem Land mit deckt.

    Die FMA die geniale Erfinung von KHG?

    • Nicht nur staatliche Institutionen, auch Justiz und Exekutive, sowie Beamte, welche Verfehlungen begehen, haften nur äußerst selten gegenüber betroffenen Bürgern. Ein schwerer Mißstand!

      • Sehr guter Beitrag, hatte ich nicht gewußt!
        Ja und dazu kommt noch der unfassbare verfassungswidrige Immunitätserlass, die auch noch kontraproduktiv wirkende Whistlblower Richtlinie, oder das noch immer nicht in Kraft gesetze Informationsfreiheitsgesetz, die Verschärfung des Korruptionsgesetztes, die Unkonsequenzlosikgeit der gekauften Medien, usw. usf.

        Dieser Staat hat mit inklusive seinem Parlament und damit auch mit der dazu weiter schweigenden Opposition rechtlich legitimierte kriminelle Organisationen geschaffen, wo diese gewerbsmäßig tätig die Bürger dieses Landes ausnehmen.

        Nunmehr hat man jegliches Gefühl für Preise von den Bürgern und mit der Unübersichtlichkeit von Förderungen und Massnahmen usw. ein wahres Paradis für diese Österreich Mafia nun geschaffen, welche sich schon mit Corona die Taschen vollgestopft hat.
        Dann kann man nur hoffen, dass diese neureichen Mafioso dann wenigstens ihre Raubgewinne auch in Österreich investieren?

  3. Guthaben bis 100.000,– wurden vom Staat rückerstattet und die Großanleger muss ich jetzt nicht unbedingt von meinem Steuergeld sponsern schließlich kann ich nichts für den Saustall und das Versagen der Behörden.

    • Die Geschädigten aber vermutlich für diesen “Saustall und das Versagen der Behörden” auch nicht?

      Aber auch KHG und die ÖVP Regierung von damals nicht, welcher damals extra diese unfassbare Organisation überhaupt erst ins Leben gerufen hat, aber mit der Werbetrommel, dass damit alles besser und sicherer in diesem Lande werden würd, gerade was Finanzversagen und Finanzmalversationen anbetraf. (Übrigens auch Herrn Kanzler Scholz bei Wirecard nicht…)
      Was hat diese damalige Reorganistion aber unserer Volksanwaltschaft bisher schon gekostet (Bitte denken sie nur an die Hypo Alpe Adria, aber auch jetzt an die bei der CB Bank involvierten Wüstenroth, um nur ein paar weitere hier zu nennen)

      Pech gehabt wohl eben. Zur falschen Zeit am falschen Platz und den falschen vertraut?
      Bis heute aber ist das alles noch immer nicht nachhaltig abgestellt und kann jederzeit neu passieren.
      Das gleich Behördenversagen wie schon im Fall Wiredard, aber auch im Fall Kellermayr, und wer kennt noch weitere? (Ich könnte hier wohl sehr sehr lange noch fortfahren…)

        • Wichtiger und wieder aktueller Beitrag.
          Ja man hat den KHG offensichtlich wie einen Jesus der Mafia für die Schuldbefreiung an das poltische Kreuz genagelt und auch noch weiter viel Erfolg dabei
          Wohin wird diese Wahldemokratie denn noch steuern und wo wird das alles vor allem für den Pöbel noch enden?

  4. Das Recht hat nunmal der Politik zu folgen. Wie können wir für unsere Steuern nur Qualität vom Staat und seinen Hampelmännern und -frauen erwarten?

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