Montag, November 4, 2024

Nur sieben Corona-Impfschäden bestätigt – Entschädigungen genehmigt

Entschädigungen genehmigt

19 Millionen Corona-Impfungen sind mittlerweile in Österreich verabreicht worden. In sieben Fällen ist es zu gesundheitlichen Komplikationen gekommen, für die der Staat nun eine Entschädigung zahlt. 

Wien, 12. August 2022 | Fast 1.400 Menschen haben in Österreich nach ihrer Impfung wegen eines mutmaßlichen Impfschadens einen Antrag auf Entschädigung gestellt. Sieben Anträge sind nun nach dem Impfschadengesetz genehmigt worden, bestätigte das Gesundheitsministerium am Freitag dementsprechende Medienberichte.

Fast 19 Millionen Impfungen gegen das Corona-Virus sind bisher verabreicht worden. Mit den sieben genehmigten Anträgen sind damit in rund 0,00000037 Prozent der Fälle gesundheitliche Komplikationen in Verbindung mit der Impfung bestätigt, etwa Thrombosen oder Herzentzündungen.

Erleichterte Beweisregeln

Fünf Personen wurde eine einmalige pauschalierte Geldleistung in der Höhe von durchschnittlich 1.580 Euro zuerkannt, zwei Personen erhielten eine befristete Rente in durchschnittlicher Höhe von 900 Euro.

Das Verfahren ist laut Ministerium für betroffene Personen kostenlos und es gelten erleichterte Beweisregeln. So genügt die Wahrscheinlichkeit, dass die Gesundheitsschädigung durch die erfolgte Impfung verursacht wurde. Zur Beurteilung der Kausalität der geltend gemachten Gesundheitsschädigungen werden medizinische Sachverständige beigezogen.

Einmalige Geldleistung bis monatliche Rente

Bei einem anerkannten Impfschaden können etwa die Kosten für Krankenbehandlung, Rehabilitation oder orthopädische Maßnahmen übernommen werden. Kommt es nach einer Impfung zu einer mehr als drei Monate andauernden Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent, so besteht ein Anspruch auf eine Rentenleistung, die 14-mal jährlich ausgezahlt wird. Sollte darüber hinaus durch die Impfung sogar ein Pflegebedarf aufgetreten sein, so werden zur Rentenleistung auch Pflegezulagen gewährt, ebenfalls 14-mal jährlich.

Hat die Impfung keine Dauerfolgen, aber eine schwere Körperverletzung bewirkt, wird eine pauschalierte Geldleistung erbracht. Leistungen nach dem Impfschadengesetz werden aus Budgetmitteln des Bundes finanziert.

Meldungen großteils Impfreaktionen

Seit den ersten Corona-Impfungen am 27. Dezember 2020 bis zum Stichtag 22. Juli hat das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), das Impfnebenwirkungen registriert, 51.026 Meldungen von vermuteten Nebenwirkungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung erhalten. Der Großteil dieser Meldungen betraf Impfreaktionen, wie sie in den klinischen Studien der Zulassungsverfahren der Impfstoffe beschrieben wurden, etwa Kopfweh, Fieber, Müdigkeit oder Schmerzen an der Einstichstelle.

Die meisten Meldungen betraf den Impfstoff von AstraZeneca (12,01 pro 1.000 Verabreichungen), die wenigsten jenen von BioNTech/Pfizer (1,67 pro 1.000 Stiche). Das war vermutlich darauf zurückzuführen, dass dieser insbesondere jüngeren Menschen verabreicht wurde, die zu stärkeren Impfreaktionen neigen, so das BASG.

Bisher keine bestätigten Todesfälle aufgrund der Impfung

Dem BASG wurden 290 Todesfälle in zeitlicher Nähe zu einer Corona-Impfung gemeldet (224 BioNTech/Pfizer, 26 Moderna, 36 AstraZeneca und 4 Janssen). Bei sieben Patienten konnte mittlerweile aufgrund des Obduktionsberichts ein Zusammenhang mit der Impfung ausgeschlossen werden. Bei 20 Personen fiel die Impfung in die Inkubationszeit einer Covid-19-Erkrankung im Rahmen derer die Patienten verstarben. Bei 34 weiteren bestanden schwerwiegende Vorerkrankungen, die vermutlich todesursächlich waren. Demgegenüber stehen 20.485 von der AGES angeführte, bestätigte Corona-Tote.

(red/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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