Donnerstag, April 25, 2024

6.000 Euro Beugestrafe für Thomas Schmid

Zwar wohnt Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid inzwischen in den Niederlanden, einer Beugestrafe wegen Fernbleiben zum ÖVP-U-Ausschuss konnte er trotzdem nicht entkommen. Das Bundesverwaltungsgericht verhängte eine Geldbuße. Schmid geht in Berufung.

 

Wien, 17. August 2022 | Es ist eine richtungsweisende Entscheidung, die das Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) getroffen hat. Der in den Niederlanden wohnende Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid muss aufgrund seines Fernbleibens vom ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss eine Geldstrafe von 6.000 Euro entrichten, berichtete der “Standard” am Dienstag.

Beugestrafe trotz Wohnsitzes in Niederlanden

Die nicht rechtskräftige Entscheidung ist ein Novum. Schließlich war es bis jetzt Usus, dass Beugestrafen nur über Personen, die in Österreich hauptgemeldet sind, verhängt werden können. Das BVwG kippte dies nun. Dass der Ex-Generalsekretär im Finanzministerium österreichischer Staatsbürger sei, sei entscheidend, schließlich ginge es um einen „im Inland verwirklichten Sachverhalt“. Sein niederländischer Wohnsitz würde ihm nicht als Entschuldigung für sein Nichterscheinen im vor dem Untersuchungsausschuss ausreichen.

6000 Euro Strafe – Jahresgehalt 2020: 411.000 Euro ohne Zulagen

Vor finanzielle Probleme dürfte Schmid die 6.000-Euro-Strafe wohl nicht stellen. 2020 erhielt der ehemalige Chef der österreichischen Staatsholding laut Medienberichten 411.000 Euro Gehalt – noch ohne Zulagen. 2021 kam eine Abfindung nach einer einvernehmlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses in der ÖBAG von 200.000 Euro dazu. Doch nicht die Geldstrafe dürfte das Empfindliche für Schmid sein. Für seine zukünftigen, mehrfachen Ladungen im Untersuchungsausschuss könnte er durch die Sicherheitsbehörden vorgeführt werden. Wenn nötig mit Zwangsgewalt, heißt es in einem per Mehrheitsbeschluss angenommenen Antrag im Untersuchungsausschuss.

Zu wenig Zeit zum Reiseplanen

Dem “Standard” bestätigte Schmids Anwalt die BVwG-Entscheidung. Man werde sie anfechten. Schmid habe dem BVwG per Videotelefonie bestätigt, dass er seine Ladung für den 30. Juni 2022 wenige Tage zuvor in den Niederlanden erhalten habe. Es sei allerdings zu wenig Zeit für ihn gewesen, eine Reise nach Wien zu planen. Das BVwG kritisierte das, er habe „mit dieser Vorgehensweise ein unentschuldigtes Nichterscheinen gleichermaßen in Kauf“ genommen.

(bf)

Titelbild: HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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12 Kommentare

  1. Ich weiß nicht was quälender ist, die Hitze oder die Sommerberichterstattung… Beides unpackbar.

  2. Was Fluchtmöglichkeiten betrifft, ist ihm Kurz einen Schritt voraus: Zuerst Installierung seines Freunderls als Botschafter in Dubai, dann Eröffnung eines Büros in dieser einschlägig beliebten Stadt. So lässt es sich besser leben! Praetorianer müssen bei aller Liebe selber schauen, wo sie zwischen dem Pöbel und den Tieren bleiben…

  3. … für etwas “gerade stehen” kennt der vermutlich nur aus seinen (am Mobile gefundenen) Pics … 😉

    (möglicherweise reist(e) er doch gerne nach Wien, wenn er dort seinen geliebten Halbgott-Kanzler träfe – nur, der ist halt leider z.Z. auch so gefragt und als self-made-millionaire wahnsinnig viel im “intercontinental Big Businnes” unterwegs…)

    • Die Summe wird ihn vorerst nicht stören. Aber die Änderung der Judikatur dazu ist für ihn sehr problematisch. Nächstes Fernbleiben kostet dann 12.000 € das nächste 24.000 € und das nächste 48.000 € und das ist alles noch bevor der Verfassungsgerichtshof über die Änderung der Judikatur entscheidet.

      • ich wage zu behaupten, dass auch diese summen ihn nicht im geringsten kratzen, in den häfn mit dem beidlfetischisten

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