Freitag, März 29, 2024

Diskussion: Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer?

Diskussion:

Wir wollen Ihre Meinung wissen: Sollte es eine Helmpflicht für E-Scooteranten geben? Wie kann man für mehr Sicherheit im zweirädrigen Stadtverkehr sorgen? Welche Regeln würden Sie aufstellen?

Wien, 19. August 2022 | Aktuell sind 90 Prozent der E-Scooter-Fahrer in Wien ohne Helm unterwegs, so die Berechnungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV). Daher und aufgrund steigender Unfallzahlen in Zusammenhang mit E-Bikes und E-Scootern fordert das KFV verpflichtende Schutzhelme auch bei über Zwölfjährigen für diese Fahrzeuge.

Im Jahr 2020 fuhren überhaupt nur drei Prozent der E-Scooter-Benützer mit Helm. Dabei tragen eher Menschen Helm, die den E-Scooter auch besitzen und nicht nur ausleihen. Jene, die spontan Fahrzeuge ausborgen, hätten ohnehin selten einen Helm parat, erklärte KFV-Forschungsleiter Klaus Robatsch.

Radwege ausbauen

“Außerdem benötigen wir eine viel bessere Radinfrastruktur in Österreich”, konstatierte er. Wo beispielsweise hohe Geschwindigkeiten im Kfz-Verkehr herrschen, fordert Robatsch eine Trennung zwischen Kraftfahrzeug- und E-Scooter-Verkehr in Form von Radwegen. Für Stellen, wo diese Trennung räumlich nicht möglich ist, schlug der Experte eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h vor.

Sofern ein Kind unter zwölf Jahren einen Radausweis besitzt oder eine 16-jährige Begleitperson dabei ist, darf es mit E-Scooter und Fahrrad fahren. Allerdings nur mit Helm. Die Helmpflicht für E-Scooter gilt dabei seit 2019. Ab dem zwölften Lebensjahr ist das Tragen eines Schutzhelmes freiwillig. Prinzipiell gelten für E-Scooter-Fahrer die gleichen Regeln und Verhaltensvorschriften wie für Fahrradfahrer. Somit ist das Befahren von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen grundsätzlich verboten. Laut Straßenverkehrsordnung gelten die gleichen Bestimmungen, solange die höchstzulässige Leistung von 600 Watt nicht überschritten wird und die Bauartengeschwindigkeit bei 25 km/h liegt. Werden diese Werte überschritten, wird der E-Scooter als Motorfahrrad definiert, wonach Mopedführerschein, Zulassung und Typisierung als Voraussetzung gelten.

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(apa/red)

Titelbild: ROSLAN RAHMAN / AFP / picturedesk.com

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2 Kommentare

  1. Mir stellt sich die Frage, wieviele Autokilometer dadurch eingespart werden?
    Diese E-Scooter sind aus meiner Sicht klimaschädlich, aber irgendwer verdient sicher gut daran.
    Diese Vehicle sind sehr instabil, vor allem beim Handzeichen geben, dafür gehört die Geschwindigkeit auf 10 km/h limitiert.

    Ich sehe vorwiegend Jugendliche damit herum fahren.

    Für immer Gewaltfrei

  2. Natürlich Helmpflicht!

    Sie sind schneller als normale Radfahrer, fahren entweder auf Fahrradwegen oder suf der Fahrbahn.

    Da hat der Gesetzgeber wieder geschlafen!

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