Tina-Abschiebung bleibt rechtswidrig
Bereits im März war die Abschiebung der damals zwölfjährigen Tina unter Innenminister Karl Nehammer für rechtswidrig erklärt worden. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte nun das Urteil.
Wien, 16. August 2022 | Schlappe für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA): Die dem Innenministerium unterstehende Behörde war im Dezember 2021 für die Abschiebung der zu diesem Zeitpunkt zwölfjährigen Tina nach Georgien verantwortlich. Die Rückführung in das osteuropäische Land war bereits im März 2022 vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt worden, ZackZack hatte berichtet. Das BFA legte postwendend Protest beim Verwaltungsgerichtshof ein. Dieser wurde nun endgültig zurückgewiesen.
Erfolg für Anwalt
Für den Anwalt von Tina, Wilfried Embacher, ist das Urteil eine Genugtuung:
Er verweist in einem Tweet nicht nur auf die Rechtswidrigkeit der Abschiebung von Tina selbst, sondern auch von deren Schwester und Mutter. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshof kann keine Revision mehr beantragt werden.
Nehammer mit Falschinformation
Laut Embacher habe der damalige Innenminister und nunmehrige Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) zudem Falschinformationen verbreitet. Nehammer hatte noch im Winter verlautbart, dass die Behörde die Abschiebung durchführen hätte müssen. Anderenfalls würde sie Amtsmissbrauch begehen. Diese Darstellung wurde vom Verwaltungsgerichtshof klar zurückgewiesen, der festhielt, dass das Gesetz in diesem Fall „keine unbedingte Abschiebeverpflichtung vorsieht“.
(dp)
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