Freitag, April 19, 2024

Watsche für Nehammer: Tina-Abschiebung bleibt rechtswidrig

Tina-Abschiebung bleibt rechtswidrig

Bereits im März war die Abschiebung der damals zwölfjährigen Tina unter Innenminister Karl Nehammer für rechtswidrig erklärt worden. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte nun das Urteil.

 

Wien, 16. August 2022 | Schlappe für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA): Die dem Innenministerium unterstehende Behörde war im Dezember 2021 für die Abschiebung der zu diesem Zeitpunkt zwölfjährigen Tina nach Georgien verantwortlich. Die Rückführung in das osteuropäische Land war bereits im März 2022 vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt worden, ZackZack hatte berichtet. Das BFA legte postwendend Protest beim Verwaltungsgerichtshof ein. Dieser wurde nun endgültig zurückgewiesen.

Erfolg für Anwalt

Für den Anwalt von Tina, Wilfried Embacher, ist das Urteil eine Genugtuung:

Er verweist in einem Tweet nicht nur auf die Rechtswidrigkeit der Abschiebung von Tina selbst, sondern auch von deren Schwester und Mutter. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshof kann keine Revision mehr beantragt werden.

Nehammer mit Falschinformation

Laut Embacher habe der damalige Innenminister und nunmehrige Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) zudem Falschinformationen verbreitet. Nehammer hatte noch im Winter verlautbart, dass die Behörde die Abschiebung durchführen hätte müssen. Anderenfalls würde sie Amtsmissbrauch begehen. Diese Darstellung wurde vom Verwaltungsgerichtshof klar zurückgewiesen, der festhielt, dass das Gesetz in diesem Fall „keine unbedingte Abschiebeverpflichtung vorsieht“.

(dp)

Titelbild: Joe Klamar / AFP / picturedesk.com

 

DanielPilz
DanielPilz
Taucht gern tiefer in komplexe Themengebiete ein. Lebt trotz Philosophiestudiums nicht im Elfenbeinturm und verpasst fast kein Fußballspiel.
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23 Kommentare

  1. Und da war er damals im TV noch so bestürzt über die rücksichtslose Mutter, die für den Verbleib in Österreich gekämpft hat. Jetzt gibt er keine Stellungnahmen ab. Ziemlich feig, aber so is er halt.

  2. Was ändert dieses Urteil? Unser Bundeskarli darf weiter für die schwarze Borgata korrumpieren und dilettieren und die DabeiInnen werden weiter mit Handstand dabei sein. VdB wird weiter an dieser Stabilität arbeiten und in zwei Tagen ist die Causa vergessen.
    Einstweilen gute Nacht Österreich!

  3. Die Anträge, die jüngst nach Georgien und Armenien abgeschobenen Mädchen wieder nach Österreich zurückzuholen, wertet Maurer als Versuch der SPÖ, “parteipolitisches Kleingeld zu wechseln”.
    Maurer-die Grüne Sachslehner!

  4. Aber wenn die Grünen in der Regierung gewesen wären, dann….oh!
    Vizekanzler Kogler verwies am Donnerstag in einem schriftlichen Statement auf Gespräche mit dem Koalitionspartner ÖVP vor der erfolgten Abschiebung: “Klubobfrau (Sigrid, Anm.) Maurer, Minister (Rudolf, Anm.) Anschober und ich haben gestern intensiven Kontakt mit dem Innenminister gehabt. Minister Nehammer hat mir gestern in einem unserer Telefonate eine gründliche Prüfung der einzelnen Fälle zugesagt.”
    Abgang Kogler und CO!

  5. Und was heißt dieses Urteil jetzt für Tina, ihre Mutter und ihre Schwester? Werden die jetzt wieder nach Österreich zurückgeführt auf Kosten Österreichs? Und haben sie jetzt einen Aufenthaltstitel?

    • Da Cuckold-Karl sollte den gesamten Einsatz blechen. Aus seiner Tasche und sich öffentlich vor der Familie entschuldigen.
      Das Astloch, aber wer 4Tote zu verantworten hat, dem wird das genau so wurscht sein

      • Ja…der/die Anstand würde es tun!

        und so sorry. Ich schreibe Loser immer mit rollenden oo weil es erst dadurch als wirklich verlieren klingt. Und oo schreibe ich manchmal mit C.

  6. Nach dem Versagen im Zusammenhang mit dem Anschlag von Wien wird Karl N nun das nächste klare Versagen vor Augen geführt – wie wäre es mit Rücktritt? – wobei , eigentlich hätte er ja aufgrund des von allen unterfertigten “Liebesbrieferls” an Sebastian K unter dem Titel “nur mit Kurz bleiben wir in der Regierung” zurücktreten müssen

  7. Ich erwarte gleich eine Dringend-Pressekonferenz Sachslehner zum Thema “Graffiti in der Gumpendorfer Straße”

    • … ich vermute, dass das eher in Dr. Edstadlers’ Ressort fallen wird (EU / Verfassungsministerin im BK-Amt), dieses permanente, unerträgliche ÖVP-Bashing auf VwGH-Ebene gründlich zu hinterfragen… 😉

      (und wird ihrer persönlichen Sorge um Österreich wieder affektiert glaubwürdig betroffenen Ausdruck geben)

    • Mooooment ! Sind ihre PKs nicht dem Thema “Scheinheiligkeit” gewidmet??
      das war dann “Scheinheiligkeit der Justiz”, oder hatten wir die eh schon?

      • Ich wette, die ÖVP will das Thema jetzt Zadic umhängen und reserviert schon mal das Parlament für ein “Anti-Scheinheiligkeits-Gebet”.

  8. … also hat die Politik (mit implizierten Maßnahmen) doch dem Recht zu folgen – und nicht umgekehrt!?

    Es wird für ihn und seinen IM-Getreuen vermutlich belanglos sein, weil es diesem christlich-sozialen (oder besser Clientel selektiven?) Verein trotzdem keine einzige Wählerstimme im rechten, xenophoben Eck kosten wird…

    • Ja genau, sie können ja nun ihren “christlich sozialen” Wählern zumindest erklären dass es nicht am guten Willen gescheitert ist. Mit dem madig machen der linkslinken Jagdgesellschaft, Vfgh und SPÖ, könnens dann auch gleich ihren Wahlkampf einläuten. Wie lang der auch immer dauern mag.

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